XII ZB 624/12 Schreibfehlerberichtigung In dem Beschluss vom 8. Mai 2013 muss es auf Seite 6 letzter Absatz in Zeile 2 statt richtig heißen sowie in Zeile 7 anstelle von r ichtig heißen Karlsruhe, den 8. Juli 2013 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des XII. Zivilsenats Küpferle Justizamtsinspektorin
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