V ZR 271/04 Leitsatzberichtigung In dem Rechtsstreit ................. gegen ................. wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt: "c) Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen." Karlsruhe, den 29. Juli 2005 (Der Berichterstatter)
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