BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 151/04 vom 7. November 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch am 7. November 2007 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats in Kassel des Oberlandes-gerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2004 wird auf Kosten der Kl344gerin zur374ckgewiesen. Beschwerdewert: 27.950,36 200 Gr374nde: Der geltend gemachte Zulassungsgrund der Sicherung einer ein-heitlichen Rechtsprechung ist nicht gegeben, weil das Berufungsgericht den Anspruch der Kl344gerin auf Gew344hrung rechtlichen Geh366rs nicht ver-letzt hat. 1 Der von der Beschwerde erhobene Vorwurf trifft nicht zu, das Be-rufungsgericht habe sich nicht mit dem - erst nach Schluss der m374ndli-chen Verhandlung gehaltenen und zudem pauschalen - Vortrag der Kl344-gerin auseinandergesetzt, die Widerspr374che zwischen den Aussagen der Zeugen N. in erster und zweiter Instanz beruhten auf Missverst344ndnis- 2 - 3 - sen. Das Berufungsgericht hat vielmehr mit ausf374hrlicher Begr374ndung dargelegt, dass Missverst344ndnisse ausgeschlossen sind. Es hat aus dem Prozessverhalten der Kl344gerin und dem Aussageverhalten der Zeugen in rechtsfehlerfreier und in jeder Hinsicht nachvollziehbarer Weise den Schluss gezogen, die behauptete Absperrung und Entleerung der Was-serleitungen habe nicht stattgefunden, die Verletzung der Sicherheits-vorschrift also f374r bewiesen gehalten. Das Berufungsgericht brauchte, anders als die Beschwerde meint, die Zeugin S. nicht dazu zu vernehmen, der Zeuge K. M. N. habe gegen374ber dem Zeugen P. nicht ge344u337ert, die Leitungen seien nicht entleert worden. Das Berufungsgericht hat dies als wahr un-terstellt, aber mit Recht f374r unerheblich gehalten. 3 - 4 - 4 Zur weiteren Begr374ndung wird auf die Beschwerdeerwiderung ver-wiesen. Terno Seiffert Wendt Dr. Kessal-Wulf Felsch Vorinstanzen: LG Marburg, Entscheidung vom 01.11.2002 - 1 O 265/01 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.05.2004 - 15 U 216/02 -
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