BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 37 7 /11 vom 7. Mai 201 2 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 20 1 2 durch den Vo r- sitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge, Stöhr und die Richterin von Pentz besch lossen: D er Prozesskostenhilfeantrag de s Beklagten wird zurückgewi e- sen. Gründe: Es bestehen Bedenken gegen die Vollständigkeit der Angaben des B e- klagten, da ihm praktisch zum Leben nichts verbleibt. Diese Bedenken, die ihm mit Schreiben vom 10. Novem ber 2011 mitgeteilt worden sind, hat er nicht au s- geräumt. Er hat hierzu mitgeteilt, er verfüge derzeit über keine regelmäßigen Einnahmen aus Lohn oder Gehalt, da seine bisherige Stelle zum 16. November 2011 habe beendet werden müssen. Da derzeit Vollstreck ungen aus dem Urteil des OLG Dresden in der Sache III ZR 199/11 unternommen würden, sei er g e- zwungen, ein Pfändungsschutzkonto zu führen, aus dem nur noch sehr geringe Guthaben zur Verfügung stünden. Im Übrigen habe er seine geringen Rese r- ven, von denen er derzeit leben müsse, auf andere Personen übertragen mü s- sen, um diese vor unberechtigten Vollstreckungszugriffen zu schützen, da das bundesdeutsche Recht trotz " BGH - Verfahren " keinen zumindest vorläufigen Vollstreckungsschutz gewähre. Er werde daher in Kür ze gezwungen sein, Hartz IV - Unterstützungen zu beantragen; Lastenzuschussmittel zur Bestreitung 1 - 3 - des laufenden Kapitaldienstes für die Immobilie seien bereits beim Landratsamt beantragt worden. Diese Äußerungen reichen nicht aus, um die bestehenden Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben des Beklagten auszuräumen. Es bleibt insbesondere unklar, aus welchem weiteren Vermögen oder aus welchen weiteren Einkünften er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Beklagte räumt selbst ein, Vermögen auf Dritte übert ragen zu haben, um es dem Vollstreckungszugriff zu entziehen. Galke Wellner Pauge Stöhr von Pentz Vorinstanzen: LG Leipzig, Entscheidung vom 22.07.2009 - 4 O 4255/08 - OLG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2011 - 8 U 1215/09 - 2
Full & Egal Universal Law Academy