Nachschlagewerk:jaBGHZ: nein ZPO §§ 653 Abs. 1 Satz 3, 654 Abs. 1Der Einwand der Erfüllung der Unterhaltsansprüche kann nicht bereits im An-nexverfahren des § 653 ZPO, sondern erst im Rahmen einer anschließendenKorrekturklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden.BGH, Urteil vom 7. Mai 2003 - XII ZR 140/01 -OLGDüsseldorfAGErkelenz
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