BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 50/10 vom 27 . April 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof s hat durch d ie Vorsitze n- de Richter in Mayen , die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf - Gebhardt und den Richter Dr . Karczewski am 27. April 2012 beschlossen: Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsb e- schluss vom 21. März 2012 wird auf seine Kosten zurüc k- gewiesen. Gründe: Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Anhörung s- rüge. Der Kläger bean standet, das Berufungsgericht habe entsche i- dungserhebliche im Einzelnen nochmals wiedergegebene Behauptu n- gen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen. Es dränge sich der Schluss auf, dass de r Senats entscheidendes Vorbringen ebe n- falls nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe. D a- mit legt der Kläger keine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Nichtzulassungsb e- schwerdeverfahren dar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG NJW 2008, 2635, 2636; j e- weils m.w.N.). Eine eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht darin, dass der Senat von der in § 544 Abs. 4 Satz 2 , 2. Halbs. ZPO vo r- 1 2 - 3 - gesehenen Möglichkeit, von einer nähere n Begründung der Zurückwe i- sung der Nichtzulassungsbeschwerde abzusehen, Gebrauch gemacht hat. Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.). Die A nhörungsrüge ist jedenfalls unbegründet. Der Senat hat das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der Rügen e i- ner Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs g e- prüft und für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiteren Be grü n- dung wird abgesehen. Mayen Wendt Felsch Harsdorf - Gebhardt Dr. Karczewski Vorinstanzen: LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2009 - 11 O 114/08 - OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2010 - I - 4 U 13/09 - 3
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