BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 2/07 vom 3. Mai 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser und Dr. Detlev Fischer am 3. Mai 2007 beschlossen: Die Antr344ge des Antragstellers, ihm zur Durchf374hrung der Rechts-beschwerde gegen die Beschl374sse des 5. Zivilsenats des Ober-landesgerichts Bamberg vom 9. Januar 2007 und des 1. Zivilse-nats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 19. Januar 2007 einen Notanwalt zu bestellen, werden zur374ckgewiesen. Dem Antragsteller wird die zur Durchf374hrung der Rechtsbe-schwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landge-richts Aschaffenburg vom 25. Januar 2007 nachgesuchte Pro-zesskostenhilfe versagt. Gr374nde: 1. Dem Beklagten ist kein Notanwalt beizuordnen, weil die von ihm be-absichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. 247 78b ZPO). Die von ihm beabsichtigten Rechtsbeschwerden gegen die Beschl374sse des Oberlan-desgerichts Bamberg vom 9. und 19. Januar 2007 sind unstatthaft. Das Ober-landesgericht hat mit den genannten Beschl374ssen sofortige Beschwerden des Kl344gers gegen Befangenheitsgesuche zur374ckweisende Beschl374sse des Land- 1 - 3 - gerichts Aschaffenburg verworfen, die Rechtsbeschwerde hat es nicht zugelas-sen. Damit sind diese Beschl374sse unanfechtbar (vgl. 247 574 Abs. 1 ZPO). 2. Prozesskostenhilfe kann dem Antragsteller nicht gew344hrt werden, weil das beabsichtigte Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (247 114 ZPO). Die von ihm beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landge-richts Aschaffenburg vom 25. Januar 2007 ist unstatthaft. Das Berufungsgericht hat mit diesem Beschluss die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22. Juni 2006 zur374ckgewiesen. Dieser Beschluss ist unan-fechtbar (247 522 Abs. 3 ZPO). 2 Dr. Gero Fischer Dr. Ganter Raebel Dr. Kayser Dr. Detlev Fischer Vorinstanzen: LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 01.12.2006 - 2 S 103/06 - OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 5 W 115/06 -
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