BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 78/07 vom 10. M344rz 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, den Richter Seiffert, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf, Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. Karczewski am 10. M344rz 2010 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Cel-le vom 15. M344rz 2007 wird auf Kosten der Kl344gerin zu-r374ckgewiesen. Beschwerdewert: 43.459,81 200 Gr374nde: Die Beschwerde ist zur374ckzuweisen, weil ein Zulassungsgrund nach 247 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gegeben ist. 1 Die geltend gemachten Verst366337e gegen Artt. 103 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG liegen nicht vor. Das Berufungsgericht brauchte den Zeugen D. zu der nicht n344her konkretisierten Behauptung 374ber Darlehensr374ck-zahlungsabsichten des Beklagten nicht zu vernehmen. Es hat diese Be-hauptung als wahr unterstellt, sie aber unter W374rdigung des Parteivor-trags, der Beweisaufnahme und der beigezogenen Ermittlungsakten als Indiz f374r eine Darlehensvereinbarung nicht f374r 374berzeugungskr344ftig und 2 - 3 - damit unerheblich gehalten. Das ist, ohne dass es auf m366gliche Motive des Beklagten f374r die als wahr unterstellten 304u337erungen ankommt, ver-fassungsrechtlich und nach den Regeln des Zivilprozesses bei auf den Beweis von Indizien gerichteten Antr344gen rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 85, 386, 404 f.; Senatsbeschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - VersR 2005, 1387 unter 1 b m.w.N.; BGHZ 121, 266, 270 f. und 53, 245, 261). Von einer weiteren Begr374ndung wird gem344337 247 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. 3 Terno Seiffert Kessal-Wulf Harsdorf-Gebhardt Dr. Karczewski Vorinstanzen: LG Hildesheim, Entscheidung vom 22.06.2006 - 4 O 450/05 - OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.2007 - 6 U 137/06 -
Full & Egal Universal Law Academy