BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 107/07 Verkündet am: 11. Oktober 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäft s stelle in de r Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X . Zivilsenat des Bundesgericht shofs hat auf die mündliche Ve r- han d lung vom 11. Oktober 201 1 durch den Richter Keukenschrijver, die Richt e- rin Müh lens, die Richter Dr. Grabinski und Dr. Bacher sowie die Richterin Sch u ster für Recht erkannt : Die Berufung gegen das am 1. März 2007 verkün dete Urteil des 2. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen . Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte n sind eingetragene Inhaber des aufgrund einer Anme l dung vom 26. Februar 1993 und unter Ina nspruchnahme der Priorität einer deu t- schen Anmeldung vom 26. Februar 1992 erteilten e uropäischen Patents 0 626 911 (Streitpatent s ), das eine Kontrollvorrichtung für den Luftdruck von l uftbereiften Fahrzeugrädern betrifft. Es umfasst in der erteilten Fa ssung 19 Patentansprüche , wegen deren Wortlaut auf die Streitpatentschrift verwi e sen wird. 1 - 3 - Die Klägerinnen haben geltend gemacht, der Gegenstand des Streitp a- tents sei nicht patentfähig. Sie haben sich u.a. auf die US - Patentschrift 4 734 674 (D1 ), die U S - Patentschrift 4 319 220 (D3 ), die italienische Paten t- schrift 1 219 753 (D12 ) und die US - Patentschrift 4 163 208 (D54 ) gestützt. Die Beklagten haben Klageabweisung beantragt und das Streitpatent mit neun Hilfsanträgen beschränkt verteidigt. Das Pate ntgericht hat die Klageverfahren zu g e meinsame r Verhandlung und Entscheidung verbunden. Mit dem angefochtenen Urteil hat es das Strei t- patent für nichtig erklärt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Sie verteidigen das Streitpatent in eine r Fassung, in der die Patentansprüche 1 und 2 wie folgt la u- ten (Änderungen in Anspruch 1 gegenüber der erteilten Fassung ku r siv): 1. Kontrollvorrichtung für den Luftdruck in der Luftkammer von luftbereiften Fahrzeugrädern mit einer am Fahrzeugrad angeor dneten Messeinrichtung, we l che ein Drucksignal ausgibt; einer am Fahrzeugrad im Inneren des Schlauchs oder des Reifens angeordneten Sendeeinrichtung, welche das von der Druckmesseinrichtung ausgehende Drucksignal aufnimmt und ein diesem entsprechendes Dr ucksendesignal ausse n det, einer in der Sendeeinrichtung vorgesehenen Sende - Steuereinrichtung, welche die Ausstrahlung des Sendesi g nals steuert, einer in der Sendeeinrichtung vorgesehenen Signalgeneri e- rungseinrichtung, welche ein Identifikationssignal g eneriert, das für die individuelle Sendeeinrichtung charakteristisch ist, 2 3 4 5 - 4 - wobei diese Steuereinrichtung bewirkt, dass dieses Identifik a- tionssignal zumindest einmal vor oder nach der Ausstrahlung des Drucksendesignals ausgestrahlt wird; einer im Abstand z um Fahrzeugrad angeordneten Empfang s- einrichtung, welche das von der Sendeeinrichtung ausg e- strahlte Sendesignal empfängt, wobei die Empfangseinric h- tung einen Speicher aufweist, in dem ein der zugehörigen i n- dividuellen Sendeeinrichtung nach einem vorgegebene n Krit e- rium zugeordnetes Identifikations - Vergleichssignal abgespe i- chert ist, welches veränderbar ist, um das Identifikationssignal und das Identifikations - Vergleichssignal von Sende - und Em p- fangsei n richtung aneinander anzupassen; einer Anzeigeeinrichtung , welche mit der Empfangseinric h tung verbunden ist und Daten als Zahlen oder Symbole anzeigt, welche von dem von der Empfangseinrichtung empfangenen Sendesignal abgeleitet sind; einer in der Empfangseinrichtung angeordneten Vergleic h s- einrichtung, welche prüft, ob das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Identifikationssignal dem in der Empfangsei n- richtung gespeicherten Identifikations - und Vergleichssignal zugeordnet ist, wobei eine Weiterverarbeitung der von der Empfangseinrichtung aufgenommenen Signal e nur dann e r- folgt, wenn das von der Empfangseinrichtung empfangene und das in der Empfangseinrichtung gespeicherte Identifik a t i- ons - Vergleichssignal das Zuordnungskriterium erfüllen, wobei die im Fahrzeugrad angeordnete Druckmesseinric h tung ein für den D ruck repräsentatives elektrisches Drucksignal ausgibt, wobei die Empfangseinrichtung mit einer Schalteinrichtung verbunden ist, welche ein Umschalten der Empfangseinric h- tung vom normalen Betriebsmodus, in dem der Luftdruck ko n- trolliert wird, in einen Paa rungsmodus ermöglicht, in we l chem die Empfangseinrichtung das von jeder Sendeeinrichtung übertragene Identifikationssignal empfängt und als Identifik a- tions - Vergleichssignal, bevorzugt mit einer Zuordnung der j e- weiligen Radposition, abspeichert, - 5 - wobei das in der Sendeeinrichtung gespeicherte Identifikat i- onssignal ein senderspezifisches Identifikationsmuster en t hält, welches für jede Sendeeinrichtung fest vorgegeben ist, und wobei die Kontrollvorrichtung so gestaltet ist, dass im Pa a- rungsmodus keine zufäl lige Veränderung des gespeicherten Iden tifikationssignals stattfindet. 2. Kontrollvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeic h- net, dass die Kontrollvorrichtung so gestaltet ist, dass nach dem Umschalten der Empfangseinrichtung in den Paarung s- modus ei ne der folgend en Maßnahmen durchgeführt wird: a) die Intensität der von der Sendeeinrichtung ausgestrahlten Signale in der Empfangseinrichtung festg e stellt wird, b) das Signal von der Empfangseinrichtung empfangen und ausgewertet wird, welches die Sendee inrichtung nach e i ner in der Luftkammer des Fahrzeugrades manuell vorgeno m- menen Druckänderung aussendet, c) die Sendeeinrichtung eine Empfangsantenne aufweist und die Empfangseinrichtung ein Abfragesignal aussendet und nach dem Aussenden des Abfragesignal s die Signalintens i- tät der empfangenen Signale der Sendeeinrichtung fes t- stellt, d) die Sendeeinrichtung eine Empfangsantenne aufweist und die Empfangseinrichtung ein Abfragesignal aussendet und das Signal empfängt und auswertet, welches nach einer manuell vorgenommenen Druckänderung von der Send e- einrichtung ausgestrahlt wird, e) die Sendeeinrichtung eine Empfangsantenne aufweist und die Empfangseinrichtung das Signal empfängt und auswe r- tet, welches von der Sendeeinrichtung ausgestrahlt wird, nachdem sie ü ber ihre Empfangsantenne ein Signal mit e i- ner hohen Intensität empfängt, f) die Empfangseinrichtung das Signal empfängt und auswe r- tet, nachdem im Sendegerät ein Reedkontakt durch einen - 6 - in die Nähe der Sendeeinrichtung gebrachten Magneten geschaltet wird, g) die Empfangseinrichtung das Signal empfängt und auswe r- tet, welches die Sendeeinrichtung ausstrahlt, nachdem eine Schalteinrichtung, die am Ventil vorgesehen ist, betätigt wird. Die Klägerinnen bitten um Zurückweisung der Be rufung. Sie machen ge l- ten d , der verteidigte Gegenstand des Streitpatents gehe über die ursprün g lich eingereichte Fassung des Streitpatents hinaus ; die Erfindung sei auch nicht so vollständig und deutlic h offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen könne. Darüber hinaus sei die bean spruchte Kontrollv o rrichtung nicht patentfähig, denn sie sei weder neu, noch beruhe sie auf erfinderischer Tätigkeit. Im Auftrag des Senats hat Prof. Dr. - Ing. D . J . , Hochschule O . , Institut für Angewandte Forschung, ein schriftliches Gutac hten erstattet, das er in der mündlichen Verhandlung erläutert und ergänzt hat. Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. I. Das Streitpatent betrifft eine Kontrollvorrichtung für den Luftdruck in Luftkammern von luftbereiften Fahrzeugrädern. 1. Nach der Patentbeschreibung werden derartige Kontrollvorrichtungen insbesondere für die Messung des Luftdrucks von Kraftfahrzeugrädern verwe n- 6 7 8 9 10 - 7 - det. D ie Einstellung des Reifendruc k s und seine Überwachung sind da nach zum einen für die B etriebssicherheit des Kraftfahrzeugs von Bedeutung. Ein fehlerhafter, insbesondere zu geringer Luftdruck in einem Fahrzeugreifen b e- wirke e i ne erhöhte Walkarbeit der Reifenflanken, wodurch die Temperatur des Re i fens stark erhöht und die Festigkeit der Reife nflanke herabgesetzt werde. Dadurch bestehe die Gefahr der plötzlichen Zerstörung de s Reifen s während des Fahrbetriebs, was zu schweren Verkehrsunfällen führen könne. Die Re i- fendruckko n trolle ha be zum anderen auch wirtschaftliche Bedeutung, da ein falsch e ing e stellter Luftdruck zu erhöhtem Reifenverschleiß und vorzeitigem Ersatz de s Re i fen s f ühre . Ein zu niedriger Reifendruck verursache zudem einen erhöhten Kraftfahrstof f verbrauch. Um diese Nachteile zu vermeiden , muss nach der Patentbeschreibung der Lu ftdruck regelmäßig, bei Lastkraftwagen sogar täglich , überprüft werden. Im Stand der Technik seien verschiedene Methoden bekannt , den Reifenluf t- druck mittels eines am Fahrzeugrad angeordneten Drucksensors zu messen und dieses Messergebnis in geeigneter Wei se dem Fahrer anzuze i gen. In der Praxis sei die Realisierung derartiger Kontrollvorrichtungen mit Schwierigkeiten ve r bunden. Das Fahrzeugrad rotiere während der Fahrt und eine mechanische Übertragung der Messsignale vom drehenden Rad auf den nicht rotiere n den Teil des Fahrzeugs sei in der Regel aus Platzgründen nicht möglich. De s halb müsse die Übertragung des Messsignals drahtlos erfolgen. Dafür biete sich n e ben der Infrarotübertragung und der U ltraschallübertragung vor allem eine elek tromagnetische Signal übertragung an. Letztere könne jedoch wegen der im Fahrzeug vorhandenen zahlreichen elektrischen Signalquellen, wie z.B. der Zündanlage, der Lichtmaschine, elektrisch betriebene r Gebläse usw. , störanfä l- lig sein. Außerdem gebe es zahlreiche externe Störquel len, wie z.B. Straße n- 11 - 8 - bahnsignalanlagen oder Radiosender, die die Übertragung beeinflussen kön n- t en. Durch d as Streitpatent soll eine Kontrollvorrichtung zu r Verfügung g e- stellt werden, durch die eine zuverlässige Erfassung und Anzeige des Luf t- drucks und der Luftdruckänderung in der Luftkammer eines luftbereiften Fah r- zeugrades ermöglicht wird (P a tentschrift Sp . 2 , Z . 34 bis 40). 2. Zur Lösung dieses Problems sieht Patentanspruch 1 in der verteidi g- ten Fassung eine Kontrollvorrichtung für den Luftdruck i n der Luftkammer von luf t bereiften Fahrzeugrädern vor, die folgende Merkmale aufweist : 1. eine (Druck)Messeinrichtung , 1.1 die am/im Fahrzeugrad angeordnet ist und 1.2 ein für den Druck repräsentatives elektrisches Drucksi g- nal au s gibt, 2. eine Sendeeinrichtung , 2.1 die am Fahrzeugrad im Inneren des Schlauchs oder des Re i fens angeordnet ist, 2.2 das von der Druckmesseinrichtung ausgehende Drucksignal aufnimmt und 2.3 ein diesem entsprechendes Drucksendesignal ausse n- det; 3. in der Sendeeinrichtung sind vorgesehen: 3.1 eine Signalgenerieru ngseinrichtung , die ein Identifik a- tionssignal generiert, das 3.1.1 ein senderspezifisches Identifikationsmuster en t- hält und für die individuelle Sendeeinrichtung ch a- rakteristisch ist , 3.1.2 fest vorgegeben ist und 3.1.3 in der S endeeinrichtung gespeichert ist , 3.2 eine Sende - St euereinrichtung , die 3.2.1 die Ausstrahlung des Drucksendesignals steuert und 12 13 - 9 - 3.2.2 bewirkt, dass das Identifikationssignal zumindest einmal vor oder nach der Ausstrahlung des Drucksendesignals ausgestrahlt wird; 4. eine Empfangseinrichtung , die 4.1 im Abstand zum Fahrzeugr ad angeordnet ist, 4.2 das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Sendes i g- nal em p fängt und 4.3 einen Speicher aufweist, in dem ein Identifikations - Vergleichssignal abgespeichert ist, das 4.3.1 der zugehörigen individuellen Sendeeinrichtung nach einem vorgegebenen Kriter ium zugeordnet ist und 4.3.2 veränderbar ist, um Identifikationssignal (Merkmal 3.1) und Identifikations - Vergleichssignal aneina n- der anzupa s sen, 5. eine Anzeigeeinrichtung , die 5.1 mit der Empfangseinrichtung verbunden ist und 5.2 von dem empfangenen Sendesignal abgeleite te Daten als Za h len oder Symbole anzeigt, 6. eine Vergleichseinrichtung , die 6.1 in der Empfangseinrichtung angeordnet ist, 6.2 prüft, ob das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Identifikationssignal dem in der Empfangseinrichtung g e- speicherten Identifikations - Ve rgleichssignal zugeordnet ist, und 6.3 eine Weiterverarbeitung der von der Empfangseinric h- tung aufgenommenen Signale nur dann erlaubt, wenn das Zuordnung s kriterium erfüllt ist, 7. eine Schalteinrichtung , die 7.1 mit der Empfangseinrichtung verbunden ist und 7.2 ein Ums chalten der Empfangseinrichtung vom normalen B e triebsmodus, in dem der Luftdruck kontrolliert wird, in einen Paarungsmodus ermöglicht, in dem 7.2.1 die Empfangseinrichtung das von jeder Sendeei n- richtung übertragene Identifikationssignal em p- fängt und als Identif ikations - Vergleichssignal a b- speichert und - 10 - 7.2.2 keine zufällige Veränderung des gespeicherten Identifik a tionssignals stattfindet . 3. Einige Merkmale bedürfen besonderer Betrachtung. a) Die Messeinrichtung (Merkmalsgruppe 1 ) kann als Drucksensor, aber auc h als bloßer Druckschalter ausgestaltet sein. Die Formulierung des A n- spruchs lässt dies offen. Auch im allgemeinen Teil der Patentb e schreibung ist die nähere Ausgestaltung der Messeinrichtung nicht näher erläutert; erst bei der Beschreibung des ersten Ausf ührungsbeispiels ist ein Drucksensor 18 e r- wähnt (Sp. 7, Z. 48). Wie der gerichtliche Sachve r ständige ausgeführt hat, kann der Druck sowohl durch einen Druckscha l ter, der eine Signalleitung schaltet, als auch durch einen Drucksensor gemessen werden. Der Sac hverständige hat zwar auch angegeben, dass bei Verwendung des Drucksensors die Entsche i- dung über die Bewertung des gemessenen Druckwerts in einer Auswerte - und Anzeigeeinheit im Fahrzeug erfolgen kann. Das Streitpatent verlangt indessen nur eine A n zeige, d ie z.B. ein vom Sendesignal abgeleitetes Symbol anzeigt (Merkmal 5.2); hierfür genügt die Über - oder Unterschreitung eines vorgegeb e- nen Druckwerts, wie die Patentschrift auch ausdrücklich ausführt (Sp. 6 , Z. 19 bis 29 u. Sp. 8 , Z. 4 bis 7). b) Das Mer kmal 3.1 ist dahin zu verstehen, dass die Signalgeneri e- rungseinrichtung ein physikalisches Identifikationssignal erzeugt. Bereits die erteilte Fassung des Patentanspruchs spricht davon , dass das Identifikation s- s i gnal für die individuelle Sendeeinrichtung c harakteristisch ist (Merkmal 3.1.1). D ies ist selbstverständlich, denn sonst wäre das Signal zur Identifikation nicht geeignet. Die Angabe , es handele sich um ein senderspezifisches Identifikat i- onsmuster , fügt dem, auch aus Sicht des gerichtlichen Sachvers tändigen, sac h- lich n ichts Wesentliches hinzu . Der weitere Zusatz, dass das Identifikationss i g- 14 15 16 - 11 - nal für jede Sendeeinrichtung fest vor gegeben sein soll (Merkmal 3.1.2 ), scheint zunächst im Widerspruch zu der vorgesehenen Generierung zu stehen. Wird ein Signal generiert, so ist es aus fachmännischer Sicht nicht fest vorg e- geben, sondern wird nach einem bestimmten Algorithmus erzeugt. Die B e- schreibung sieht j e doch ausdrücklich vor, dass das Identifikationssignal der Sendeeinrichtung b e reits bei der Herstellung " e ingespeichert " wird (Sp. 5 , Z. 44 bis 50). Bei sinnvo l ler Auslegung des Streitpatents kann das Merkmal 3.1 nicht im Sinne einer Signalerzeugung nach einem bestimmten Algorithmus versta n- den werden. Die Signalgenerierungseinrichtung ist deshalb mit dem Sachv e r- ständigen dahin zu interpretieren, dass sie das physikalische Identifikationss i g- nal erzeugt und nicht ein Bitmuster oder eine Kennung gen e riert. c) Nach Merkmal 7.2.2 ist die Kontrollvorrichtung so gestaltet, dass im Paarungsmodus " keine zufällige Ve ränderung des gespeicherten Identifikat i- onssignals stattfindet " . Das in der Sendeeinrichtung gespeicherte Identifikat i- onssignal, also die Kennung, wird im Paarungsmodus in der Empfangseinric h- tung gespeichert. Bei diesem Vorgang soll so auch die Vorstellu ng der B e- klagten eine zufällige Veränderung der Kennung au s geschlossen sein, die etwa in der Werkstatt beim Reifen - oder Räderwechsel durch die Identifikat i- onssignale dort abgestellter anderer Fahrzeuge erfolgen könnte. Einrichtungen oder Maßna h men, mit denen im Paarungsmodus eine zufällige Änderung der Kennung ve r hindert und sichergestellt werden soll, dass auch das " richtige " Signal eing e schrieben wird , sind im verteidigten Patentanspruch 2 bezeichnet. d) Nach Merkmal 2.1 ist die Sendeeinrichtung a m Fahrzeugrad im Inn e- ren des Schlauches oder des Reifens angeordne t . Nach der Beschre i bung ist die Sendeeinrichtung " am " Fahrzeugrad angeordnet und kann unmittelbar am Ventil, " d.h. im Inneren des Schlauches oder des Reifens " , b e festigt sein (Sp. 17 18 - 12 - 2 , Z. 56 bis Sp. 3 , Z. 3). Die Anordnung einer Einrichtung " am Rad " oder " am Ve n til " unterscheidet sich von der Anordnung " im Inneren des Schlauches oder Re i fens " , wie sie die Beklagten jetzt beanspruchen. Die Befestigung am Ventil besagt nicht notwendig, dass die Sendeeinrichtung sich im Radinneren befi n- det. II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet. Es könne dahinstehen, ob der Gegenstand des Anspruchs 1 in seiner e r- teilten Fassung neu sei, denn er sei für den Fachma nn, einen Di p lomingenieur (FH) der Elektrotechnik mit speziellen Kenntnissen und Erfahru n gen sowohl in der Messtechnik als auch in der Steuer - und Regelungstechnik, Datenverarbe i- tung sowie Nachrichtentechnik, durch die italienische Paten t schrift 1 219 753 (D 12) nahegelegt gewesen. Der Entgegenhaltung lägen die gleichen Probleme zugrunde wie der erfindungsgemäßen Reifendruckkontrol l vorrichtung; es solle eine zuverlässige Erfassung und Anzeige des Reifenluftdrucks ermöglicht we r- den. Die Lösung erfolge mit de r dort vorgestellten Ko n trollvorrichtung für den Reifendruck, die die Merkmale des Oberbegriffs und darüber hinaus auch das kennzeichnende Merkmal des Patentanspruchs 1 ze i ge. Der Sender sei zwar im Rad angebracht; der Fachmann schließe jedoch aus anderen Stellen der Beschre i bung, dass auch ein e Anordnung am Rad möglich sei, was im Übrigen in seinem konstruktiven Ermessen liege. Die " Symbole " S 1 bis S 4 en t hielten das codierte Signal der jeweiligen Sendeeinrichtung, während die Sy m bole S 5 bis S 16 die Empfang seinrichtung identifizierten. Zwar würden mit der Symbo l kette S 0 bis S 20 Identifikations - und Druckinformationen in einem einzigen Signal g e- sendet, aber innerhalb der Signalkette erfolge die Identifikation vor der Drucki n- formation, womit der Fachmann den H inweis auf die erste Alternative des 19 20 - 13 - Merkmals 3.2 . 2 erhalte. Die Vorrichtung weise mit der in der Entgegenhaltung beschriebenen Lernphase bereits einen erfindungsgem ä ßen Paarungsmodus zum Lernen neuer Sender und eine hohe Zuverlässigkeit gegen Störeinflüss e auf und gebe damit dem Fachmann die entscheidende Anregung zum U m- schalten vom normalen Betriebsmodus in den Paarungsmodus. Auch der Gegenstand der Hilfsanträge beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit. I II . Dieser Beurteilung tritt der Senat für die mit der Berufung verteidigten Patentansprüche im Ergebnis bei. 1. Der Gegenstand der verteidigten Fassung von Patentanspruch 1 ist neu. a) Die US - Patentschrift 4 734 674 (D1, deutsche Übersetzung D1a) b e- trifft eine Anlage zum Überwachen des D rucks in einem Reifen und zum Anze i- gen eines abnormalen Reifendrucks für den Fahrzeugführer. Die Warnanlage umfasst mindestens einen Reifendruckdetektor. Dieser ist auf dem Reifenve n- tilschaft eines Fahrzeugs montiert und in Strömungsverbindung mit dem Inn e- ren eines Luftreifens. Im Inneren des Detektors, koaxial in einer zylindrischen Ko n struktion angeordnet, befinde t sich ein Druckwandler zum Erfassen des Drucks im Reifen, der einen Elektroschalter betätigt, wenn ein bestimmter Druckwert über - oder untersch ri t ten ist (D1 , Sp. 3, Z. 49 bis 55; Sp. 1, Z. 62 f. ) Weiter ist ein Sensor vorgesehen, der erfasst, ob der Schalter offen oder g e- schlossen ist. Dieser Sensor aktiviert einen Transmitter, wenn der Schalter im Zustand eines Minderdrucks ist. Der Transmitter überträgt dann das Schalts i g- nal per Funk an einen in dem Körper vorhandenen Zähler, der den Transmi t ter 21 22 23 24 - 14 - deaktiviert und somit die Batterie schont, wenn die Signalimpulsfo l gen so oft wie vorgesehen übertragen sind. Ein vorgesehener Empfänger kann so pr o- gra mmiert werden, dass er die unterschiedlichen Signalimpulsfolgen identifizi e- ren und untersche i den kann (D1 , Sp. 5, Z. 4 ff. ), und zwar so, dass er jeden beliebigen Detektorcode oder jede Kombination von Detektorcodes identifizi e- ren kann (D1 , Sp. 5 , Z. 26 bi s 28 ). Dabei bei n haltet das Wort " programmierbar " , wie der gerichtliche Sachverständige überzeugend ausgeführt hat , auch die Spe i cherbarkeit des Codes, wobei die Codeeingabe durch DIP - Schalter erfolgt und mehrere Codes programmiert werden können ( " sequenti ell in den Mikr o- prozessor eingeg e ben " , D1 , Sp. 14, Z. 26 bis 28 ); die D1 offenbart hier einen Programmiermodus (Lernmodus, Paarungsmodus), der durch eine von Hand ausgelöste Eingabe e r reicht wird. Vom Gegenstand des Streitpatents unterscheidet sich die Entgegenha l- tung hiernach jedenfalls dadurch, dass im Paarungsmodus der D1 die Codes von Hand mit Hilfe von DIP - Schaltern programmiert werden, während das Streitpatent im Paarungsmodus die empfangenen Codes auflistet und Mittel a n gibt, sie den Empfängern z uzuordnen (Merkmale 4.3 und 7). b) Das italienische Patent 1 219 753 (D12, deutsche Übersetzung D12a) betrifft ein System für die Übertragung von Meldungen von mehreren Sensoren an eine Zentraleinheit, insbesondere zur Erkennung von B e triebsanomalien i n festen und beweglichen Bestandteilen von Masch i nen und Fahrzeugen. Das Patent bezieht sich im Besonderen auf Systeme zur Überwachung des Reife n- drucks in den Rädern von Fahrzeugen. Das Übertragungssystem der D12 ist damit für das technische Gebiet und auc h für den Anwendungsbereich offe n- bart, mit dem sich auch das Streitpatent beschäftigt. 25 26 - 15 - aa) Das System der D12 weist einen Drucksensor auf, der einen Scha l- ter auslöst, wenn der erlaubte Druckbereich über - oder unterschritten wird (D12 , S. 5 f.). Dies e ntspricht nach dem v orstehe n den Merkmal 1 . bb) Das in D12 vorgestellte System verfügt über einen Sender, der i n- nerhalb des Fahrzeug rad s ( " " , D12 , S. 6 oben) ang e bracht ist, mit diesem rotiert und der einem Drucksensor zug eordnet ist. Je nach der von dem Druc k sensor erzeugten Meldung ist der Sender in der Lage, ein Signal über einen Hochfrequenzoszillator und eine Ant enne zu senden (D12 , S. 6 ). Dies entspricht der Sendeeinrichtung nach Merkmalsgruppe 2 des Strei t patents, wo bei der Hochfrequenzoszillator die Sendeeinrichtung darstellt. Der Sender soll i nnerhalb des Fahrzeug rads angebracht sein; darin liegt eine A n ordnung am Fahrzeugrad (gegebenenfalls auch im Inneren des Schlauchs oder des Rei fens) nach Merkmal 2.1 des Streit p a tents. cc) Die D12 offenbart auch eine Signalgenerierungseinrichtung, die ein Identifikationssignal generiert, das ein senderspezifisches Identifikat i onsmuster enthält und für die individuelle Sendeeinrichtung charakteri s tisch ist (Merkmale 3.1, 3.1. 1). Hierzu wird unter anderem auf den Seiten 8 ff. der D12 der Aufbau der vom Sender (10) übertragenen " stringa di simboli " (Bitsequenz) wie folgt b e- schrieben: Mit S 1 bis S 4 sind vier Bits benannt, die den Sender seine Adresse, z.B. ein bestimmtes R ad, an dem der Sender angebracht ist ken n zeichnen. Die zweite Bitgruppe (S 5 bis S 16 ) soll die in einem Speicher (100) abgelegte Information übertragen, die den Empfänger und damit die Zentraleinheit ident i- fiziert, für die die Meldung bestimmt ist (D12 , S . 8 f.). Die dritte Bitgruppe S 17 27 28 29 30 - 16 - bis S 20 (Testsymbol, Alarmsymbol, Batteriesymbol, periodische Meldung) en t- hält die zu übertr a gende Meldung. Die zweite Bitsequenz trägt " pseudokausalen Charakter " (D12 , S. 12 u n- ten ). Der Betrieb des Systems sieht, wie im Weiteren erläutert wird, eine a n- fängliche Lernphase vor, die im Wesentlichen den Zweck hat, das Laden ein i- ger Zeichenketten S 5 bis S 16 in den Speicher (200) des Empfängers (20) zu gestatten, die als Schlüssel für den Empfang von vom Sender (10) übertrag e- ne n Meldungen benutzt werden und den Empfänger (20) am irrtümlichen Em p- fang von Meldu n gen hindern, die von anderen Sendern ausgestrahlt werden (D12, S. 20 f.). Nach Einl e gen einer Batterie werden alle möglichen Werte für den Inhalt des Speichers (100) dur chlaufen. Mit Dr ü cken einer Prüftaste (106) wird der Inhalt des Speichers auf einen " pseudoz u fälligen " Wert " eingefroren " (D12, S. 21 f.). Dieser Code hat die Bedeutung eines Identifikationssignals und ist nach Abspeicherung im Sender (Merk mal 3.1.3 ) zusam men mit der Codefo l- ge S 1 bis S 4 für den Sender charakteri s tisch. dd) Hingegen fehlt es in dem System der D12 an einem für jede Send e- einrichtung fest vorgegebenen Ident ifikationssignal (Merkmal 3.1.2 ), da die Werte für die Bitfolge S 1 bis S 4 über ein C o diergerät (z.B. eine n DIP - Schalter 17) eingegeben werden (D12, S. 10 unten, 22 oben) und die Werte S 5 bis S 16 wie dargestellt " zufällig " erzeugt we r den. ee) Der Kern des Senders ist ein Schaltkreis (14), der vorteilhafterweise innerhalb eines COP - 822 - S chaltkreises implem entiert wird (D12 , S. 10 ). Bei dem Schaltkreis COP 822 handelt es sich nach den Ausführungen des Sac h- verständigen um einen 8 - Bit - Mikroprozessor, der programmiert werden kann. 31 32 33 - 17 - Dies entspricht d er im Streitpatent (Merkmal 3.2 ) vorgesehenen Se n de - Steuereinrichtung, die die Ausstrahlung des Drucksendesignals ste u ert. Merkmal 3.2.2 , wonach die Steuereinrichtung bewirkt, dass das Identif i- kationssignal zumindest einmal vor oder nach der Ausstrahlung des Druckse n- designals ausgestrahlt wird, ist in der D12 bereits im Aufbau der oben darg e- stellten Codesequenz beschrieben. Das Identifikationssignal wird gleichzeitig mit dem Meldesignal, das auch die Druckinformation enthält, und in der Ze i- chenke t te vor dies em übertragen (D12 , S. 17 ). ff ) Auc h die Merkmale 4.1 und 4.2 , wonach die Empfangseinrichtung im Abstand zum Fahrzeugrad angeordnet ist und das von der Sendeeinrichtung ausgestrahlte Sendesignal empfängt, finden sich, wie bereits ausgeführt, in der Offenbarung der D12: Das vom Sender (10) a usgestrahlte Signal wird vom Empfänger (20) empfangen und über eine n Dekodierschaltkreis (26) in den Speicher (200) des Empfängers übertr a gen (D12 , S. 22 f.). gg) Dies gilt auch für die Merkmale 4.3 bis 4.3.2, die den Speicher der Empfangseinrichtung und das dort abgespeicherte Identifikations - Vergleic hssignal betreffen. Auf Seite 17 der D12 wird die Speicherung im Em p- fänger beschrieben. Das Identifikations - Vergleichssignal ist hier die Codefolge S 5 bis S 16 , eine pseudokausale logische Symbo l kette, die der Kette entspricht, die von einem entsprechenden Sender für die Kommunikation mit dem Em p- fänger verwendet wird. Das Identifikat i ons - Vergleichssignal ist gemäß Merkmal 4.3.2 veränderbar, denn nach Erzeugung der Codefolge S 5 bis S 16 wird diese zum Empfäng er übertragen und damit als für die künftige Kommunikation ma ß- ge b lich festgelegt (D12, S. 23 Mitte). 34 35 36 - 18 - hh) Eine Anzeigeeinrichtung, wie sie Merkmalsgruppe 5 des Streitp a- tents vorsieht, ist ebenfalls (D12 , S. 19 f.) beschri e ben. ii) Die Merkmalsgrupp e 6 besagt, dass die in der Empfangseinrichtung angeordnete Vergleichseinrichtung das ausgestrahlte Identifikationssignal mit dem in der Empfangseinrichtung gespeicherten Identif i kations - Vergleichssignal vergleicht und das empfangene Signal nur weiter vera rbeitet, wenn die vergl i- chenen Signale das Zuordnungskriterium erfüllen, d.h. die gleiche Kennung aufweisen. Auch nach der D12 (S. 24 Mitte) werden Me l dungen nur als gültig erkannt, wenn sie die Symbolkette S 5 bis S 16 enthalten, die in der entspreche n- den S telle vom Speicher während der Lernphase gespeichert wurden. Ander n- falls wird die Meldung als von einem zu einem anderen System gehörenden Sender kommend verworfen. Damit werden nur Meldungen ausgewertet, die das Z u ordnungskriterium, also die gleiche Kennu ng S 5 bis S 16 , erfüllen. jj) Die Merkmalsgruppe 7 des Streitpatents beschreibt die mit der Em p- fangseinrichtung verbundene Schalteinrichtung und den Paarungs - oder Ler n- modus, in dem die Empfangseinrichtung das von jeder Sendeeinrichtung übe r- tragene Ide ntifikationssignal empfängt und es als Identifikat i ons - Vergleichs - signal abspeichert. D iesen Modus kennt auch die D12 (vorst e hend dd). Ebenso ist eine Schalteinrichtung vorhanden , die mit der Empfangseinrichtung verbu n- den ist und deren Umschalten vom Norma lbetrieb zum Paarungsmodus ermö g- licht (Merkmal 7.2): Um die Lernphase einzuleiten, muss die Batterie in den Sender eingelegt werden (vorstehend cc). Soll neu programmiert werden, muss die Batterie he r- ausgenommen und wieder eingesetzt werden (D12 , S. 2 4 f.). D urch die am Sender befindliche Taste (106) wird die Erzeugung des (neuen) Senderidentif i- 37 38 39 40 - 19 - kationscodes ausgelöst. Dies rechtfertigt zwar nicht die Schlus s folgerung, dass in der Entgegenhaltung mittels einer Schalttaste vom Normalmodus in den Pa a- rungs modus um - und wieder zurückgeschaltet wird. Denn damit soll in erster Linie erreicht werden, dass die Empfangseinrichtung nur dann eine neue Se n- derkennung entgegennimmt, wenn sie dazu in den Pa a rungsmodus geschaltet worden ist. Das Umschalten vom Norm almodus in den Paarungsmodus und wieder zurück ergibt sich bei der D12 aber daraus, dass der Speicher (200) durch eine Taste 200' aktiviert und nach Ende der Lernphase durch erneutes Betät i gen der Taste 200' gegen Codierung seines Inhalts resistent gemacht wird (D12 , S. 25 unten). Daraus folgt , dass die Taste (= Schalter) 200' auch wieder betätigt we r- den muss, um vom Betriebs - in den Lernmodus zurückzuschalten . Die s hat auch der gerichtliche Sachverständige unter Rückgriff auf die D12 bestätigt, indem er da s Wort " naturalmente " (D12 , S. 25 unten) mit " natü r lich " übersetzt und ausgeführt hat , dass das Vorhandensein der Taste und ihre Betät i- gung, um den Empfänger in den Lernmodus zu schalten, eine Selbstverstän d- lichkeit ist. D as kurzzeitige Herausnehmen d er Senderbatterie , das bei dem System der D12 zur Durchführung einer neuen Progra m mierung notwendig ist (D1 2, S. 25 oben) ver ändert nicht den Ablauf des Umschaltvorgangs vom B e- triebs - in den Lernmodus und zurück. Der Sachverständige hat hierzu angeg e- ben, d ass das Betätigen der am Sender angebrachten Taste 106 nicht notwe n- digerweise eine Neuprogrammierung des Codes bedeutet, sondern nur das Testbit auslöst, das z.B. verwendet werden kann, um die Position eines Se n- ders zu identifizieren. 41 - 20 - kk) Zusätzliche Maßnahmen gegen die " zufällige " Abspeicherung eines " falschen " Identifiikations - Vergleichssignals (wenn man Merkmal 7.2.2 so ve r- steht und für zulässig hält), sind in der D12 nicht getroffen. ll) Nach alldem sind die Merkmale 3.1.2 und 7.2.2 i n der D12 nicht o f- fenbart. c) Die übrigen in das Verfahren eingeführten Entgegenhaltungen liegen weiter ab und nehmen den Gegenstand des verteidigten Anspruchs 1 ebenfalls nicht vorweg. 2. Der Gegenstand von Patentanspruch 1 beruht jedoch nicht auf erfi n- der ischer Tätigkeit, da er sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergab (Art. 56 EPÜ). a) Das Fachgebiet, zu dem die Lehre des Streitpatents gehört, ist - wie der gerichtliche Sachverständige bestätigt hat - die (drahtlose ) Nachrichte n- übertragung, genauer die Messdatenübertragung unter Nutzung von Funkwe l- len. Insbesondere bezieht sich die Lehre des Streitpatents auch auf Anordnu n- gen und Mittel aus dem Gebiet der digitalen Nachrichte n übertragung, das auch die Gebiete der Nac hrichten c odierung umfasst. Fachleute, die sich mit diesem technischen Gebiet beschäftigen und Neuerungen auf dem Gebiet der digitalen Nachrichtenübertragung entwickeln, sind überwiegend Fachhochschulingenie u- re mit einem Studium der Elektrotechnik als Grund lage, wovon auch das P a- tentgericht ausgega n gen ist. Der Sachverständige gibt hierzu weiter an, die im Streitpatent b e schriebenen Vorgänge seien im Prioritätszeitpunkt Lehrinhalt von Hochschulveranstaltungen gewesen. Es habe ein enger Bezug zur Praxis besta nden, so dass damals ein Fachmann in der Industrie mit durchschnittl i- 42 43 44 45 46 - 21 - cher Qualifikation über dieses Wissen verfügt habe, unabhängig davon, ob er in der Autoindustrie, der Luftfahrtindustrie oder der Kommunikationstechnik tätig g e wesen sei. Entgegen der Auf fassung der Beklagten, die auf die besonderen Randbedingungen bei der drahtlosen Messung von physikalischen Messwerten in einem Fahrzeugrad hinweisen, bedarf es danach keiner unterschiedlichen Ausbildung, um etwa ein drahtloses Schließsystem für Fahrzeuge, ein Messd a- ten - Übertragungssystem im Sinne einer Drucküberwachung bei Reifen, ele k t- ronische Zündungen oder elektronische Sitzheizungen zu en t wickeln. b) Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist , wovon auch die Parteien überein stimmend ausgehen, die D12 . Sie untersche i- det sich vom Gegenstand des verteidigten Patenta n spruchs 1 durch das nicht fest vorgegebene Identifikationssignal des Senders und durch das Fehlen we i- terer Maßnahmen gegen eine " Zufallspaarung " . c) Zum vorgegeb ene n Identifikationssignal wird i n der D12 ausgeführt, der Benutzer müsse sorgsam verhindern, dass die Dek odiergeräte ( 17 ) ve r- schiedener Sender (10) auf die gleiche Abfolge S 1 bis S 4 synchronisiert würden (D12 , S. 23 f.). Dies bietet dem wie unter a) darge legt qualifizie r ten Fachmann Anlass zu erwägen, durch eine vorgegebene Kennung i n soweit Benutzerfehler zu vermeiden. Nach den überzeugenden Angaben des Sachverständigen w a- ren Verfahren zur Vermeidung von Fehlübertragungen bereits aus den digitalen Bussyste men, z.B. aus lokalen Netz en wie dem Ethernet , bekannt. Bei derart i- gen Verfahren muss d er Identifikationscode im Transmitter (Sender) fest g e- speichert sein, solange das System in Betrieb ist. Der individuelle Code kann entweder bereits beim Hersteller oder im Feld vergeben werden . Beide Arten der Codevergabe waren zum Prioritätszeitpunkt des Streitpatents , insbesond e- re auch bei den digitalen Bu s systemen, bekannt. 47 48 - 22 - d) Für den Fachmann hat es auch nahegelegen, sicherzustellen, dass im Paarungsmodus keine z ufällige Veränderung des gespeicherten Identifikation s- signals stattfindet ( Merkmal 7.2.2 ). Das fest vorgegebene , von jeder Sendeei n- richtung übertragene Identifikationssignal wird im Paarungsmodus als Identif i- kations - Vergleichssignal abgespeichert (Merkmal 7.2.1) ; dieses " gespeicherte Identifikationssignal " soll nicht zufällig verä n dert werden (Merkmal 7.2.2 ) . Dabei gibt die Formulierung " nicht zufällig veränderbar " mit Blick auf den Begriff " g e- speichert " dem Merkmal keinen weiteren Sinngehalt , da ein fest g espeichertes Signal nicht zufällig veränderbar ist. Dies bedeutet nichts anderes, als dass nicht nur das Identifikationssignal im Sender fest gespeichert ist (Merkmal 3.2.1) , sondern auch die Abspeicherung dieses Signals als Identifik a tions - Vergleichssigna l im Empfänger sicher erfolgen soll. Eine Anregung, bei derart i- gen Speichervorgängen Maßnahmen gegen ein vorsätzliches oder ungewolltes unerlaubtes Eindringen von dritter Seite in Betracht zu ziehen, erhält der Fac h- mann a us der D12 . Dort (D12 , S. 25) wird vorg e schlagen, nicht nur den Inhalt des Speichers (100) des Senders zuverlässig zu sichern, sondern auch den Speicher (200) des Empfängers durch erneutes Betätigen der Taste gegen Veränderungen zu sichern und somit den Paarungsmodus abzuschließen. Der vert eidigte Patenta n spruch 1 des Streitpatents schlägt vor, das gespeicherte Signal im Paarungsmodus unverändert zu lassen. Mit Blick auf die in der D12 offenbarten Maßnahmen beruht dies nicht auf erfinderischer Lei s tung. IV. Auch der Gegenstand des neu f ormulierten Patentanspruchs 2 ist nicht patentfähig. 1. Das Patentnichtigkeitsverfahren dient der Nichtigerklärung eines P a- tents, soweit ein gesetzlich vorgesehener und vom Kläger geltend gemachter 49 50 51 - 23 - Nichtigkeitsgrund vorliegt. Es eröffnet in diesem Umfa ng dem P a tentinhaber die in der Sache veranlassten Verteidigungsmöglichkeiten, es dient aber nicht der Gesta l tung des Patents; diese Funktion ist allein dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen. Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Patent im Nic h- tig keitsverfahren in diesem Rahmen vom Patentinhaber eingeschränkt verte i- digt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 X ZR 149/01, GRUR 2005, 145 Elektronisches Modul; Urteil vom 23. Febru ar 1988 X ZR 93/85, BGHZ 103, 262 Dünger s tre uer). Nach diesen Vorgaben ist die beschränkte Verteidigung auch mit P a- tentanspruch 2 zulässig . Bei Patentanspruch 2 handelt es sich um einen Unte r- anspruch, da er sich auf eine " Kontrollvorrichtung gemäß Anspruch 1 " und d a- mit auf den Hauptanspruch 1 z urückbezieht. Die Besonderheit in der Formuli e- rung dieses Anspruchs besteht darin, dass nach einem Obersatz sieben ei n- zelne Maßnahmen aufgezählt sind, die nach dem Wortlaut des Anspruchs a l- ternativ und nicht kumulativ gelten sollen. Es handelt sich also in der Sache um sieben U n teransprüche, in die Merkmale aus der Beschreibung aufgenommen worden sind. M it den Varianten des Patentanspruchs 2 soll der Paarungsm o- dus sicher g e staltet werden. Die Merkmale 2a bis 2g sind in den ursprünglichen Anmeldungsunter l a- gen, deren Beschreibungstext mit der Beschreibung des Streitpatents überei n- stimmt, offenbart. Die Feststellung der Intensität der von der Se n deeinrichtung ausgestrahlte n Signale ergibt sich aus der Patentbeschreibung in Spalte 13, Zeilen 8 bis 24, die Au swertung des Signals nach einer manuellen Druckänd e- rung, die als aktives Paaren bezeichnet wird, aus Spalte 13, Zeilen 41 bis 51. Das Aussenden eines Abfragesignals durch die Empfangseinrichtung und die a n schließende Feststellung der Signalintensität ist i n Spalte 14, Zeilen 3 bis 47 52 53 - 24 - aufg e zeigt. Damit kann das zentrale Empfangsgerät die einzelnen Sendegeräte hintereinander abfragen. Die Auswertung des Signals nach einer manuellen Druckänderung findet sich in demselben Abschnitt. Das Empfangen eines S i g- nals mit hoher Intensität wird in Spalte 16, Zeilen 56 ff. und die in den Mer k m a- len 2f und 2g dargestellte Methode der Paarung wird in Spalte 17, Zeilen 26 bis 36 b e schrieben. 2. Der Gegenstand des Patentanspruchs 2 beruht nicht auf erfinder i- scher Tätigkeit (Art. 56 EPÜ). Patentanspruch 2 ist auf Anspruch 1 rückbezogen, sein Obersatz gilt für alle Maßnahmen a bis g. Ziel der einzelnen Maßnahmen ist, wie bereits ausg e- führt, eine zusätzl i che Absicherung des Paarungsmodus gegen Fehlpaarungen. Patentanspruch 2 erreicht dieses Ziel zum einen durch die Auswertung zusät z- licher Signale (2a Signalintensität, 2b manuell geänderter Druck, 2f Schaltung eines Reedkontakts, 2g Betätigung einer (sonstigen) Schalteinrichtung am Ve n- til), zum and e ren durch einen bidirektio nalen Signalfluss, bei dem zunächst ein " Startsignal " vom Empfänger zum Sender geschickt wird (2e; Triggern des Messvorgangs ), gegebenenfalls kombiniert mit einem der Zusatzsignale 2a o- der 2b (2c und 2d). D erartige Maßnahmen sind mit Ausnahme von 2b in den Entgegenhaltu n gen beschrieben. a) Die Variante 2a beinhaltet die Anweisung, die Intensität der von der Sendeeinrichtung ausgestrahlten Signale zu messen. Nach den Angaben des Sac h verständigen ist die Messung der Empfangsintensität typischerweise in j edem Funkempfänger möglich und meist auch vorhanden. Die Methode der Zuor d nung der Signale über die Empfangsintensität ist in der US - Patentschrift 4 319 220 ( D3 ) , die ein Reifendruckalarmsystem (Alarm System for Monitoring 54 55 56 - 25 - Pressurized Vehic u lar Tires) besc hreibt, offenbart. Dort heißt es in Spalte 14, Zeilen 32 bis 35 " the active wheels for added strength of reception and for identific ation of wheel Auch wenn hier die Messung der Signalintensität in Z u- sammenhang mit dem System der verteilten Antennen genannt ist, wird der Fachmann durch die D3 angeregt, diese Zuordnungsmethode auch für die Vo r- richtung des Streitpatents zu verwenden. Denn die D3 offenbart einen dem Paarungsmodus de s Streitpatents vergleichbaren Vorgang durch die Verwe n- dung eines Handgeräts zur Identifikation des individuellen Rads oder Re i fens. Der Fachmann entnimmt auch der US - Patentschrift 4 163 208 (D54), wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, als Mitte l für die Unterscheidung b e- nachbarter Fah r zeuge die Auswertung der Signalstärke. b) Bei Durchführung der Maßnahme nach Variante 2c wird nicht auf den regelmäßigen Sendepuls gewartet; man kann den Messvorgang selbst ausl ö- sen. Dazu ist erforderlich, ein e bidirektionale Kommunikation he r zustellen, denn der Empfänger soll jetzt auch senden können ( " " ). Die bidirektionale Signalübermittlung (2e) un d auch die Abfragemethode, also die Auslösung der Messung durch die zentrale Empfangseinheit, sind in der D3 vo r ge schlagen ( " Regardless of whether used only for reception of signals for the wheel units, or for both reception and transmiss i on of power to the wheel units, so long as a common frequency is used, a si " , Sp. 14, Z. 62 ff). c) Die Anspruchsvarianten 2e, 2 f und 2g haben gemein, dass der Se n- der in jedem Rad mit einem Betätigungselement ausgerüstet wird, das eine Me s sung auslöst und daraufhin eine Nachricht an die zentrale Empfangs einheit absetzt. Die Varianten untersche i den sich nur in der Ausführung, die in 2e über 57 58 - 26 - ein intensives Funksignal, in 2f ma g netisch über einen Reedkontakt und in 2g durch Betätigung einer am Ventil vo r gesehenen Schalteinrichtung, also durch eine Taste, erf olgt. Sie e r fordern einen direkten Eingriff am Rad, wodurch nicht der Messwert manipuliert, sondern eine eigene unterscheidbare Nachricht au s- gelöst wird. Das Patentgericht hat ausgeführt, dass nach der D3 z.B. die Em p- fangseinrichtung in Form eines Handst a b es (hand - held antenna/ transmitter test unit 502 , D3 , Sp. 19, Z. 27 ff. ) Abfragesignale aussendet und auf die im Reifen angeor d nete Sendeeinrichtung reagiert. Zwangsläufig muss dann auch in der Sendeeinrichtung ein Empfänger zum Erkennen von Abfragesignalen der Em p- fangseinrichtung vorhanden sein. Die Aktivierung des Signals in der Sendeei n- richtung erfolgt drahtlos. Für die Ausführung d i e se r Funktion verschiedene technische Möglichkeiten vorzusehen - per Funk, magnetisch, per Taste - g e- hört zur Routinearbeit des durch ein Studium der Nachrichtentechnik ausgebi l- deten und mit Praxiserfahrung versehenen Fachmanns und stellt keine erfind e- rische Lei s tung dar. d) Variante 2b stellt die Methode unter Schutz , den Messwert an dem zu paarenden Rad manuell gezielt zu verändern und an die Empfangseinrichtung z u übertragen . Die se prüft, bei welchem Identifikationssignal diese Druckänd e- rung auftritt und speichert dann das entsprechende Identifikationssignal für die gewählte Radposition ab. Diese Methode erhöht die Sicher heit des Paarung s- vor gangs (vgl. Sp. 13, Z . 41 bis 51 des Streitpatents). Für sie ist keine konkr e te Beschreibung aus dem Stand der Technik ersichtlich. Ihre Anwendung kann der Fachmann jedoch dem allgemeinen technischen Fachwissen entnehmen. Anspruch 2b ve rlangt eine Manipulation der zu messenden physikalischen Größe (des Luftdrucks im Reifen), um die Quelle (den manipulierten Reifen) identifizi e ren zu können. Nach den Ausführungen des Sachverständigen ändert der Fachmann für die Signalübertragung in Fällen wie diesem, in denen keine 59 - 27 - ve r drahtete Übertragung vorliegt, den Messwert , der ohnehin übertragen wird. Denn Fachleute d enk en in erster Linie daran, Einrichtungen , wie hier den Se n- sor , einfach zu gestalten ; bei der Einführung zusätzlicher Signale könnte d er Sensor empfindlich reagieren und in seiner Funktionsfähigkeit beeinträc h tigt werden. Wenn sonach d er Fachmann bestrebt ist , technische Vorrichtungen so wenig aufwendig wie möglich zu gestalten , wird e r zur Übertr a gung des manuell veränderten Drucksignal s das schon vorhandene Signal verwenden. Dabei liegt, so der Sachverständige, eine Wirkkette vor, die ausgehend vom Reife n- drucksensor über die C odierung und die Funkstrecke zum Empfä n ger führt . Wird am Anfang der Wirkkette manipuliert, ist am Ende eine Änd erung fes t- stellbar. Eine Zuordnung des geänderten Signals zu seiner Quelle ist bei A n- wendung dieser Maßnahme grundsätzlich immer möglich , da die Manipulat i on (Druckänderung) an einem bestimmten Reifen, dessen Position bekannt ist, erfolgt. Sie kann wie a usgeführt - durch das bereits vorhandene Signal g e- schehen und erfordert keine zusätzlichen technischen Mittel . Sie ist damit nicht das Ergebnis einer erfinderischen Lei s tung. e) Die Variante 2d enthält eine Kombination aus den Varianten 2c und 2b. Bei der Auswahl dieser Merkmalszusammenstellung handelt es sich um eine beliebige Aggregation mehrerer voneinander unabhängiger, für sich j e- weils nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhender Maßnahmen. Dies wird schon aus der Gesamtgestaltung des Patentanspru chs 2 deutlich, der die ei n- zelnen Maßnahmen zur Zuordnung im Paarungsmodus alternativ nebeneina n- derstellt. Ein entscheidendes Kriterium für das Vorli e gen erfinderischer Tätigkeit in derartigen Fällen ist, ob die nebeneinander gestellten einzelnen Merkmale funktional zusammenwirken und sich auf diese Weise eine über die bloße Add i- tion hinau s gehende Wirkung einstellt (vgl. BPatG, Urteil vom 1. Dezember 2010 4 Ni 60/09, juris; Bacher/Melullis in Be nkard, Patentgesetz, 10. Aufl. , § 1 60 - 28 - Rn. 78; Keukenschrijver i n Busse, Patentgesetz, 6. Aufl . , § 1 Rn. 10 0 ). Dies ist hier nicht der Fall. Die Kombination aus den Maßnahmen in 2b und in 2c, die beide Eingriffe von außen (Druckänderung bzw. Auslösen des Abfragesignals) beinhalten, wirkt nicht erkennbar zusammen. Die M aßnahmen sind schlicht n e- beneinander gestellt; ein über die bloße Addition hinausgehender Effekt ist nicht e r kennbar. f) Nach alldem sind die in Patentanspruch 2 vorgeschlagenen Maßna h- men aus den auf dem Fachgebiet des Streitpatents liegenden Entgegen haltu n- gen oder dem allgemeinen Fachwissen be kannt. Selbst wenn die Maßnahmen nicht ausnahmslos für den erfindungsgemäßen Zweck beschrieben sein sollten, war der Fachmann , der den Paarungsmodus sicherer ausgestalten wollte, b e- strebt, die Kommunikation zwisc hen Sender und Empfänger um einen zusätzl i- chen Parameter zu ergänzen, der dazu beitragen konnte, Fehlpaaru n gen zu ver meiden. Zu diesem Zweck bot sich dem Fachmann an, auf die bekan n ten Maßnahmen zurück zu greifen. V. Hinsichtlich der Unteransprüche 3 bis 19 ist ein weitergehender erfi n- derischer Gehalt von den Beklagten weder geltend gemacht noch sonst ersich t- lich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 3 09 Rn. 42 - Schussfädentranspor t ; Urteil vom 29. September 2011 X ZR 109/08 , zur Veröffentlichung vorgesehen Sensoranordnung ). 61 62 - 29 - VI. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG i.V.m. § 97 Abs. 1 ZPO. Keukenschrijver Mühlens Grabinski Bacher Schuster Vorinstanzen: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 Ni 1/04 (EU) - 63
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