BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 258/05 vom 5. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2006 durch die Rich-ter Ball, Dr. Leimert, Dr. Wolst und Dr. Frellesen sowie die Richterin Hermanns beschlossen: Der Antrag des Kl344gers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung seiner Rechte wird zur374ckgewiesen. Gr374nde: Der Antrag des Kl344gers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Wahr-nehmung seiner Rechte gem344337 247 78b Abs. 1 ZPO ist unbegr374ndet. 1 Der Kl344ger hat zwar dargelegt und glaubhaft gemacht, dass, nachdem seine beiden bisherigen Prozessbevollm344chtigten jeweils das Mandat niederge-legt hatten, 15 weitere beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanw344lte auf Anfrage hin nicht zu seiner Vertretung bereit waren. 2 Die vom Kl344ger beabsichtigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts D374sseldorf vom 20. Oktober 2005 erscheint jedoch aussichtslos. Umst344nde, aus denen ein Zulassungsgrund nach 247 543 Abs. 2 ZPO hergeleitet werden k366nnte, sind nicht dargetan und auch nicht ersichtlich. Die Rechtssache hat keine grunds344tzliche Bedeutung. Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Das Berufungsgericht hat die vom Kl344ger geltend gemachten Anspr374che auf Kauf-preiszahlung und auf Schadensersatz wegen Nichterf374llung in H366he von insge-samt 267.130,62 200 nebst Zinsen abgewiesen, weil der Kl344ger den vom ihm be-haupteten Abschluss von Kaufvertr344gen 374ber die Lieferung von Ananas an die 3 - 3 - Beklagte nicht bewiesen habe. Diese Entscheidung hat keine 374ber den Einzel-fall hinausgehende Bedeutung. Auch f374r eine Verletzung verfassungsm344337iger Rechte des Kl344gers, insbesondere seines Anspruchs auf Gew344hrung rechtli-chen Geh366rs (Art. 103 Abs. 1 GG), durch das Berufungsgericht ist nichts er-sichtlich. Ball Dr. Leimert Dr. Wolst Dr. Frellesen Hermanns Vorinstanzen: LG D374sseldorf, Entscheidung vom 26.11.2004 - 13 O 148/99 - OLG D374sseldorf, Entscheidung vom 20.10.2005 - I-6 U 8/05 -
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