BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Xa ZR 54/06 Verk374ndet am: 18. M344rz 2010 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Gesch344ftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Proxyserversystem EP334 Art. 84, IntPat334bkG Art. II 247 6 Abs. 3 Ein europ344isches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentanspr374chen beschr344nkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) und knappen Anspruchsfassung nicht gen374gen. BGH, Urteil vom 18. M344rz 2010 - Xa ZR 54/06 - Bundespatentgericht - 2 - Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die m374ndliche Ver-handlung vom 18. M344rz 2010 durch die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Keukenschrijver, die Richterin M374hlens und die Richter Dr. Bacher und Hoffmann f374r Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 27. Januar 2006 verk374ndete Urteil des 2. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Beklagten zur374ckgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des am 3. April 1997 unter Inanspruchnahme der Priorit344t einer Voranmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 10. April 1996 angemeldeten, auch mit Wirkung f374r die Bundesrepublik Deutschland erteilten europ344ischen Patents 892 947 (Streitpatents), das ein Proxyserversystem zur Verbesserung der Funktionalit344t von auf Internetsyste-me zugreifenden Rechnern betrifft und 13 Patentanspr374che umfasst. Patentan-spruch 1, dem die Patentanspr374che 2, 7, 8, 11 und 13 nebengeordnet sind, lau-tet in der Verfahrenssprache Englisch: 1 "1. A computing system comprising: a field computer (13) comprising a display having a specific size and resolution; and a Proxy-Server (19) connected to the field computer by a data link (15), the Proxy-Server (19) having an Inter-net port (37); wherein the Proxy-Server (19) is adapted to access Internet servers (23) through the Internet port (37) - 3 - directed by commands and data received from the field computer (13), to download data from the Internet servers (23) thus accessed, to transpose the downloaded data by reducing information density, and to transfer the trans-posed data to the field computer (13) via the data link in a TCP/IP format, characterised in that the Proxy-Server (19) downloads data comprising WEB pages and transposes the data to match the specific size and resolution of the display of the field computer (13)." In der deutschen 334bersetzung der Streitpatentschrift lautet dieser Pa-tentanspruch wie folgt: 2 "1. Rechensystem mit: einem Anwendercomputer (13) mit ei-ner Anzeige mit einer speziellen Gr366337e und Aufl366sung; und einem Proxyserver (19), der mit dem Anwendercom-puter durch eine Daten374bertragungsstrecke (15) verbun-den ist, wobei der Proxyserver einen Internetanschluss (37) aufweist; wobei der Proxyserver (19) dazu ausgelegt ist, 374ber den Internetanschluss (37) auf Internetserver (23) zuzugreifen, wobei er durch Befehle und Daten, die vom Anwendercomputer (13) empfangen werden, angewiesen wird, Daten von den Internetservern (23), auf die so zuge-griffen wird, herunterzuladen, die heruntergeladenen Da-ten durch Verringern der Informationsdichte umzusetzen und die umgesetzten Daten 374ber die Daten374bertragungs-strecke in einem TCP/IP-Format zum Anwendercomputer (13) zu 374bertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Proxyserver (19) Daten, umfassend WEB-Seiten, herun-terl344dt und die Daten umsetzt, um sie an die spezielle Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige des Anwendercompu-ters (13) anzupassen." Die Kl344gerinnen haben, gest374tzt auf den Nichtigkeitsgrund der mangeln-den Patentf344higkeit, die vollst344ndige Nichtigerkl344rung des Streitpatents bean-tragt. Die Kl344gerin zu 2 hat weiter den Nichtigkeitsgrund der mangelnden aus-f374hrbaren Offenbarung geltend gemacht. Dabei haben sich die Kl344gerinnen auf verschiedene Entgegenhaltungen bezogen, deren Vorver366ffentlichung teilweise 3 - 4 - umstritten ist, darunter insbesondere die bereits im Erteilungsverfahren ber374ck-sichtigte, in der Beschreibung des Streitpatents abgehandelte und nach 374ber-einstimmender Angabe aller Parteien vorver366ffentlichte Internetver366ffentlichung "GloMop: Global Mobile Computing by Proxy", Universit344t Berkeley, 13.9.1995 (Anlage D1/LNK2). 4 Das Patentgericht hat das Streitpatent unter Verneinung des Nichtig-keitsgrunds der mangelnden Ausf374hrbarkeit wegen mangelnder Patentf344higkeit seines Gegenstands in vollem Umfang f374r nichtig erkl344rt. Gegen die Entscheidung des Patentgerichts richtet sich die Berufung der beklagten Patentinhaberin, die das Streitpatent in der Berufungsinstanz nur eingeschr344nkt verteidigt, insoweit die Abweisung der Klage begehrt und das Streitpatent auch mit zwei Hilfsantr344gen verteidigt. 5 Patentanspruch 1 lautet in seiner haupts344chlich verteidigten Fassung: 6 "1. Rechensystem mit: einem Anwendercomputer (13) mit ei-ner Anzeige mit einer speziellen Gr366337e und Aufl366sung; und einem Proxyserver (19), der mit dem Anwendercom-puter durch eine Daten374bertragungsstrecke (15) verbun-den ist, wobei der Proxyserver einen Internetanschluss (37) aufweist; wobei der Proxyserver (19) dazu ausgelegt ist, 374ber den Internetanschluss (37) auf Internetserver (23) zuzugreifen, wobei er durch Befehle und Daten, die vom Anwendercomputer (13) empfangen werden, angewiesen wird, Daten von den Internetservern (23), auf die so zuge-griffen wird, herunterzuladen, die heruntergeladenen Da-ten durch Verringern der Informationsdichte umzusetzen und die umgesetzten Daten 374ber die Daten374bertragungs-strecke in einem TCP/IP-Format zum Anwendercomputer (13) zu 374bertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwendercomputer (13) bei der Verbindung zum Proxy-server (19) eine f374r die spezielle Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige des Anwendercomputers (13) spezielle Informati-on 374bertr344gt, und wobei der Proxyserver (19) die Informa- - 5 - tion beim Umsetzen der Daten, umfassend WEB-Seiten, zur 334bertragung zum Anwendercomputer (13) integriert, um die Daten an die spezielle Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige des Anwendercomputers (13) anzupassen." 7 Die Patentanspr374che 2, 8, 12 und 13 sollen demnach entfallen, Patent-anspr374che 3 bis 6 sollen sich mit entsprechend ge344nderter R374ckbeziehung an-schlie337en. Patentanspruch 7, an den sich die bisherigen Patentanspr374che 9 und 10 unter angepasster R374ckbeziehung anschlie337en sollen, soll - nunmehr als Patentanspruch 6 - wie folgt lauten: "6. Internet-Proxyserver (19) mit: einem ersten Datenan-schluss (37), der zum Zugreifen auf andere Internetserver ausgelegt ist; und einem zweiten Datenanschluss (35), der zum Verbinden mit einem Anwendercomputer (13) ausge-legt ist; wobei der Proxyserver (19) dazu ausgelegt ist, 374ber den ersten Datenanschluss (37) auf die anderen In-ternetserver (23) zuzugreifen, wobei er durch Befehle und Daten, die 374ber den zweiten Datenanschluss (35) vom Anwendercomputer (13) empfangen werden, angewiesen wird, Daten von den Internetservern (23), auf die so zuge-griffen wird, herunterzuladen, die heruntergeladenen Da-ten durch Verringern der Informationsdichte umzusetzen und die umgesetzten Daten 374ber die erste Daten374bertra-gungsstrecke in einem TCP/IP-Format zum Anwender-computer zu 374bertragen, dadurch gekennzeichnet, dass der Proxyserver (19) dazu ausgelegt ist, eine f374r die spe-zielle Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige eines am zweiten Datenanschluss (35) angeschlossenen Anwendercompu-ters (13) spezielle Information anzunehmen, und wobei der Proxyserver (19) die angenommene Information beim Umsetzen der Daten, umfassend WEB-Seiten, zur 334ber-tragung zum Anwendercomputer (13) integriert, um die Daten an die spezielle Gr366337e und Aufl366sung einer Anzei-ge des Anwendercomputers (13) anzupassen." Patentanspruch 11 soll als Patentanspruch 9 folgende Fassung erhalten: 8 - 6 - "9. Verfahren zur Anpassung von Internetdateien f374r einen Anwendercomputer (13) mit den Schritten: (a) Herunterladen von Dateien vom Internet auf einen Pro-xyserver (19); (b) Umsetzen der Dateien durch Durchf374hren einer Infor-mationsdichteverringerung; (c) 334bertragen der umgesetzten Dateien 374ber eine Daten-374bertragungsstrecke (15), die den Anwendercomputer (13) mit dem Proxyserver (19) verbindet, zum Anwen-dercomputer (13), dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (b) eine f374r den angeschlossenen Anwendercomputer (13) spezifische In-formation 374ber die Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige des Anwendercomputers (13), die vom Anwendercomputer 374ber die Daten374bertragungsstrecke, die den Anwender-computer mit dem Proxyserver verbindet, zum Proxyser-ver (19) 374bertragen wird, beim Umsetzen der Dateien verwendet wird, um die Daten an die spezielle Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige des Anwendercomputers (13) an-zupassen." Nach Hilfsantrag I soll in den Patentanspr374chen 1, 6 und 9 je-weils am Ende eingef374gt werden: 9 "wobei HTML- und Bilddaten durch den Proxyserver (19) zu einer einzelnen Datei neu kombiniert werden." Nach Hilfsantrag II soll in denselben Patentanspr374chen zus344tzlich ange-f374gt werden: 10 "und wobei der Proxyserver (19) die Daten vor der 334bertra-gung zum Anwendercomputer (13) in ein einfacheres Daten-374bertragungsprotokoll auf der Basis von HTTP umsetzt." Die Kl344gerinnen treten dem Rechtsmittel entgegen und verteidigen das erstinstanzliche Urteil auch gegen374ber der eingeschr344nkten Verteidigung des Streitpatents. 11 - 7 - Im Auftrag des Senats hat Professor Dr. W. N. , Universit344t H. , Institut f374r verteilte Systeme, ein schriftliches Gutachten erstattet, das er in der m374ndlichen Verhandlung erl344utert und erg344nzt hat. Die Kl344gerin zu 2 hat ein Parteigutachten von Prof. Dr. S. F. , Universit344t L. , eingereicht, die Beklagte ein Parteigutachten von Prof. Dr. W. R. , Universit344t T. . 12 Entscheidungsgr374nde: Die zul344ssige Berufung der beklagten Patentinhaberin bleibt ohne Erfolg. 13 I. Das Streitpatent betrifft in seiner noch verteidigten Fassung ein Re-chensystem mit Anwendercomputer und mit diesem verbundenen Proxyserver, einen Internet-Proxyserver (d.h. eine Kommunikationsschnittstelle) und ein Ver-fahren zur Anpassung von Internetdateien f374r einen Anwendercomputer. Das System soll vor allem f374r kleine, tragbare Computer (darunter Organizer und pers366nliche digitale Assistenten [PDA]) von Bedeutung sein, die den Zugriff auf das World Wide Web erm366glichen. Hierzu gibt die Beschreibung des Streitpa-tents ein Rechensystem mit einem Anwendercomputer, der 374ber eine Anzeige spezieller Gr366337e und Aufl366sung verf374gt, und mit einem mit dem Anwendercom-puter 374ber eine Daten374bertragungsstrecke verbundenen Proxyserver als etwa aus "GloMop: Global Mobile Computing by Proxy" (1995; D1) bekannt an. Der Proxyserver weist einen Internetanschluss auf, der auf Internetserver zugreift und aufgrund von Befehlen des Anwendercomputers Daten vom Internetserver herunterl344dt. Die Daten werden durch Verringern der Informationsdichte umge-setzt und 374ber die Daten374bertragungsstrecke mittels eines Internetprotokolls zum Anwendercomputer 374bertragen (Beschr. Sp. 2 Abs. 11). 14 - 8 - Das Streitpatent enth344lt keine explizite Angabe zu dem von ihm zu l366-senden technischen Problem. Es sollen jedoch f374r kleine batteriebetriebene tragbare Computer oder Taschencomputer (Handhelds) anspruchsvolle An-wendungen wie Web-Browsen erm366glicht werden, ohne dass durch hohe Pro-zessorbelastung die Batterien zu schnell entladen oder deswegen besonders schwere Batterien (Akkumulatoren) ben366tigt werden (vgl. Beschr. Sp. 2 Abs. 10). 15 Erfindungsgem344337 sollen hierzu die heruntergeladenen Daten, die Web-Seiten (WEB Pages) umfassen, vom Proxyserver umgesetzt (transposed) wer-den, um sie an die spezielle Gr366337e und Aufl366sung (der Anzeige des Bildschirms oder Displays) des Anwendercomputers anzupassen. 16 In seiner verteidigten Fassung (Merkmal 3.4 nach Hilfsantrag I unterstri-chen) soll Patentanspruch 1 ein Rechnersystem sch374tzen mit 17 1. einem Anwendercomputer (field computer) mit einer Anzeige einer spezifischen 1.1 Gr366337e und 1.2 Aufl366sung, 2. einem Proxyserver, der 2.1 mit dem Anwendercomputer durch eine Daten374bertra-gungsstrecke verbunden ist, 2.2 einen Internetanschluss aufweist und 2.3 dazu ausgelegt ist, 374ber den Internetanschluss auf In-ternetserver zuzugreifen; 3. der Proxyserver wird durch vom Anwendercomputer emp-fangene Befehle und Daten angewiesen, 3.1 Web-Seiten umfassende Daten von den Internetservern herunterzuladen, 3.2 die Daten durch Verringern der Informationsdichte um-zusetzen und 3.3 die umgesetzten Daten (374ber die Daten374bertragungs-strecke) in einem TCP/IP-Format zum Anwendercompu-ter zu 374bertragen, - 9 - 3.4 wobei HTML- und Bilddaten durch den Proxyserver zu einer einzigen Datei neu kombiniert werden; 4. dabei wird eine auf die spezifische Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige abgestimmte Information 4.1 vom Anwendercomputer zum Proxyserver 374bertragen und 4.2 vom Proxyserver beim Umsetzen der Daten integriert, um diese an Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige anzu-passen. Die vom Proxyserver zum Anwendercomputer zu 374bertragenden Daten sollen mithin an Format und Aufl366sungsverm366gen der Anzeige des Anwender-computers angepasst sein. Demnach formatiert der Proxyserver die aus dem Internet heruntergeladenen Daten (wie Web-Seiten) entsprechend den Vorga-ben (Einschr344nkungen) des Anwendercomputers. Dadurch entf344llt ein Gro337teil des Rechen- und Formatierungsaufwands auf dem Anwendercomputer und es wird auch die 334bertragungszeit verringert. 18 Nach Hilfsantrag I sollen die Text-/HTML-Daten und die Bilddaten durch den Proxyserver zu einer Datei neu kombiniert werden, wobei nach Hilfsantrag II der Proxyserver vor der 334bertragung zum Anwendercomputer die Daten in ein einfacheres Daten374bertragungsprotokoll auf der Basis von HTTP (Hypertext Transfer Protocol) 374bersetzen soll. 19 II. Das Patentgericht hat die Nichtigerkl344rung des Streitpatents (wobei seiner Beurteilung dessen erteilte Fassung zugrunde lag) im Wesentlichen wie folgt begr374ndet: 20 Zwar sei die Lehre des Streitpatents wie auch die Lehre der Patentan-spr374che gem344337 den beiden Hilfsantr344gen in der Patentschrift so deutlich und vollst344ndig offenbart, dass ein Fachmann sie ausf374hren k366nne. Der jeweilige Gegenstand der Patentanspr374che in den verteidigten Fassungen sei aber ent-weder nicht neu oder er beruhe nicht auf erfinderischer T344tigkeit. F374r den Fach- 21 - 10 - mann, als den das Patentgericht einen EDV-Systementwickler mit sehr guten Kenntnissen 374ber Netzwerk-Software angesehen hat, der einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der angewandten Datenverarbeitung besitzt, habe der grundlegende und auch im Streitpatent als bekannt bezeich-nete L366sungsgedanke darin bestanden, zwischen den Anwendercomputer und das Internet einen Proxyserver zu schalten, der die Anfragen des Anwender-computers ins Internet weiterleite und die eintreffenden Antworten so aufberei-te, dass der Anwendercomputer sie mit geringerem Rechenaufwand weiterver-arbeiten, insbesondere darstellen k366nne. Dieses allgemeine L366sungsprinzip werde vom Streitpatent durch spezifische Details weitergebildet. Die Ver366ffentlichung "GloMop" (D1/LNK2) beschreibe ein Rechensystem mit einem Anwendercomputer ("client") mit einer Anzeige einer speziellen Gr366-337e und Aufl366sung und mit einem Proxyserver ("proxy"), der mit dem Anwender-computer durch eine Daten374bertragungsstrecke verbunden sei und einen Inter-netanschluss aufweise. Weiterhin sei der Proxyserver dazu ausgelegt, 374ber den Internetanschluss auf Internetserver zuzugreifen, wobei er durch vom Anwen-dercomputer empfangene Befehle und Daten angewiesen werde, Daten von den Internetservern herunterzuladen, diese Daten durch Verringern der Infor-mationsdichte umzusetzen und die umgesetzten Daten 374ber die Daten374bertra-gungsstrecke in einem TCP/IP-Format zum Anwendercomputer zu 374bertragen. Dar374ber hinaus seien der Ver366ffentlichung aber auch konkrete M366glichkeiten zu entnehmen, wie der Proxyserver die Internetdaten (beispielsweise Web-Seiten) vor der 334bertragung umsetzen k366nne. F374r Bilder bestehe die M366glichkeit, die Farbpalette oder die Fl344che, also die Gr366337e, zu reduzieren. Zur Anzeige auf einem Sony Magic-Link PDA werde ein GIF (Graphics Interchange Format)-Bild mit 8-Bit-Farbtiefe und voller VGA (Video Graphics Array)-Bildschirmgr366337e um-gesetzt auf Vorschaubild (Thumbnail)-Gr366337e mit vier Graustufen, wobei eine 22 - 11 - optimale Quantisierung bez374glich der statischen Graustufentafel des pers366nli-chen digitalen Assistenten (PDA) vorgenommen werde. 23 Es sei bekannt gewesen, dass der Bildschirm des Sony MagicLink PDA keine Farbe, aber 16 Graustufen habe anzeigen k366nnen. F374r den Fachmann sei offensichtlich, dass eine Anpassung an die speziellen Eigenschaften der Anzei-ge des Anwendercomputers angeregt werde. Es verstehe sich f374r ihn von selbst, zun344chst die Eigenschaften zu reduzieren, die nicht nutzbar seien (in diesem Fall die Farbe) oder wenig Auswirkung h344tten (zu gro337e, nicht darstell-bare Fl344che), was nur unter Ber374cksichtigung der jeweiligen speziellen Eigen-schaften der Anzeige (Farbf344higkeit, Gr366337e oder Aufl366sung) sinnvoll beurteilt werden k366nne. Weiter beschreibe die Entgegenhaltung, dass der Anwender-computer beim Herstellen der Verbindung zum Proxyserver eine Liste mit Da-tentypen 374bertrage, die entgegenzunehmen er imstande sei. Unter "Datenty-pen" verstehe der Fachmann die verschiedenen Dokumentenarten wie Textda-tei, Bild, Tondatei, Videoclip; aber auch HTML-Datei unter anderem. Welche Untermenge der im Internet vorkommenden Dokumentenarten ein Anwender-computer verarbeiten k366nne, sei eine spezifische Eigenschaft des Anwender-computers. Wie die "spezielle Information" dar374ber aussehen solle, werde durch das Streitpatent nicht festgelegt. Der Fachmann werde daher auch unter der "Liste der Datentypen" nichts anderes als die "spezielle Information" verste-hen. Dass der Proxyserver diese Information beim Umsetzen "integriere", ver-stehe sich von selbst. Zwar m366ge dies nur in einem "Weglassen" der nicht ver-arbeitbaren Dokumentenarten bestehen, aber auch das sei eine Art der Integra-tion der vom Anwendercomputer 374bertragenen Information in die Datenumset-zung. Unabh344ngig hiervon liege es f374r den Fachmann jedoch auch nahe, eine andere f374r den Anwendercomputer spezifische Information, die f374r das Umset-zen von Bedeutung sei, zum Proxyserver zu 374bertragen. Gerade das Beispiel der an einen nur graustufenf344higen Bildschirm anzupassenden Farbbilddateien - 12 - rege den Fachmann an, 374ber die Liste mit Datentypen hinaus eine solche die Anzeigeeigenschaften des Anwendercomputers betreffende Information zu 374bertragen, um sie dann beim Umsetzen zu "integrieren". 24 Durch die Entgegenhaltung nahegelegt sei auch die (jetzt in Hilfsantrag I aufgenommene) zus344tzliche Ma337nahme, Internetseiten mit mehreren Seiten durch den Proxyserver zu Seiten mit einer einzelnen Datei neu zu kombinieren. Eine einzelne Datei liege aus Sicht des Fachmanns auch dann vor, wenn meh-rere Dateien direkt nacheinander abgespeichert oder ohne Trennung 374bertra-gen w374rden. Der Ver366ffentlichung sei zu entnehmen, dass jede einzelne HTTP-Anforderung zum Auf- und Abbau eines TCP-Datenstroms f374hre, der einen er-heblichen Overhead zur Folge habe. F374r den Fachmann liege es daher nahe, diesen Hinweis aufzugreifen und per TCP/IP nicht viele Dateien zu 374bertragen, sondern im Idealfall nur eine. Da der Proxyserver ohnehin f374r eine Umsetzung der Internetdateien vorgesehen sei, liege es auf der Hand, diese so durchzuf374h-ren, dass nur eine Datei entstehe. Das Patentgericht hat weiter angenommen, dass sich auch der Gegen-stand der weiteren selbstst344ndigen Patentanspr374che in naheliegender Weise aus der Ver366ffentlichung "GloMop" ergebe. 25 III. Dies greift die Berufung an: Das Streitpatent habe eine genial einfa-che L366sung f374r das Problem der Daten374bertragung zu mobilen Endger344ten vor-geschlagen, die darin bestehe, den Anwendercomputer ohne Zutun des Nut-zers bei der Verbindung zum Proxyserver eine spezielle Information 374bertragen zu lassen und den Proxyserver auf Grund dieser Information wiederum ohne Zutun des Nutzers die aus dem Internet geladenen Daten an die spezielle Gr366-337e und Aufl366sung des Bildschirms des Anwendercomputers anpassen zu las-sen; hierdurch k366nnten eine Vielzahl von Anwendercomputern unterschiedlicher 26 - 13 - Auslegung von ein und demselben Proxyserver individuell angepasst bedient werden. Die als Destillation bezeichnete Umsetzung der vom Proxyserver gela-denen Web-Seiten in der Entgegenhaltung D1 erfolge nicht ger344te-, sondern dateitypspezifisch. Soweit Dienstg374teparameter ber374cksichtigt w374rden, betr344fen sie die Dienstg374te der Verbindung zwischen Proxyserver und Anwendungs-computer, nicht aber Eigenschaften des Anwendungscomputers, die auch nicht an den Proxyserver 374bertragen w374rden. Die Erfindung nach Hilfsantrag II bre-che radikal mit den zum Priorit344tszeitpunkt als unumst366337lich betrachteten Re-geln der Kommunikation von Internetdaten mit Hilfe des HTTP-Protokolls. IV. Damit kann die Berufung nicht durchdringen. Mit dem Patentgericht sieht der Senat den ausf374hrbar offenbarten Gegenstand des Patentanspruchs 1 des Streitpatents auch in seiner durch die urspr374ngliche Offenbarung und das erteilte Patent gedeckten, in erster Linie verteidigten Fassung zwar als neu an; dieser Gegenstand ergab sich aber in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik (Art. 56 EP334). 27 a) In der Internetver366ffentlichung "GloMop: Global Mobile Computing by Proxy", Universit344t Berkeley, 13.9.1995, (Anlage D1/LNK2), deren Vorver366ffent-lichung au337er Zweifel steht, wird beschrieben, dass es verschiedene L366sungen f374r die Verbindung mobiler Ger344te mit dem "Rest der Welt" ("for connecting mo-bile devices to the rest of the world") gebe, die jedoch durchwegs unter geringer Bandbreite und zu hohen Latenzzeiten litten. Die f374r den Zugriff auf das Internet auch bei Mobilger344ten verwendeten Protokolle (TCP/IP) widmeten dem Band-breitenproblem keine besondere Aufmerksamkeit, beispielsweise sei jede HTTP-Anforderung mit dem Auf- und Abbau eines neuen TCP-Datenstroms verbunden, dessen erhebliche Kopfdaten (Overhead) sich nicht "amortisierten", und jedes 374ber HTTP angeforderte Dokument werde in Quellform 374bermittelt, obwohl das anfordernde Ger344t nicht die Ressourcen zur Darstellung haben m366- 28 - 14 - ge (mangels Speichers, mangels Rechenleistung oder wegen eines kleinen Bildschirms). Daraus ergebe sich, dass das Arbeiten im Internet m374hsam sein k366nne ("As a result, Web surfing is extremely painful at 14.4 Kbits/sec", Seite 2, Ende des Absatzes nach der Tabelle 1). 29 Nach dem GloMop-Modell soll der "Client" (d.h. der mobile Rechner) statt unmittelbar mit einem Internetserver mit einem Proxyserver verbunden werden, der seinerseits 374ber eine Internetverbindung hoher Bandbreite verf374gt. Der Pro-xyserver soll zwei Schl374sseldienstleistungen erbringen, die im Eingang der Sei-te 3 als Destillation ("distillation") und inkrementelle Wiederverfeinerung ("inc-remental refinement") bezeichnet werden. Die Destillation wird zusammenfas-send als verlustbehaftete semantische Kompression ("semantic lossy compres-sion") charakterisiert, Wiederverfeinerung dahin erl344utert, dass der Nutzer se-lektiv die Wiederherstellung von Teilen des vom Proxyserver zwischengespei-cherten Originaldokuments (der Originaldatei, siehe die Definition des Doku-ments in Abschnitt 3.3, erster Absatz) anfordern k366nne. Im nachfolgenden Unterabschnitt 1.3 wird die Destillation am Beispiel ei-ner Graphikdatei, eines formatierten Texts und eines Videofilms n344her erl344utert. Dabei hei337t es zum ersten Beispiel: 30 "Example: Graphic image. We can reduce the area or the color palette or both for a large full-color graphic. For example, we reduced an 8-bit-color, full-screen (VGA) GIF image to a thumbnail-sized 4-gray image for display on a Sony MagicLink PDA. In so doing, we reduced the image's size from 503 Kbytes to 560 bytes, and the transmission time (including real-time distilla-tion) from 2000 seconds to 13 seconds at 1200 baud. Furthermore, because our image processing included optimal quantization to the PDA's (static) graymap, the resulting image was much sharper on the PDA screen (and therefore more useful to the human viewer) than the dithered original, so we actually increased the perceived image quality while reducing the size a thou-sand fold." - 15 - Dies hat die Kl344gerin zu 2 wie folgt 374bersetzt: 31 "Beispiel: Graphische Abbildung 226 Wir k366nnen bei einer gr366337eren Voll-farbgraphik die Fl344che oder die Farbpalette oder beides reduzieren. Bei-spielsweise haben wir eine (VGA) Vollbild-GIF-Grafik mit einer Farbtiefe von 8 Bit zu einem daumennagelgro337en Bild mit 4 Graustufen zur Anzeige auf ei-nem Sony MagicLink PDA reduziert. Dabei haben wir die Gr366337e des Bildes von 502 KByte auf 560 Byte und die 334bertragungsdauer (einschlie337lich Des-tillation in Echtzeit) von 2.000 Sekunden auf 13 Sekunden bei 1200 Baud verringert. Da unsere Bildverarbeitung die optimale Quantisierung zur An-passung an das (statische) Graymap-Format des PDA umfasste, war das re-sultierende Bild auf dem PDA-Bildschirm erheblich sch344rfer (und damit f374r den menschlichen Betrachter erheblich n374tzlicher) als das in ein einfarbiges Bild verwischte Original, so dass wir die wahrgenommene Bildqualit344t sogar verbessert haben, w344hrend wir gleichzeitig die Gr366337e um den Faktor 1000 verringert haben." Zusammenfassend hei337t es: 32 "In summary, distillation exploits large amounts of computing power on the proxy side to maximize the client222s limited computing and network resources, by performing intelligent semantic compression in a datatype-dependent way." In der 334bersetzung der Kl344gerin zu 2: 33 "Zusammenfassend nutzt die Destillation gro337e Mengen an Rechnerleis-tung auf der Proxy-Seite aus, um die begrenzten Rechner- und Netzres-sourcen des Client zu maximieren, indem eine intelligente semantische Komprimierung auf eine datentypabh344ngige Weise durchgef374hrt wird." In Abschnitt 3 werden die GloMop-Funktionen n344her beschrieben. Dabei hei337t es in Unterabschnitt 3.3 (Document Centric Request Model): 34 "When the client connects to the proxy, it registers a list of data types it is prepared to accept. Note that since the datatype specific modules reside in the GloMop client layer and not in the individual applications, this single list can apply to all requests regardless of the originating application. To request a document, the client passes the proxy a document locator, specifying how the source document may be retrieved, and a set of QOS pa-rameters, specifying which constraints are most important to the client. The proxy retrieves the source document, determines its type, and locates a type-specific module (TSM) consistent with the registered type list to handle the request. The TSM negotiates with the network management layer (NM) to de- - 16 - termine how to distill the document for this client given the QOS parameters, which may encode a constraint such as "Deliver the best representation pos-sible while keeping the transmission time under 30 seconds" or "205while keeping the transmission cost under $5.00"." In der 334bersetzung der Kl344gerin zu 2: 35 "Wenn sich der Client mit dem Proxy verbindet, meldet er eine Liste von Da-tentypen an, die er zu empfangen bereit ist. Da die datentypspezifischen Mo-dule in der GloMop-Client-Schicht und nicht in den einzelnen Anwendungen angesiedelt sind, kann diese einzige Liste f374r alle Anforderungen gelten, un-abh344ngig von der Anwendung, aus der sie hervorgehen. Um ein Dokument anzufordern, 374bermittelt der Client dem Proxy einen Do-kumenten-Ortsangeber ("Document Locator"), in dem angegeben ist, wie das Quelldokument abgerufen werden kann, und einen Satz von Parametern der Dienstg374te ("Quality of Service, QOS"), mit denen angegeben wird, welche Beschr344nkungen f374r den Client am wichtigsten sind. Der Proxy ruft das Quelldokument ab, ermittelt dessen Typ und legt ein typspezifisches Modul (TSM) im Einklang mit der eingetragenen Typenliste fest, welches die Anfor-derungen bearbeitet. Das TSM stimmt sich mit der Netzwerk-Management-Schicht (NM) ab, um zu ermitteln, wie das Dokument f374r diesen Client ange-sichts der QOS-Parameter, in denen eine Einschr344nkung wie "Bestm366gliche Darstellung bei 334bertragungszeit unter 30 Sekunden" oder "... bei 334bertra-gungskosten unter $ 5.00" einkodiert sein kann, destilliert werden soll." Dies entspricht den Merkmalen 1 bis 3.3 des verteidigten Patentan-spruchs 1, wovon auch das Streitpatent und die Beklagte ausgehen. Hingegen ist die Merkmalsgruppe 4 nicht offenbart. 36 b) Das Patentgericht hat dies auch nicht angenommen. Es hat lediglich ausgef374hrt - insoweit in 334bereinstimmung mit dem Urteil von Pumfrey J im Ver-fahren vor dem High Court f374r England und Wales -, dass die 334bermittlung der akzeptierten "Datentypen" vom Client an den Proxyserver die 334bermittlung ei-ner f374r spezifische Eigenschaften des Anwendercomputers charakteristischen Information (im Sinn des Patentanspruchs 2 des erteilten Patents) darstelle, und es im 334brigen f374r naheliegend erachtet, auch andere spezifische Informati-onen 374ber den Anwendercomputer, insbesondere solche, die sich unmittelbar 37 - 17 - oder mittelbar auf Gr366337e und Aufl366sung seines Bildschirms beziehen, zu 374ber-tragen. Dem tritt der Senat im Ergebnis bei. 38 Das Beispiel zur Destillation einer Graphikdatei, das in Abschnitt 1.3 ge-geben wird, ist dabei, wie die Beklagte zu Recht geltend macht, zun344chst und isoliert betrachtet nur ein Beispiel f374r den dateibezogenen ("document centric") Destillationsvorgang, das unter Verwendung eines bestimmten pers366nlichen digitalen Assistenten (PDA) als Anwendercomputer (client) durchgef374hrt wird. Dass Informationen 374ber dessen Bildschirm 374bermittelt w374rden, wovon in der gesamten Ver366ffentlichung keine Rede ist, ergibt sich daraus nicht. Schon gar nicht ist aus diesem Absatz allein zu erkennen, dass Bildschirmeigenschaften aus der Sicht der D1 zu den Parametern der Dienstg374te (quality of service, QOS) geh366ren. Mit der Qualit344t des "Diensts", d.h. der Daten374bertragung, ha-ben sie nichts zu tun, sondern sie bestimmen allenfalls mit, welche Dienstg374te f374r den Anwendercomputer von Interesse ist. Das f374r eine Bilddatei gegebene Beispiel gibt dem Fachmann indessen gleichwohl einen Hinweis auf die ger344te- und insbesondere bildschirmspezifi-schen Bedingungen einer nutzerfreundlichen Darstellung "destillierter" Web-Seiten. Es lehrt zun344chst, dass bei der Destillation nur die Gr366337e, nur die Farb-palette oder beides reduziert werden kann ("we can reduce the area or the color palette or both for a large full-color graphic"; D1, Unterabschnitt 1.3, Eingang des zweiten Absatzes). Es wird ferner hervorgehoben, dass bei dem als Bei-spiel gew344hlten pers366nlichen digitalen Assistenten (PDA) durch Anpassung an dessen Grautontabelle ein sch344rferes Bild erzielt werden konnte ("205 because our image processing included optimal quantization to the PDA222s (static) gray-map, the resulting image was much sharper on the PDA screen 205 than the dithered original" D1, ebenda, im letzten Teil des zweiten Absatzes; das von der Kl344gerin zu 2 mit "verwischt" 374bersetzte "dithered" bedeutet hier Bildfehlerdiffu- 39 - 18 - sion, vor allem bei der Farbreduktion). Dies lenkt schon darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, die ger344tespezifischen Bedingungen f374r die Bilddarstellung bei der Umwandlung der Bilddatei durch die Destillation zu ber374cksichtigen. 40 Auf die ger344te-, insbesondere bildschirmspezifischen Bedingungen wird weiter in Abschnitt 3.3 am Ende eingegangen. Dort hei337t es im Zusammenhang mit der Auswahl des Destillationsmodus, dass dieser klientenbezogen und da-mit ger344tespezifisch festgelegt werde ("how to distill the document for this client") und unter Ber374cksichtigung der Dienstg374teparameter die bestm366gliche Darstellung ("the best representation possible") gew344hrleisten solle. Dies zeigt zum einen, dass es in der Entgegenhaltung nicht lediglich, wie die Beklagte meint, um die Ber374cksichtigung geringer Bandbreiten f374r die Daten374bertragung und geringer Rechenkapazit344ten mobiler Anwendercomputer geht; vielmehr wird die Aufmerksamkeit des Fachmanns auch darauf hingelenkt, die Darstel-lung einer "destillierten" Datei auf dem Bildschirm solcher Ger344te zu optimieren. Zum anderen wird hierbei wiederum deutlich, dass eine solche Optimierung nicht allgemein erfolgen kann, sondern auf einen bestimmten Anwendercompu-ter bezogen ist. In Abschnitt 1.6 wird zudem darauf hingewiesen, dass die Verfasser Ge-r344te der PDA-Klasse von konventionellen Laptops unterschieden, dass aber Anwendungen 374ber die gesamte Breite der Ger344tepalette m366glich sein sollen ("we wish to enable applications across the entire range of devices"). Dies wird auch auf Seite 2 im zweiten Textabsatz deutlich, wo es hei337t, dass mobile Ge-r344te aller Art f374r ein viel gr366337eres Publikum nutzbar gemacht werden k366nnten, indem die Ger344te von schlechten ("poor") Netzwerken isoliert werden. Auf die individuellen M366glichkeiten des Anwendercomputers wird nochmals am Ende dieses Absatzes abgestellt, wenn dort ausgesagt wird, dass auch dann, wenn das anfordernde Ger344t nicht die M366glichkeiten haben m366ge, das Quelldoku- 41 - 19 - ment wiederzugeben ("even though the requesting machine may not have the resources to render the source document"), die Dokumente (an den Proxyser-ver, wie sich aus dem folgenden Absatz ergibt) in Quellform 374bermittelt werden; als Beispiele f374r die fehlenden M366glichkeiten werden unter anderem genannt: zu kleiner Speicher ("lack of memory") und kleiner Bildschirm ("a small screen"). 42 Auch wenn die Entgegenhaltung selbst nicht von dem auf den Dokumen-tentyp fokussierten Ansatz abweicht, wird f374r den Fachmann vor dem - zudem ausdr374cklich angesprochenen - Hintergrund seines Wissens um die Vielgestal-tigkeit der Anzeigeeigenschaften mobiler Anwendercomputer aus alledem deut-lich, dass die angestrebte bestm366gliche Darstellung eines Texts oder Bilds nicht unabh344ngig von der Gr366337e und dem Aufl366sungsverm366gen des Bildschirms be-stimmt werden kann, auf dem die Darstellung erfolgen soll. Daraus ergibt sich jedoch zwangsl344ufig die Erw344gung, etwa bei der Destillation einer Bilddatei zu-mindest unterschiedliche Kompressionsgrade vorzusehen und dazu beispiels-weise eine Mehrzahl von JPEG-spezifischen Modulen anzubieten, zwischen denen der Benutzer w344hlen kann. Mit der Wahl eines solchen, f374r seinen Bild-schirm geeigneten Moduls 374bermittelt der Nutzer jedoch eine auf die spezifi-sche Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige seines Ger344ts abgestimmte Information zum Proxyserver, die sodann von diesem beim Umsetzen der Daten integriert wird, um diese - durch Anwendung der gew374nschten Kompressionsrate - an Gr366337e und Aufl366sung der Anzeige anzupassen. Entgegen der Auffassung der Beklagten stand einer solchen Erkenntnis des Fachmanns nicht der von der Entgegenhaltung angebotene Mechanismus der inkrementellen Wiederverfeinerung entgegen. Der Wiederverfeinerungsme-chanismus mag es zwar erm366glichen, eine zu klein geratene Darstellung wieder zu vergr366337ern. Dies ist jedoch nicht seine prim344re, ihm von der Entgegenhal-tung zugewiesene Funktion. Die inkrementelle Wiederverfeinerung soll vielmehr 43 - 20 - dazu dienen, nach Art einer Lupenfunktion selektiv bestimmte Bereiche eines Bildes zu vergr366337ern ("selectively request refinements of portions of the docu-ment"), die aufgrund der beschr344nkten Gr366337e des Bildschirms in der Gesamt-darstellung f374r den Nutzer nicht hinreichend erkennbar sind. Dem kann nicht entnommen werden, die Entgegenhaltung lehre, jedes Bild zun344chst im Wort-sinn auf Vorschaubildgr366337e ("thumbnail") zu verkleinern, um es anschlie337end wieder auf der Gr366337e des Bildschirms entsprechende Abmessungen zu vergr366-337ern. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 war damit f374r den Fachmann durch die D1 nahegelegt. 44 V. Das gilt im Ergebnis auch f374r den nach Hilfsantrag I verteidigten Pa-tentanspruch 1. 45 Dessen zus344tzliches Merkmal 3.4 nach vorstehender Merkmalsgliede-rung, nach dem HTML- und Bilddaten durch den Proxyserver zu einer einzigen Datei neu kombiniert werden, ergab sich f374r den Fachmann ebenfalls in nahe-liegender Weise aus der Entgegenhaltung GloMop (D1/LNK2) in Verbindung mit den zum Priorit344tszeitpunkt bekannten Multipurpose Internet Mail Extensi-ons- (MIME-)Dateien. Dabei geht der Senat zugunsten der beklagten Patentin-haberin davon aus, dass die einzige Datei jedenfalls in Form eines Mantels vor-liegen muss und dass es nicht ausreicht, wenn mehrere Dateien unmittelbar aufeinanderfolgend 374bertragen werden. 46 GloMop weist auf Seite 2 auf den mit jeder HTTP-Anforderung verbun-denen "setup and teardown of a new TCP stream" hin; in Unterabschnitt 3.2 wird dieser Gesichtspunkt nochmals angesprochen: 47 - 21 - "205 associating a separate reliable stream connection with each virtual con-nection (e.g. one TCP connection per HTTP request) exacts a high price in performance and data overhead." 48 In der deutschen 334bersetzung: "205 dass die Verkn374pfung einer zuverl344ssigen separaten Datenstromverbin-dung mit jeder virtuellen Verbindung (zum Beispiel eine TCP-Verbindung f374r jede HTTP-Anforderung) einen hohen Preis hinsichtlich Leistung und Daten-Overhead fordert." Das Augenmerk des Fachmanns wird damit unmittelbar auf die Frage gelenkt, ob sich die Verwaltungsdaten (der "Overhead") auf dem 334bertra-gungsweg vom Proxyserver zum Anwendercomputer verringern lassen. Dies lie337 sich, wie die in der D1 in Bezug genommene (Literaturliste Nr. 13) vorver366f-fentlichte Abhandlung von Padmanabhan, "Improving World Wide Web Laten-cy" (auszugsweise LNK66) zeigt, etwa dadurch erm366glichen, dass HTTP um einen "GETALL"-Befehl erg344nzt wurde, mit dem der Internetserver angewiesen wird, ein HTML-Dokument mit allen auf diesem Server abgelegten eingeschlos-senen Bilddateien zu 374bermitteln. Daf374r, einen solchen Weg zu gehen, sprach, wie die Kl344gerinnen zu Recht geltend machen, schon der Gesichtspunkt, dass bei Einschaltung eines Proxyservers dieser "verstreut" aufgefundene Dateien wie auf einer Internetseite "verlinkte" Bilddateien bereits gesammelt hat, so dass eine getrennte 334bertragung zum Anwendercomputer (client) eher fern lag. Schlie337lich spricht GloMop selbst in Unterabschnitt 3.2, davon, dass virtuelle Verbindungen auf die verl344sslichen Str366me gemultiplext, d.h. geb374ndelt und gemeinsam 374bertragen werden ("multiplexing virtual connections onto the reli-able streams" (letzter Absatz). 49 Mit Blick auf die 334bertragungsfunktion stellte es jedoch, wie der gerichtli-che Sachverst344ndige 374berzeugend ausgef374hrt hat, f374r den Fachmann gleich-wertige und ohne weiteres austauschbare Wege dar, entweder eine Mehrzahl 50 - 22 - von Dateien gemeinsam zu 374bertragen oder aber sie in einer einzigen, mit ei-nem entsprechenden "Inhaltsverzeichnis" versehenen Datei zusammenzufas-sen. 51 Zudem bot das in GloMop mehrfach erw344hnte (Unterabschnitte 1.4, 1.6, 3.4) und in der Literaturliste unter Nr. 3 in Bezug genommene MIME-Format mit der Funktion "MIME multipart" (s. dazu RFC 1872 von Dezember 1995) eine M366glichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Dateien; aus fachm344nnischer Sicht stellte dies eine hinreichende Anregung dar, sich dieser oder einer ande-ren M366glichkeit zur Verringerung des mit einer Einzel374bertragung von Dateien verbundenen Anfalls von Verwaltungsdaten ("Overhead") zu bedienen. F374r die nebengeordneten verteidigten Patentanspr374che 6 und 9 gelten dieselben 334berlegungen sinngem344337. 52 VI. Mit Hilfsantrag II kann die Beklagte das Streitpatent nicht in zul344ssi-ger Weise verteidigen. 53 Das zus344tzliche Merkmal, wonach der Proxyserver die Daten vor der 334bertragung "in ein einfacheres Daten374bertragungsprotokoll auf der Basis von HTTP umsetzt", ist weder klar noch in der urspr374nglichen Offenbarung enthal-ten. Dies steht seiner nachtr344glichen Aufnahme entgegen. 54 In Abschnitt 46 der Beschreibung und im weiteren ist davon die Rede, dass HTML-Dateien zu einer einzigen HT-Lite-Datei zusammengefasst und von einem "HT-Lite NanoBrowser" dargestellt werden. Dabei wird nicht erw344hnt, dass es sich bei dem vom Erfinder als HT-Lite bezeichneten Protokoll ("the pro-tocol the inventor terms HT-Lite") um ein Daten374bertragungsprotokoll auf der Basis von HTTP handeln soll (was nach der Berufungsbegr374ndung zudem "eine radikale Abkehr von der Kommunikation von Internetdaten unter dem HTTP- 55 - 23 - Protokoll darstellen" soll). Unklar bleibt dabei zudem, was "auf der Basis von http" hei337en soll. Was das einfachere an dem erfindungsgem344337en Protokoll sein soll, wird nicht erl344utert. Damit gen374gt der mit Hilfsantrag II verteidigte Pa-tentanspruch 1 auch dem Gebot der Deutlichkeit (Klarheit) nicht, wie es in Art. 84 EP334 niedergelegt und auch bei der Formulierung beschr344nkter Patent-anspr374che in Patentnichtigkeitsverfahren zu beachten ist (vgl. zur mangelnden Ursprungsoffenbarung BGH, Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 113/96, bei Bausch Nich-tigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1999 - 2001, 180, 192 - Ventilbet344tigungsvorrichtung m.w.N.; Keukenschrijver GRUR 2001, 571, 574). VII. Die Kostenentscheidung beruht auf 247 121 Abs. 2 Satz 1 PatG i.V.m. 247 97 Abs. 1 ZPO. 56 Meier-Beck Keukenschrijver M374hlens Bacher Hoffmann Vorinstanzen: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2 Ni 30/05 (EU) -
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