Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat - Geschäftsstelle - IX ZB 42/12 Schreibfehlerberichtigung I n dem Beschluss vom 3. Mai 2012 muss bei den Vorinstanzdaten auf der 3. Seite des Beschlusses das Entscheidungsdatum beim Landgericht Neuruppin nicht 22. 02.2012 lauten sondern richtigerweise 15.7.2010. Karlsruhe, den 29. Juni 2012 Kluckow, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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