BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 8/07 VII ZB 9/07 vom 22. Februar 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressler, die Richter Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka, Bauner und die Richterin Safari Chabestari beschlossen: Die Rechtsbeschwerden des Beklagten gegen die Beschl374sse des Landgerichts Darmstadt vom 29. November 2006 (Aktenzeichen 24 T 11/06 und 24 S 71/06) werden kostenpflichtig verworfen. Gr374nde: I. Das Amtsgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 245,03 200 nebst Zin-sen verurteilt. Seinen Antrag auf Gew344hrung von Prozesskostenhilfe hat es zu-r374ckgewiesen. 1 Die von dem Beklagten pers366nlich eingelegte Berufung gegen das amts-gerichtliche Urteil und seine Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss hat das Landgericht als unzul344ssig verworfen. 2 Gegen beide Beschl374sse hat der Beklagte pers366nlich Rechtsbeschwerde eingelegt. 3 - 3 - II. 4 Die Rechtsbeschwerden des Beklagten sind unzul344ssig. 5 1. Gegen den die Berufung als unzul344ssig verwerfenden Beschluss des Landgerichts findet zwar gem344337 247 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO die Rechtsbeschwer-de statt. Diese ist hier jedoch bereits deshalb unzul344ssig, weil die Vorausset-zungen des 247 574 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. Zudem kann eine Rechtsbe-schwerde gem344337 247 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO nur durch einen bei dem Bundesge-richtshof zugelassenen Rechtsanwalt wirksam eingereicht werden. Auch hieran fehlt es. 2. Die Rechtsbeschwerde gegen den die Beschwerde des Beklagten zu-r374ckweisenden Beschluss des Landgerichts ist nicht statthaft, weil gegen die-sen Beschluss ein solches Rechtsmittel vom Gesetz nicht vorgesehen ist und vom Berufungsgericht nicht zugelassen wurde (247 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO). 6 Dressler Kuffer Kniffka Bauner Safari Chabestari Vorinstanzen: AG Gro337-Gerau, Entscheidung vom 09.10.2006 - 62 C 152/06 - LG Darmstadt, Entscheidung vom 29.11.2006 - 24 S 71/06 - LG Darmstadt, Entscheidung vom 29.11.2006 - 24 T 11/06 -
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