BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL XI ZR 116/09 - 2 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Gr374neberg und Maihold f374r Recht erkannt: Auf die Revision des Kl344gers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. M344rz 2009 im Kosten-punkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Be-rufung des Kl344gers gegen die Abweisung der Zahlungsklage in H366he von weiteren 12.667,77 200 nebst Zinsen zur374ckgewiesen und stattdessen dem Hilfsantrag auf Feststellung der Schadensersatz-verpflichtung der Beklagten hinsichtlich der von ihr verursachten steuerlichen Belastungen des Kl344gers stattgegeben hat. Das Urteil wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung des Kl344gers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden vom 20. M344rz 2008 wie folgt ab-ge344ndert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl344ger 20.575 200 nebst Zinsen in H366he von f374nf Prozentpunkten 374ber dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 22. M344rz 2007 zu zahlen, und zwar Zug um Zug ge-gen Abtretung der Rechte aus dem Besserungsschein, den der Kl344ger f374r die 334bertragung seines Kommanditanteils an der I. KG von der A. mbH erhalten hat. Die weitergehende Berufung des Kl344gers und die Berufung der Beklagten werden zur374ckgewiesen. - 3 - Die Beklagte wird, nachdem sie die Anschlussrevision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. M344rz 2009 zur374ckgenommen hat, dieses Rechtsmittels f374r ver-lustig erkl344rt. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (247247 91, 97 Abs. 1, 247247 565, 516 Abs. 3 ZPO). Der Streitwert des Revisionsverfahrens betr344gt 20.575 200. Von Rechts wegen Wiechers Joeres Mayen Gr374neberg Maihold Vorinstanzen: LG Baden-Baden, Entscheidung vom 20.03.2008 - 1 O 41/07 - OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2009 - 17 U 371/08 -
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