BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSXII ZB 120/03 vom18. Dezember 2003in der Familiensache - 2 -Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2003 durchdie Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke,Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Ahltbeschlossen:Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 werden der Be-schluß des 2. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandes-gerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2003 aufgehoben und die Beschwerdedes weiteren Beteiligten zu 1 mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dermonatliche Ausgleichsbetrag, bezogen auf den 31. Juli 2001, nicht183,27 nr n !n#"$&%'"n()"*+,.-./e-schwerde zurückgewiesen.Der weitere Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerde- und desRechtsbeschwerdeverfahrens.Beschwerdewert: 500 Gründe: I.Die Parteien haben am 14. Juli 1981 geheiratet. Der Scheidungsantragder Ehefrau (Antragstellerin; geboren am 19. September 1954) ist dem Ehe-mann (Antragsgegner; geboren am 12. Januar 1957) am 22. August 2001 zu- - 3 -gestellt worden. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat durch Urteil die Ehegeschieden (insoweit rechtskräftig), nachdem der Versorgungsausgleich abge-trennt worden war. Im weiteren hat das Amtsgericht den Versorgungsausgleichdurch Beschluß dahin gehend geregelt, daß es vom Versicherungskonto desAntragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA; weite-re Beteiligte zu 2) im Wege des Splittings nach § 1587 b Abs. 1 BGB auf dasVersicherungskonto der Antragstellerin bei der BfA Rentenanwartschaften dergesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 183,27 013245den 31. Juli 2001, übertragen hat. Dabei ist das Amtsgericht nach den Aus-künften der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 von ehezeitlichen (1. Juli 1981 bis31. Juli 2001; § 1587 Abs. 2 BGB) Anwartschaften der Antragstellerin beimLandesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV; weitererBeteiligter zu 1) unter Berücksichtigung der Absenkung des Höchstruhegehalts-satzes nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG i.d.F. des Art. 1 Nr. 11 des Versor-gungsänderungsgesetzes 2001 in Höhe von monatlich 349,60 4687n-tragsgegners bei der BfA in Höhe von monatlich 716,14 09:24;5
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