Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk:jaBGHZ: nein ZPO § 286 GBlasenfreie Gummibahn IINach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann sich eine Verpflichtung dernicht beweisbelasteten Partei ergeben, dem Gegner gewisse Informationen zurErleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifizie-rung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweis-führung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwe-rungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohneweiteres möglich als auch zumutbar erscheint. Dieser Grundsatz findet auch imPatentverletzungsprozeß Anwendung.BGH, Urt. v. 30. September 2003 - X ZR 114/00 - OLG DüsseldorfLG Düsseldorf
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