IX ZB 83/05 Schreibfehlerberichtigung In dem Insolvenzverfahren betreffend das Verm366gen der I. GmbH, Weitere Beteiligte: 1. Rechtsanwalt B. , 2. F. , wird der Senatsbeschluss vom 9. M344rz 2006 dahingehend berichtigt: auf Blatt 3 unter 2. im ersten Satz sind die Worte: 204abzugrenzen ist223 zu streichen. Des weiteren muss es auf Blatt 5 im letzten Satz statt 204..., dass ein Insolvenzgrund und Er366ffnung223 richtig: 204205, dass ein Insolvenzgrund nach Er366ffnung223 hei337en. B374rk, Justizhauptsekret344rin
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