BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 283/09 vom 27. April 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Hessel, den Richter Dr. Achilles, die Richterin Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. B374nger beschlossen: Der Antrag des Beschwerdef374hrers, ihm gem344337 247 721 ZPO eine R344umungsfrist zu gew344hren, wird als unzul344ssig verworfen. Gr374nde: I. Der Antragsteller ist vom Berufungsgericht zur R344umung eines Grund-st374cks in B. nebst Geb344uden und Anlagen verurteilt worden. Eine von ihm beantragte R344umungsfrist ist ihm vom Berufungsgericht nicht gew344hrt worden. Gegen das Berufungsurteil hat der Antragsteller Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, 374ber die noch nicht entschieden ist. 1 Mit Schriftsatz vom 16. April 2010 begehrt der Antragsteller die Gew344h-rung einer R344umungsfrist gem344337 247 721 ZPO bis zum Abschluss des Nichtzu-lassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahrens. Zur Begr374ndung wird auf die Nichtzulassungsbeschwerdebegr374ndung Bezug genommen. 2 II. Der Antrag auf Gew344hrung einer R344umungsfrist nach 247 721 Abs. 1 ZPO ist unzul344ssig. 3 - 3 - Wie sich aus 247 721 Abs. 1 ZPO ergibt, kann von dem zust344ndigen Pro-zessgericht eine R344umungsfrist nur in dem Urteil, in dem auf R344umung erkannt wird, gew344hrt werden. Zwar kann eine R344umungsfrist auch noch im Revisions-urteil ausgesprochen werden (BGH, Urteil vom 13. M344rz 1963 - V ZR 224/60; M374nchKommZPO/Kr374ger, 5. Aufl., 247 721 Rdnr. 2; Stein/Jonas/M374nzberg, ZPO, 22. Aufl., 247 721 Rdnr. 21; jeweils m.w.N.). Eine vom Urteil isolierte Gew344hrung einer R344umungsfrist sieht das Gesetz - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zuk374nftige R344umung erkennenden Entscheidung (247 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - hingegen nicht vor. 4 Ball Dr. Hessel Dr. Achilles Dr. Fetzer Dr. B374nger Vorinstanzen: AG Berlin-K366penick, Entscheidung vom 14.02.2008 - 12 C 353/07 - LG Berlin, Entscheidung vom 07.09.2009 - 67 S 89/08 -
Full & Egal Universal Law Academy