BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 61/14 vom 12. November 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer , Grupp und die Ric h terin Möhring am 12. November 2014 beschlossen: Die Rechtsb esch werde gegen den Beschluss der 12 . Zivilkammer des Land gerichts Potsdam vom 27. Februar 201 4 wird auf Kos ten des Beklagten als unzulässig verworfen . Der S treitwert des Verfahrens der Rechtsbeschw erde wird auf 3.012,25 . Gründe: Die Recht sbeschwerde is t un zulässig , weil sie nicht binnen einer Notfrist von einem Mo nat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses durch einen bei dem Bundesgerichtshof z ugelassenen Rechtsanwalt ein gelegt worden ist ( § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ). D er Beklagte selbst ist nicht postulationsfähig. Entgegen seiner Ansicht verstößt der § 78 Abs. 1 ZPO zu entnehmende Anwalts zwang nicht gegen h ö- herrangiges Recht . Er dient der Qua lität und dem Funktionieren des Recht s- schutzes und damit der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Mitwirkung von Rechtsanwälten am Verfahren trägt wesentlich zur Ausschöpfung des tatsächl i- chen und rechtlichen Prozessstoffes bei. Sie f ührt außerdem zu einer Vers ac h- 1 2 - 3 - lichung des Rechtsstreits, die dem raschen und reibungslosen Prozessverlauf zugutekommt. Durch diese Zwecke ist die mit dem Anwaltszwang einhergehe n- de Beschränkung der Parteirechte hinreichend sachlich gerechtfertigt und w e- gen der Möglichkeit der Bewill igung von Prozesskostenhilfe sowie der Beior d- nung eines An walts gemäß den §§ 78b , 78c ZPO auch zumutbar ( BGH, B e- schluss vom 28. Februar 2013 - IX ZR 220/12, nv; BVerfGE 74, 78 , 93 ; BVerfG, DTZ 1992, 183 , 184 ; NJW 1993, 3192; BFHE 240, 219; Stein/Jonas/Bork , ZPO, 22. Aufl., § 78 Rn. 16; MünchKomm - ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78 Rn. 3; M u- sielak/Weth, ZPO, 11 . Aufl., § 78 Rn. 2). Kayser Gehrlein Fischer Grupp Möhring Vorinstanzen: AG Zossen, Entscheidung vom 07.08.2013 - 2 C 178/11 - LG Potsdam, Entscheidun g vom 27.02.2014 - 12 S 12/13 -
Full & Egal Universal Law Academy