BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 138/06 vom 3. September 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. September 2007 durch die Vizepr344sidentin Dr. M374ller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll beschlossen: Die Anh366rungsr374ge der Kl344gerin vom 26. Juli 2007 gegen den Senats-beschluss vom 10. Juli 2007 wird zur374ckgewiesen. Die Kosten des R374geverfahrens hat die Kl344gerin zu tragen. Gr374nde: Die gem344337 247 321 a ZPO statthafte und auch im 334brigen zul344ssige Geh366rs-r374ge ist nicht begr374ndet. 1 Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erw344gung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdr374cklich zu be-scheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.). Nach 247 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann das Revisionsgericht von einer Begr374ndung des Beschlusses, mit dem es 374ber die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet, absehen, wenn diese nicht geeignet w344re, zur Kl344rung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Von dieser M366glichkeit hat der Senat im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. 2 - 3 - Der Senat hat bei der Entscheidung 374ber die Zur374ckweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde das mit der Anh366rungsr374ge der Kl344gerin wiederholte Vor-bringen in vollem Umfang - insbesondere auch hinsichtlich der behaupteten Ver-letzung von Verfahrensgrundrechten - gepr374ft, ihm aber auf der Grundlage der vom Berufungsgericht ohne Rechtsfehler getroffenen Feststellungen keine Gr374n-de f374r eine Zulassung der Revision entnehmen k366nnen. Die Annahme des Beru-fungsgerichts, es lasse sich nicht beweisen, dass die Deckenplatteneinbr374che durch behandlungsfehlerhafte Ma337nahmen der Angestellten der Beklagten ver-ursacht worden seien, wird nach Auffassung des Senats durch das mit der Anh366-rungsr374ge wiederholte Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht in zu-lassungsrelevanter Weise in Frage gestellt. 3 M374ller Wellner Diederichsen Pauge Zoll Vorinstanzen: LG Dessau, Entscheidung vom 30.06.2005 - 4 O 43/02 - OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 U 45/05 -
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