ECLI:DE:BGH:2019:070519BXZB15.17.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/17 vom 7. Mai 2019 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2019 durch den Vorsit- zenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck, die Richter Gröning, Dr. Bacher und die Richterinn en Dr. Kober - Dehm und Dr. Marx beschlossen : Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 14. Senats (Technischen Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 18. Juli 2017 wird auf Kosten der Patentinhaber zurückgewiesen. Gründe: I. Die Rechtsbeschwerd e richtet sich gegen den Widerruf des deut- schen Patents 101 27 554 (Streitpatents). Die Rechtsbeschwerdeführer sind Inhaber des Streitpatents, das ein Ver- fahren zur biologischen Reinigung von Abwässern betrifft. Es umfasst vier Pa- tentansprüche. Patentans pruch 1 lautet: Verfahren zur biologischen Reinigung von Abwässern, bei dem aus ei- nem Vorklärbecken (1) vorgeklärtes Abwasser kontinuierlich durch einen Bioreaktor (1) mit einem intermittierend und feinblasig betriebenen Belüf- ter (7) und einem Schlitzrohr (9) als Fangvorrichtung für mit Mikroorga- nismen besiedel - und verwirbelbare Trägermaterialkörper (4) fließt, die Trägermaterialkörper (4) eine Dichte von
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