X ARZ 138/03 Schreibfehlerberichtigung Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - wirdaufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeilenicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bindungswirkung heißt.Karlsruhe, den 11. August 2003BundesgerichtshofGeschäftsstelle des X. ZivilsenatsMayer, Justizangestellteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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