BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/14 vom 30 . Juni 2015 in dem Insolvenzverfahren - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser , die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill , Dr. Fischer und Grupp am 3 0 . Juni 2015 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 16. April 2015 wird dahingehend b e- ric h tigt, dass es in Rn. 4 anstelle "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde" richtig "entgegen der Auffassung der Recht s- beschwerdeerwiderung" heißen muss. Kayse r Gehrlein Vill Fischer Grupp
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