Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Produktionsr374ckstandsentsorgung GG Art. 103 Abs. 1 Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundla-ge der erteilten Patentanspr374che und werden diese nachfolgend durch ein Pa-tentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise f374r nichtig erkl344rt, dass beschr344nkende Merkmale in einen oder mehrere Patentanspr374che aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gew344hrung rechtlichen Geh366rs nicht verletzt, wenn es ange-sichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 - OLG D374sseldorf LG D374sseldorf
Full & Egal Universal Law Academy