BUNDESGERICHTSHOF Hinweisbeschluss VII ZR 205/07 vom 24. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressler, die Richter Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick beschlossen: Der Senat erachtet die Beschr344nkung der Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht nicht f374r wirksam. Inhalt und Umfang der vom Berufungsgericht beabsichtigten Revisionszulassung ergeben sich deutlich aus den in den Gr374nden des Berufungsurteils (Seite 45 unter 3a) enthaltenen 334berlegungen. Die dort zur Begr374ndung der Zulassung angef374hrten Fragen betreffen jedoch, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, nicht die Zul344ssigkeit der Klage, sondern deren Begr374ndetheit, n344mlich das Bestehen des geltend gemachten Zahlungsanspruchs auf der Grundlage der 92. Abschlagsrechnung. Die im Tenor des Berufungsurteils vorgenommene Beschr344nkung der Zulassung auf die Zul344ssigkeit der Klage stellt sich deshalb als eine Falschbezeichnung dar; die vom Berufungsgericht tats344chlich gewollte Beschr344nkung der Zulassung auf die in den Gr374nden genannten Fragen konnte - als Beschr344nkung auf einen Teil der die Begr374ndetheit der Forderung betreffenden Rechtsfragen - nicht wirksam erfolgen. Die Revision der Beklagten ist somit als ohne Beschr344nkung zugelassen anzusehen und erfasst die gesamte Beschwer der Beklagten durch das Berufungsurteil. Der Senat erachtet die in der 204Begr374ndung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde223 der Beklagten vom 26. Februar 2008 ausgef374hrten R374gen als den Zul344ssigkeitserfordernissen gen374gende Begr374ndung dieser Revision im gesamten Umfang. Einer Entscheidung 374ber die von der Beklagten eingelegte Nichtzulassungs-beschwerde bedarf es nicht; diese ist vielmehr gegenstandslos. Der Senat wird daher Termin zur m374ndlichen Verhandlung 374ber die (unbeschr344nkte) Revision der Beklagten und 374ber die Anschlussrevision der Kl344gerin bestimmen. Dressler Kuffer Kniffka Safari Chabestari Eick Vorinstanzen: LG Hannover, Entscheidung vom 18.04.2007 - 11 O 252/06 - OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2007 - 14 U 95/07 -
Full & Egal Universal Law Academy