BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 31 /11 vom 27 . Juli 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch d en Richter Wendt, d ie Richterin Harsdorf - Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski , Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 27. Juli 2011 beschlossen: Die Ge genvorstellung des Beklagten zu 2 gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 13. Juli 2011 wird zurückgewiesen. Gründe: Die nach § 63 Abs. 3 GKG zulässige Gegenvorstellung des B e- kla g ten zu 2 ist unbegründet . Der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde , für die d er Bekla g- te zu 2 vor ihrer Rücknahme keinen Antrag und keine Begründung eing e- reicht hat te , ist zutreffend auf 74.924,26 festge setzt worden. Dies ist der Betrag der Hauptforderung, zu dessen Zahlu ng der Beklagte zu 2 nach Maßgabe des angegriffenen Berufungsurteils verurteilt wurde. Gemäß § 47 Abs. 3 GKG ist Streitwert im Verfahren über die B e- schwerde gegen die Nichtz ulassung des Rechtsmittels der für das Rechtsmittelverfahren maßgebende Wert. Nach dem hiernach heranz u- ziehenden § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG ist die Beschwer maßgebend, wenn 1 2 3 - 3 - das Verfahren endet, ohne dass der Rechtsmittelführer wie hier einen Antrag oder ei ne fristgebundene Rechtsmittelbegründung eingereicht hat. Abzustellen ist dabei allein auf die formelle Beschwer, die sich d a- nach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (allgemeine Meinung siehe Dö rndo r- fer in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz 2. Aufl. § 47 GKG Rn. 4 , 6; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl. § 47 GKG Rn. 7, 10; Meyer, Gerichtskosten 2. Aufl. § 47, Rn. 7, 12). Deshalb kann keine Berücksichtigung finden, dass der Be klagte zu 2 vor Einl e gung der Nichtzulassungsbeschwerde in Ansehung des Urteils des Berufungsg e- richts bereits 30.000 an die Klägerin gezahlt hatte. Wendt Harsdorf - Gebhardt Dr. Karczewski Lehmann Dr. Brockmöller Vorinstanzen: LG Göttingen, Entscheidung vom 18.03.2010 - 4 O 285/08 - OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.02.2011 - 3 U 67/10 -
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