Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1 a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von S e- nat, Urteil vom 11. Juni 2010 V Z R 85/09, NJW 2010, 2873). b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den A b- schluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als dr ei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar. BGB § 291 Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhe n- de Zug um Zug Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszi n- sen. BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - OLG Nürnberg LG Nürnberg - Fürth
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