BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 229/09 vom 23. Januar 2012 in dem Insolvenzverfahren - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser , d en Richter Vill, die Richterin Lohmann , den Richter Dr. Pape und die Richterin Möhring am 23. Januar 2012 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 wird wegen einer offensichtlichen U nrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 ZPO) von Amts wegen in den Gründen unter 2. d) dahingehend berichtigt, dass es anstatt Mit Recht durfte das Beschwerdegericht berücksichtigen, dass die Regelvergütung sich wegen des vom Verwalter während des Insolvenzverfahrens ererbten, seine Verbindlichkeiten mehrfach übersteigenden Vermögens in einem Maße erhöht hat, das zu der angefallen richtig ... . Mit Recht durfte das Beschwerdegericht berücksichtigen, dass die Regelvergütung sich wegen des vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens ererbten, seine Verbindlichkeiten mehrfach - 3 - überste igenden Vermögens in einem Maße erhöht hat, das zu der lauten muss . Kayser Vill Lohmann Pape Möhring Vorinstanzen: AG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2005 - 97 IN 151/04 - LG Bonn, Entscheidun g vom 12.10.2009 - 6 T 271/05 -
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