BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 145/10 Verkündet am: 9. Juli 2013 Besirovic Justiz angestellte als Urkundsbeamt in der Geschäftsstelle in dem Patentnichtigkeitsverfahren - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü ndliche Verhan d- lung vom 9. Juli 2013 durch den Richter Gröning, die Richterin Mühlens, die Richter Dr. Grabinski, Hoffmann und die Richterin Schuster für Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 28. September 2010 verkündete U r- teil des 4. Senats (Nichti gkeitssenats) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 835 737 (St reitp a- tent s ), das am 8. Oktober 1997 unter Inanspruchnahme einer Priorität vom 9. Oktober 1996 angemeldet worden ist und insgesamt 22 Ansprüche umfasst. Anspr uch 1 hat im Einspruchsverfahren in der Verfahrenssprache folgende Fassung erhalten : " An injection stretch blow molding apparatus, comprising: - an injection molding station (12) in which preforms (28) are injection molded in an upright state with neck portions thereof facing upward; - a blow molding station (14) in which carrying members (36) suppor ting said preforms (28) are circularly carried along a carrying path, along which are provided a heating section 1 - 3 - (42), a blow molding section (44) in which said preforms (28) are stretch blow molded into containers (38) in an inverted state , and a removal section (46) for removing said contai n- ers (38) ; - a transfer station (16), which is disposed between said inje c- tion molding station (12) and said blow molding station (14); wherein said transfer station (16) includes: - receiving means (54) for receiving said preforms (28) from said injection molding station (12) in the upright state; - inverting and delivering means (58) for inverting said pr e- forms (28) at least one at a time and for delivering said pr e- forms (28) in the inverted state to said carrying mem bers (36) ; and - move ment means (100, 56, 112; 141, 142) disposed b e- tween said receiving means (54) and said inverting and d e- livering means (58) , and for moving said preforms (28) from said receiving means (54) to said inverting and delivering means (58) i n the upright state , characterized in that - said transfer station (16) includes a buffer for said preforms (28), - said buffer is a circulatory movement means, which compri s- es an endless moving member (106; 146) being driven in ci r- culating manner, - a plu rality of supporting members (110; 148) for carrying pr e- forms are fixed at said endless moving member (106; 146), and - said endless moving member (106; 146) is a chain, which is passed around sprockets (104; 144) along a constant carr y- ing path. " - 4 - In der deutschen Übersetzung (DE 697 01 664 T3) lautet Patenta n- spruch 1 wie folgt: " Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen mit: - einer Spritzgießstation (12), in welcher Vorformlinge (28) in einem aufrechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben gerichtet spritzgießbar sind, - einer Blasformstation (14), in welcher Transportglieder (36) zum Tragen der Vorformlinge (28) entlang eines Transpor t- weges umlaufend transportierbar sind, entlang welchem ein Heizabschnitt (42), ein Blasformabschnitt (44), in welchem die Vorformlinge (28) zu Behältern (38) in einem umgekeh r- ten Zustand blasformbar sind, und ein Entnahmeabschnitt (46) zur Entnahme der Behälter (38) angeordnet sind, - einer Übergabestation (16), die zwischen der Spritzgießstat i- on (12) und der Blasformstat ion (14) angeordnet ist, wobei die Übergabestation (16) - eine Aufnahmeeinrichtung (54) zum Aufnehmen der Vorfor m- linge (28) aus der Spritzgießstation (12) im aufrechten Z u- stand, - eine Umkehr - und Fördereinrichtung (58) zum Umkehren zumindest einzelner Vor formlinge (28) und zum Fördern der Vorformlinge (28) im umgekehrten Zustand zu den Tran s- portgliedern (36), und - eine Verfahreinrichtung (100, 56, 112; 141, 142), die zw i- schen der Aufnahmeeinrichtung (54) und der Umkehr - und Fördereinrichtung (58) angeordn et ist, zum Verfahren der Vorformlinge (28) von der Aufnahmeeinrichtung (54) zu der Umkehr - und Fördereinrichtung (58) im aufrechten Zustand, aufweist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, - dass in der Übergabestation (16) ein Puffer für die Vorfo r m- linge (28) vorgesehen ist, 2 - 5 - - dass der Puffer als eine Umlaufverfahreinrichtung ausgebi l- det ist, welche ein Endlosförderelement (106; 146) aufweist, welches umlaufend angetrieben ist, - dass an dem Endlosförderelement (106; 146) eine Vielzahl von Tragglie dern (110; 148) zum Transportieren der Vo r- for m linge angebracht ist, und - dass das Endlosförderelement (106; 146) eine Kette ist, we l- che entlang einem konstanten Transportweg um Kettenräder (104; 144) geführt ist. " Die Klägerin hat geltend gemacht, der G egenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig. Das Patentgericht hat das Streitpatent in vollem Umfang für nichtig erklärt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten mit dem Ziel der Klageabweisung. Hilfsweise verteidigt sie das Streitpatent be schränkt in der Fassung von neun Hilfsanträgen. Die Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen. Im Auftrag des Senats hat Prof. Dr. B . , Universität S . , ein schriftliches Gutachten erstattet, das er in der mündlichen Verhandlung erläu tert und ergänzt hat. Entscheidungsgründe: I. Das Streitpatent betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen von Kunststoffbehältern , insbesondere Kunststofffl a- schen , wie PET - Getränkeflaschen . 1. Um solche Flaschen herzustelle n, wird zunächst aufgeschmolz e- nes Kunststoffgranulat in Formen gespritzt (Spritzgießen), wo bei vergleichswe i- se dickwandige, reagenzglasähnliche , als Vorformlinge bezeichnete Teile en t- stehen , die in einem zweiten Verfahrensschritt durch Strecken und Blasen in die 3 4 5 6 - 6 - endgültige Form gebracht werden. Für die Verknüpfung der beiden Herste l- lungsschritte sind unterschiedlich e Verfahrenstechniken bekannt . Teilweise lässt man die Vorformlinge nach dem Spritzgießen restlos auf Umgebungste m- peratur aus kühlen , um die Vorf ormlinge gegebenenfalls nach Z wischenlag e- r ung von unbestimmter Dauer unter vergleichsweise hohem energetischen Aufwand auf die zum Formblasen erforderliche Temperatur unterhalb der Schmelztemperatur zu erwärmen , die ein Strecken und Aufblasen ohne Reiß en ermöglicht (sogenannter zweistufiger Fertigungsprozess) . D ie beiden Herste l- lungsphasen werden unter dem Oberbegriff des einstufigen Verfahrens - aber auch so gekoppelt, dass die Restwärme der Vorformlinge nach dem Spritzgi e- ßen ausgenutzt und ein Teil der zum Aufwärmen vor dem Formblasen benöti g- ten Energie eingespart werden kann . A llerdings müssen die Vorformlinge nach dem Spritzgießen in jedem Fall so weit abgekühlt werden, dass sie die für den Weitertransport zur Blasformstation erforderliche Formstab ilität aufweisen . Z u- dem kann der zeitliche Abstand zwischen den Schritten des Spritzgießens und Formblasens je nach Ausgestaltung des Verfahrens mit Auswirkung auf den Grad der Auskühlung der Vorformlinge - unterschiedlich lang bemessen sein . 2 . Nach einem im Streitpatent beschriebenen Stand der Technik (i n- ternationale Patentanmeldung WO 96/08356, Anl age K2) weisen gattungsg e- mäße Apparaturen zum Spritzstreckblasformen eine Spritzgießstation auf, in der Vorformlinge aus Kunststoff zwischen den Wänden ei ner Hohl - und eine r Spritzkernform gefertigt und unter anderem von der Spritzkernform so weit a b- gekühlt werden, bis eine Entnahme aus der Form möglich ist. Die Vorformlinge werden sodann von einer Übergabestation aufgenommen und von dort aufrecht zu einem Umkehr - und Fördermechanismus verfahren, wo sie um ge dreht und weiter zur Blasformstation befördert werden . 7 - 7 - Die patentgemäße Erfindung will die aus K2 bekannte Vorrichtung und das dortige Verfahren weiterentwickeln und die Herstellung von Behältern sogar aus dicken Vorformlingen ermöglichen . Bei Letzteren tritt das Problem auf, dass sie nach dem Verlassen der Spritzg ieß station außen schneller abkühlen, als im Inneren des vorgeformten Teils . Solche Temperaturdifferenzen können die we i- tere Produktion beim n achfolgenden Blasformen beeinträchtigen . 3 . Zur Lösung wird in Patentanspruch 1 eine Vorrichtung vorgeschl a- gen, deren Merkmale sich wie folgt gliedern lassen: Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen, umfassend 1. eine Spritzgießstation (12) zum Spritzgie ßen von Vorformli n- gen (28) in aufrechter Stellung mit nach oben weisenden Halsabschnitten, 2. eine Blasformstation (14), in welcher Transportglieder (36) zum Tragen der Vorformlinge entlang eines Transportweges umlaufen, entlang welchem 2.1 ein Heizabschni tt (42), 2.2 ein Blasformabschnitt, in welchem die Vorformlinge in umgekehrter Stellung zu Behältern (38) blasformbar sind, und 2.3 ein Entnahmeabschnitt (46) zur Entnahme der Behälter vorgesehen sind, 3. und eine zwischen der Spritzgieß - und der Blasform station angeordnete Übergabestation (16). 4. Die Übergabestation (16) schließt ein: 8 9 - 8 - 4.1 eine Aufnahmeeinrichtung (54) zur Aufnahme der Vo r- formlinge aus der Spritzgießstation in aufrechter Ste l- lung, 4.2 eine Umkehr - und Fördereinrichtung (58) 4.2.1 zum Um kehren (Umdrehen) zumindest einzelner Vorformlinge 4.2.2 und zu deren Fördern in umgekehrter Stellung zu den Transportgliedern (der Blasformstation 36), 4.3 eine zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der U m- kehr - und Fördereinrichtung angeordnete Verfahrei n- richtung (100, 56, 112; 141, 142) zum Verfahren der Vorformlinge von der Aufnahmeeinrichtung zu der U m- kehr - und Fördereinrichtung, 4.4 einen Puffer für die Vorformlinge in Gestalt einer U m- lauf - Verfahreinrichtung, die ein umlaufend angetrieb e- nes Endlos - Förd erelement (106; 146) umfasst. 4.4.1 Das Endlos - Förderelement ist eine Kette, welche entlang einem konstanten Transportweg um Ke t- tenräder geführt ist (104; 144), 4.4.2 und daran ist eine Vielzahl von Traggliedern zum Transportieren der Vorformlinge angebrac ht. Ein Ausführungsbeispiel d er erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt nac h- folgend Figur 1 des Streitpatents: 10 - 9 - 4 . Die Merkmalsgruppe 4 .4 bedarf der näheren Erläuterung: Der Puffer gemäß Merkmalsgruppe 4 .4 dient als Zwischenspeicher dem Zweck , die Te mperaturunterschiede in unterschiedlichen Regionen (innen, a u- ßen) der Vorformlinge durch eine gezielt vorgegebene Verlängerung der Zei t- spanne zwischen ihrer Übernahme aus der Spritzgießstation und der Übergabe an die Blasformstation auszugleichen . Dazu wir d entlang einem Endlosfö r- derelement (Merkmal 4.4.1) eine konstante Wegstrecke (Transportweg) festg e- legt, d ie die Vorformlinge zwischen der Aufnahmeeinrichtung (54) und der U m- kehr - Fördereinrichtung (58) durchlaufen , bevor sie von den Traggliedern des Endlos förderelements (Merkmal 4.4.2) dem Heizabschnitt (42) der Blasformst a- tion zugeführt werden . D ie Aufnahme und die Ausgabe der Vorformlinge sind auf diese Weise stringent miteinander verkettet. Damit sind unterschiedliche Geschwindigkeiten, die eine Differen z oder Variabilität zwischen dem Aufna h- metakt und dem Abgabetakt der Vorformlinge ermöglichen könnten, weitestg e- hend ausgeschlossen. 11 12 - 10 - II. Das Patentgericht hat die Nichtigerklärung des Streitpatents auf das Fehlen einer erfinderischen Tätigkeit gestützt und dazu ausgeführt: Aus der K2 sei eine Vorrichtung zum Spritzstreckbla s formen mit einer Sp ritzgießstation entsprechend dem Merkmal 1 und einer Blasformstation en t- sprechend der Merkmalsgruppe 2 bekannt gewesen. Weiterhin zeige diese Vo r- richtung eine Ü bergabestation mit einer Aufnahmeeinrichtung, einer Umkehr - und Fördereinrichtung und einer Verfahreinrichtung entsprechend den Merkm a- len 3, 4 , 4 .1, 4 .3 sowie der Merkmalsgruppe 4 .2 . Ein Puffer, der zudem als eine Umlaufverfahreinheit mit einem Endlo s- fö rderelement ausgebildet sei, sei in der K2 zwar nicht beschrieben. Die Mer k- malsgruppe 4 .4 sei damit aus der K2 nicht bekannt gewesen. Grundsätzlich könne eine der K2 entsprechende Vorrichtung aber auch im Sinne des Zweist u- fenverfahrens mit kalten Vorformli ngen betrieben werden - worauf K2 auch hi n- weise - , indem die Vorformlinge nicht aus der Spritzgießstation übernommen würden und stattdessen die Übergabestation direkt aus einem Zwischenspe i- cher beschickt werde. In dem Tätigkeitsbericht der Fraunhofer - G esellschaft , Fraunhofer - Institut für Produktionstechnik und Automatisierung, aus dem Jahre 1989 (Anlage K4) werde eine Vorrichtung beschrieben, bei der eine Spritzgießmaschine und eine Blasformstation miteinander verknüpft werde, wobei L etztere die Oberflä che der Vorformlinge um den Faktor 10 und größer vergrößere. Die zwischen der Spritzgieß - und der Bla s formeinheit vorgesehene Übergabestation werde als lose verkettender Pufferspeic her beschrieben und zwar mit dem Mer k mal 4 .1 (Aufnahmeeinrichtung), der Mer kmalsgruppe 4 .2 (Umkehr - und Fördereinric h- tung) sowie dem Merkmal 4 .3 (Verfahreinrichtung). 13 14 15 16 - 11 - Die Verfahreinrichtung sei weiterhin nach dem "Prinzip eines horizont a- len Kettenspeichers" als ein Puffer für die Vorformlinge und als Umlaufve r- fahreinrichtung e ntsprechend dem Merkmal 4 .4 ausgebildet mit einer Vielzahl von Traggliedern entsprechend dem Merkmal 4 .4.2 , wobei dieses Endlosfö r- derelement eine Kette sei (Teilmerkmal 4 .4.1) . D as Endlosförderelement sei in diesem Puffer zwar nicht insgesamt als ein ko nstanter Transportweg ausgebildet, bei dem entsprechend der Lehre des Streitpatents die Aufnahme und die Abgabe der Vorformlinge stringent mit e i- nander verkettet seien. Vielmehr sei auch eine störungsbedingte Pufferung im Sinne einer diskontinuierlichen Bes chickung der Anlage bei gleichzeitiger kont i- nuierlicher Entnahme mit Hilfe eines zweiteiligen Flaschenzugs im Transpor t- weg möglich. Wenn der Fachmann die ihm gestellte Aufgabe lösen wolle, die geforde r- te Qualität für Kunststoffbehälter auch aus dicken V orformlingen zu erzielen, könne er ausgehend von der K2 die in der K4 offenbarte Übergabestation aber prinzipiell übernehmen und ihm als überflüss ig erscheinende variable Element e entweder konstruktiv weglassen oder eine der K4 entsprechende Übergabest a- tio n in einer feststehenden Weise unter Verzicht auf das als Flaschenzug au s- gebildete Speicherelement betreiben. Zum Auffinden einer solchen Lösung b e- dürfe es keiner besonderen Anstrengungen oder Überlegungen, zumal diese einfachere Lösung im Sinne einer fest en Verkettung von Maschinen mit unte r- schiedlicher Taktung bereits zum allgemeinen Fachwissen gehöre. III. Dies hält der Nachprüfung im Berufungsverfahren stand. 1. Patentanspruch 1 ist nicht rechtsbeständig. Seine Lehre beruht j e- denfalls nicht auf ei ner erfinderischen Tätigkeit (Art. 56 EPÜ). 17 18 19 20 21 - 12 - a) Die Überlegungen des Fachmann s , nach den unangegriffenen Feststellungen des Patentgericht s ein Diplomingenieur (FH) der Fachrichtung Maschinenbau oder Verfahrenstechnik mit jahrelanger Erfahrung in der Ko n- z e p tion von Vorrichtungen zum automatisierten Spritzstreckblasformen, wie Behälter von hoher Qualität sogar aus dicken Vorformlingen hergestellt werden können, knüpften an K2 an . Dieses Dokument zeigt eine Vorrichtung mit dem Merkmal 1 (Spritzgießstation) u nd der Merkmalsgruppe 3 (Blasformstation) und eine dazwischen angeordnete Übergabestation (Merkmal 3 und Merkmalsgru p- pe 4 ) mit dem Merkmal 4 .1 (Aufnahmeeinrichtung) und der Merkmalsgruppe 4 .2 (Umkehr - und Fördereinrichtung) so wie dem Merkmal 4 .3 (Verfahrei nrichtung). K2 zeigt zwar keinen Puffer entsprechend der Merkmalsgruppe 4 .4 , will aber eine Vorrichtung und ein Verfahren bere it stellen , bei denen die Nutzung der Heizenergieeffizienz des einstufigen Verfahrens mit der stabilen Temper a- turverteilung des zweistufigen Fertigungsprozesses verknüpft und der Temper a- turunterschied zwischen den Außenwänden und dem Inneren der Vorformlinge vor dem Blasformen ausgeglichen wird (K2 , S. 6 Z. 27 ff. übergreifend, S. 7 Z . 12 ff.). Dazu werden die vom längeren Kühlen durch die Spritzkernform zwar im Bereich der Innenwand stärker ausgekühlten (oben I 2), aber im Bereich der Außenwand noc h h öher erhitzten Vorformlinge nicht nach nur kurzer Transpor t- zeit in den Hitzezufuhrabschnitt der Blasformstation überführt , sondern e inzeln mittels Transportkette (322) im T akt schrittweise von der Übergabestation (200) über die Tragglieder (330) zur Blasformstation transportiert . Dadurch steht in s- gesamt eine längere Kühlzeit zum Ausgleich der Te mperaturunterschiede in der Wandung der V orformlinge zur Verfügung, bevor die Vorformlinge wie für eine Produktion mit möglichst niedriger Ausschussquote erforderlich - in der Heizst a- tion auf eine einheitliche Temperatur gebracht werden (K2 , S. 58 Z. 16 ff. , S. 64 Z. 9 ff.). 22 23 - 13 - Mit den in K2 b eschriebenen Vorrichtungen und Verfahren lassen sich, wie in der Schrift erläutert wird, Vorformlinge mit einer Wand stärke von maximal 3 bis 4 mm verarbeiten ; b ei dickeren Wänden seien die Temperaturunterschi e- de zwischen Innen - und Außenwand zu groß für da s vorgeschlagene Verfahren und der notwendige Temperaturausgleich zwischen diesen Bereichen erfordere mehr Zeit oder müsste mit einer zusätzlichen Erhitzung der Innenwand ausg e- glichen werden (K2, S. 22 Z. 24 bis S. 23 Z. 3). Aus fachmännischer Sicht war vor diesem Hintergrund erkennbar , dass die Herstellung von Behältern aus Vorformlinge n mit noch größerer Wandstärke in zufriedenstellender Qualität gelingen würde, wenn für den erforderlichen Temperaturausgleich eine im Verhältnis zu K2 nochmals verlänger te Zeitspa n- ne zur Verfügung stand. Wie a uch der gerichtliche Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten ausgeführt hat , gleichen sich die Temperaturunterschi e- de selbst bei Vorformlingen mit dickeren Wandstärken mit der Zeit von selbst aus . Aus fachm ännischer Sicht kam es dabei freilich darauf an, dieses Ergebnis in einem Prozessabl auf zu erzielen, der zugleich dem Bedürfnis eines befried i- genden Durchsatzes Rechnung trug. b) Die mit Patentanspruch 1 für diese Anforderungen vorgeschlag e- ne Lösung ka nn nicht als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend gelten, weil es im Stand der Technik hinreichend konkrete Anregungen dafür gab, d i e- sen Weg zu beschreiten (BGH, Urteil vom 30. April 2 009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Betrieb einer Sicherheitseinrich tung). aa) Aus K4 war eine Vorrichtung bekannt, die als flexibler Pufferspeicher für Vorformlinge zwischen einer Spritzgießmaschine und einer Blasformstation eingesetzt und mit deren Einsatz typische Beschädigungen der Vorformlinge beim zweistufigen Ver fahren verhindert werden sollen. Durch das Schütten in 24 25 26 27 - 14 - Behälter und bei der Vereinzelung können dort nämlich leicht kleinste Risse entstehen, die sich nach der Vergrößerung beim Blasformen als große und gut sichtbare Riefen darstellen, was nicht nur die Op tik , sondern auch die Festigkeit des Produkts beeinträchtigt . Zur Vermeidung dieser Nachteile schlägt K4 anstelle der Entkopplung der beiden Produktionsschritte des Spritzgießens und Formblasens durch Zw i- schenlagerung der Vorformlinge in Schüttbehälter n ein flexibles, lose verkett e- tes Pufferspeichersystem vor. D ie Vorformlinge werden entsprechend der nac h- folgend eingefügten Prinzipskizze (K4, S. 180, Bild 2) von den nach oben verlängerten Kettenbolzen einer waagerecht geführten Ke t- te aufgenommen und durch eine Kühlstrecke bewegt, deren Länge in A bhä n- gigkeit von der für erforderlich erachtete n Mindestkühldauer festgelegt werden kann (K4 , S. 180 oben). Auch wenn K4 sich mit der Verbesserung des sog e- nannten zweistufigen Verfahrens befasst, muss das nicht auf eine Abkühlung der Vorformlinge auf Raumtemperatur hinauslaufen. Wie die Erörterung mit dem Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung ergeben hat, fassen die auf dem hier interessierenden Gebiet tätigen Fachleuten die bekannte n Verfa h- 28 - 15 - rensarten (o ben I 1 ) nicht als einander wechselseitig ausschließende Technol o- gien auf und entscheiden sich nicht für entweder vollständiges Abkühlen oder die Verwertung der Restwärme, sondern sehen diese Wege als nur graduell untersch iedliche Verfahrensmodalitäten mit fließenden Grenzen an . Aus fachlicher Sicht offenbarte K4 insoweit eine Lösung, bei der Vorfor m- linge im Rahmen eines umlaufenden Endlos - Förderelements (Merkmal 4.4) über eine konstant festlegbare Kühlstrecke (Merkmal 4.4.1) um Kettenräder zum anschlie ßenden Weitertransport zu einer Blasformstation geführt werden und somit eine hinreichend konkrete Anregung da für , die in K2 gezeigte Vo r- richtung so zu modifizieren, wie es die Merkmalsgruppe 4.4 vorsieht . D em steht , wie schon das Patentgericht zutreff end angenommen hat, nicht entgegen, d ass K4 die vorstehend beschriebene Kühlstrecke nicht für sich allein offenbart, sondern diese nur einen Abschnitt im Gesamtkonzept eines Pufferspeichersystems ausmacht , bei dem die Vorformlinge mittels einer von der Ein gabe (Spritzgießstation , Merkmal 1 ) über die Ausgabe (Blasformstation , Merkmal 2 ) und zurück zur Eingabe verlaufenden Endloskette bewegt werden und dessen Kernstück i n dem durch einen doppelten Flaschenzug hinsichtlich seiner Aufnahmekapazität variabel ges talteten Speicher zu sehen sein dürfte , bei dem die Wegstrecke hinter dem Kühlabschnitt und vor der Blasstation im Interesse einer flexiblen Verkettung von Spritzgießen und Formblasen nach Bedarf entsprechend verlängert und der Rückweg in Anpassung daran v erkürzt werden kann . Wie die Erörterung mit dem gerichtlichen Sachverständigen e r- geben hat, hat das Patentgericht zu Recht angenommen, dass es im Vermögen auch von durchschnittlich ausgebildeten und erfahrenen Fachleuten liegt , nicht nur die Nützlichkeit d es in K4 gezeigten Systems in seiner Gesamtheit zu e r- kennen, sondern auch, die Nutzbarmachung einzelne r Abschnitte davon, wie der hier erörterten Kühlstrecke zu erwägen, insbesondere, dass die Transpor t- 29 30 - 16 - kette nach dem Ende der Kühlstrecke und unter Überbrüc kung des Speichers direkt zur Ausgabestation geführt werden konnte. Eine solche Sicht zu entw i- ckeln entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 Rn. 43 Knie he bel k lemm vor rich tung). Weiterhin steht auch die in K4 beschriebene aktive Kühlung in Form e i- nes Gebläses für die Kühlstrecke nicht im Widerspruch zur Lehre des P a- tentanspruchs 1, denn zum einen schließt diese Lehre eine aktive Kühlung nicht aus. Zum ande ren war vom Fachmann zu erwarten, auf eine solche zusätzliche Kühlung zu verzichten, soweit dies de m Bestreben, die Restwärme ausnu tzen zu können, entgegenstehen würde. Soweit der Sachverständige die Einschätzung geäußert hat, dass sich auch das nachfo lgend abgebildete, zum gesamten Pufferspeicherkonzept der K4 gehörende Entnahmerad zur Übernahme der Vorformlinge von den verlä n- gerten Kettenbolzen und umgedrehten Übergabe an die Blasformstation 31 32 - 17 - die vom Streitpatent erwünschte Pufferfunktion erfüllen k önne, mag es sein, dass die angesprochenen Fachleute auch dies in Erwägung ziehen . Das ändert aber nichts am vorstehend erörterten Anregungscharakter der Kühlstrecke für denselben Zweck und hielt den Fachmann nicht davon ab, diesen Ausgleich mit einer kett engebundenen Umlaufvorrichtung entsprechend der Kühlstrecke g e- mäß Bild 2 zu bewirken. Denn i m Gegensatz da zu wird für das Entnahmerad in K4 keine die Temperatur beeinflussende Wirkung zum Ausdruck gebracht. We i- terhin erlaubt die kettengebundene Umlaufvorri chtung gemäß Bild 2 bei der Konstruktion größere Freiheiten hinsichtlich ihrer Länge . Wenn die Bedürfnis se der Produktion es erforderlich machen, den an sich stets kontinuierliche n Transportweg zu verkürzen oder zu verlängern, lässt sich das bei kettengebu n- dener Umlaufvorrichtung günstiger bewerkstelligen, als beim in seiner Größe festgelegten Entnahmerad. Dies entspricht am ehesten dem fachmännischen Bestreben nach einer optimalen Lösung für den Ausgleich der Temperaturdiff e- - 18 - renzen innerhalb eines Vorformli ngs durch die Verlängerung des Zeitablaufs zwischen der Übergabestation und dem Heizabschnitt in der Blasstation. Hinzu kommt, dass die Beklagte unwidersprochen vorgetragen hat, das in K4 gezeigte Entnahmerad deute aus fachmännischer Sicht auf eine hohe Entnahmegeschwindigkeit hin , die wiederum zur V ermeidung einer zu hohen Aussch ussquote die Zufuhr von gänzlich abgekühlten Vorformlingen als ang e- zeigt erscheinen lasse. Das wiederum wäre dem Streitpatent verfolgten Ziel der Energieersparnis abträglich, so dass diese Variante auch aus diesem Grund aus fachmännischer Sicht als weniger geeignet erscheinen könnte. 2. Der Gegenstand von Patentanspruch 16 kann ebenfalls nicht als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend gelten. Der Anspruch beschreibt, wie das Patentgericht zutreffend erkannt hat, als Verfahrensanspruch mit inhal t- lich denselben Merkmalen die Verfahrensschritte, die eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 mit den in diesem Anspruch 1 enthaltenen Merkmalen im B e- trieb durchführt. Das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit für die Lehre des Patentanspruchs 16 ist deshalb aus den zu Patentanspruch 1 dargestellten Gründen ebenso zu verneinen. IV. Das Streitpatent erweist sich auch nicht in einer der mit den Hilf s- anträgen I bis IX verteidigten Fassung en als rechtsbeständig , weil sein Gege n- stand auch insoweit keinen erfinderischen Gehalt erkennen lässt . 1. Mit Hilfsantrag I wird Patentanspruch 1 - und Anspruch 16 inhal t- lich entsprechend - das Merkmal hinzugefügt , dass d er Puffer zum Abkühlen des Vorformlings (28) durch Reduzieren eines Temperaturunterschieds zw i- schen einer Innenwand und einer Außenwand des Vorformlings (28) sowie e i- ner Temperaturverteilung vorgesehen ist , welche im Vorformling (28) beim Spritzgießen bewirkt wird . Diese Ergänz ung beschreibt lediglich verbal den mit 33 34 35 36 - 19 - dem Einsatz des Puffers verfolgte n Zweck, ohne dass die Lehre von Patenta n- spruch 1 und 16 gegenüber der erteilten Fassung modifiziert w i rd. 2. Hilfsantrag II ergänzt Patentanspruch 1 und Anspruch 16 inhaltlich en tsprechend um folgende Merkmale: 4 .1.1 wobei die Aufnahmeeinrichtung (54) zum Aufnehmen und Tragen einer Anzahl N (N l- che in der Spritzgießstation (12) gleichzeitig spritzgegossen sind, eine Anzahl N von Aufnahme - Traggliedern (94; 134) aufweist, 4 .5 die Aufnahmeeinrichtung (54) ist mit den Aufnahme - Traggliedern (94; 134) zwischen der Spritzg ießstation (12) und dem Puffer mit dem Endlosförderelement (106; 146) angeordnet . Das Streitpatent lehnt sich bei der Ausgestaltung der Spritzgießstation an eine aus K2 bekannte Gestaltung aus einem Drehtisch mit zwei Spritzgießfo r- men an (vgl. Figur 1 d es Streitpatents Bezugszeichen 22 und 24 einerseits und K2, Figur 2 und Beschreibung S. 32 Z. 5 ff.) . Dabei werden mehrere (N) Vo r- formlinge in einer Form spritzgegossen . Danach wird d ie Form nach dem Spritzgießen eines Satzes von Vorformlingen mittels eine r in K2 sogenannten ersten Umlauftransporteinrichtung (30) um 180 ° gedreht (vgl. Beschreibung Abs. 53 [Übersetzung]) , so das s die zweite Form in die Spritzgießstation zur Herstellung von Vorformlingen gelangt , während die zuvor gegossenen Teile ausgestoßen werden. Sollen in einem solchen Verfahren nach einer bestim m- ten vorgegebenen Spritzgießtaktzeit ständig neue Vorformlinge in einer vorg e- gebenen Zahl N produziert werden, liegt es nahe, dass genauso viele Stücke abgeführt werden (vgl. auch K2 , Figur 22 mit Bezugszeichen 10 und 200). Da 37 38 - 20 - die Aufnahmeeinrichtung der Aufnahme der jeweils frisch spritzgegossenen Vorformlinge dient, ist sie zwangsläufig nach dieser und vor jeder folgenden Station anzuordnen. Die mit Hilfsantrag II beschriebene Lehre ergab sich de s- halb insgesamt in naheliegend er Weise aus dem Stand der Technik. 3. Mit Hilfsantrag III sollen der Lehre gemäß Hilfsantrag I die weit e- ren Merkmale 4 .1.1 und 4 .5 gemäß Hilfsantrag II hinzugefügt werden. Wie bereits ausgeführt, ist die Kombination di eser Merkmale mit der Le h- re gemäß Patentanspruch 1 jeweils nahegelegt. Auch bei einer Gesamtbetrac h- tung der so in Hilfsantrag III kombinierten Lehren waren diese als aus dem Stand der Technik insgesamt nahegelegt. 4. Mit Hilfsantrag IV soll der Lehre ge mäß Hilfsantrag II folgendes Merkmal hinzugefügt werden: 4 .1.2 die Aufnahmeeinrichtung (54) weist eine Abkühlform (84) mit einer Vielzahl von Kühlvertiefungen (86) zum Aufne h- men und Kühlen der Vorformlinge (28) auf . Als Teil der Aufnahmeeinrichtung nim mt die Abkühlform die Vorformlinge auf, nachdem sie aus der Spritzgießstation und den Spritzgießhohlformen en t- nommen wurden, jedoch noch von den Spritzgießkernformen gehalten werden (Streitpatent, Sp. 6 Abs. 53). Dem Fachmann war aus K 2 bekannt, die Vo rformlinge unmittelbar nach der Entnahme aus der Spritzgieß hohl form weiter mit der sie haltenden Sprit z- gießkernform und der Halshohlform zu kühlen (K2, S. 42 Z. 15 bis 18). Die Halshohlform greift die Vorformlinge zwar nur im Halsbereich auf; gleichwohl ha ndelt es sich in diesem Bereich um eine Kühlung von außen. Um die Kühlung und damit den Produktionsdurchsatz beschleunigen zu können, war der Fac h- 39 40 41 42 43 - 21 - mann veranlasst, diese Kühlung von außen durch Vergrößerung der Kühlfläche zu intensivieren. Für eine weiterge hende Kühlung der Vorformlinge stand ihm allein der von der Halshohlform nicht gekühlte, freiliegende Bereich der Auße n- wand offen . Von ihm war daher zu erwarten, zur Intensivierung der Kühlung diesen Bereich in einer die gesamte Außenwand umschließenden Ab kühlform zu kühlen. Die Kombination der in Hilfsantrag II beschriebenen Lehre mit Merkmal 4 .1.2 war deshalb dem Fachmann insgesamt nahegelegt. 5. Mit Hilfsantrag V soll der Fassung der Lehre gemäß Hilfsantrag IV das weitere Merkmal gemäß Hilfsantrag I h inzugefügt werden. Wie bereits ausgeführt, ist die Kombination dieser Merkmale mit der Le h- re gemäß Patentanspruch 1 jeweils nahegelegt. Auch bei einer Gesamtbetrac h- tung der so in Hilfsantrag V kombinierten Lehren waren diese aus dem Stand der Technik na hegelegt. 6. Mit Hilfsantrag VI sollen der Lehre gemäß Hilfsantrag II die folge n- den Merkmale hinzugefügt werden: 4 .4.3 das Endlosförderelement (146) mit einer Anzahl von mi n- destens N daran befestigten Traggliedern (148) weist einen ersten Verfahrbereich und einen zweiten Verfahrbereich auf, die in der horizontalen Ebene parallel zueinander sind, 4 .4.4 der erste Verfahrbereich verläuft zwischen einem ersten Kettenrad (144) und einem zweiten Kettenrad (144) und der zweite Verfahrbereich verläuft gegenüberl iegend zwischen dem ersten Kettenrad (144) und dem zweiten Kettenrad (144), 44 45 46 - 22 - 4 .4.5 an dem ersten Verfahrbereich ist eine Aufnahmeposition des Endlosförderelements (146) und an dem zweiten Ve r- fahrbereich ist eine Abgabeposition des Endlosförderel e- ments vorge sehen . Das mit den Merkmalen 4 .4.3, 4 .4.4 und 4 .4.5 beschriebene Endlosfö r- derelement mit einer Kette beschreibt den einfachsten und am wenigsten au f- wendigen Aufbau einer solchen Umlaufeinrichtung mit insgesamt zwei Kette n- rädern. Das Endlosförderelement der K4 zeigt zwar eine mäanderförmige Ke t- tenführung mit mehr als zwei Kettenrädern (siehe oben Bild 2 von K4, S. 180). Dies soll indessen nur einen kompakten Aufbau für eine möglichst lange Fö r- derstrecke skizzieren . Soweit eine solche Länge oder ein kompak ter Aufbau nicht erforderlich ist, ist vom Fachmann zu erwarten, dass er auch einen schm a len Aufbau mit einer an nur zwei Kettenrädern umlaufenden Kette in B e- tracht zieht, um den mit weiteren Kettenrädern verbundenen technischen Au f- wand zu vermeiden. Bei e inem solchen Aufbau entspricht es der Methode der Wahl, die Vorformlinge auf der einen Seite der zwischen den Kettenrädern ve r- fahrenden Kette aufzunehmen und sie auf der ander en Seite abzugeben; auf diese Weise kann einerseits die Länge der Kette möglichst umfangreich für das Fördern der Vorformlinge verwendet und andererseits können beide Seiten der Kette für die Anordnung der Aufnahme - und der Abgabeeinrichtungen genutzt werden. Bei der Wahl eines technisch einfachen Aufbaus der Endlosförderanlage war deshalb eine Gestaltung entsprechend den Merkmalen 4 .4.3 bis 4 .4.5 vom Fachmann zu erwarten. Die Kombination der in Hilfsantrag II beschriebenen Lehre mit diesen Merkmalen war somit dem Fachmann insgesamt nahegelegt. 7. Mit Hilfsantrag VII sollen der L ehre gemäß Hilfsantrag VI das we i- tere Merkmal gemäß Hilfsantrag I hinzugefügt werden. 47 48 49 - 23 - Wie bereits ausgeführt, ist die Kombination dieser Merkmale mit der Le h- re gemäß Patentanspruch 1 jeweils nahegelegt. Auch bei einer Gesamtbetrac h- tung der so in Hilfsan trag VII kombinierten Lehren waren diese als aus dem Stand der Technik nahegelegt. 8. Mit Hilfsantrag VIII soll der Fassung der Lehre gemäß Hilfsa n- trag VI das weitere Merkmal 4 .1.2 gemäß Hilfsantrag IV hinzugefügt werden. Wie bereits ausgeführt, ist die Kombination dieser Merkmale mit der Le h- re gemäß Patentanspruch 1 jeweils nahegelegt. Auch bei einer Gesamtbetrac h- tung der so in Hilfsantrag VIII kombinierten Lehren waren diese vom Stand der Technik nahegelegt. 9. Mit Hilfsantrag IX sollen der Lehre gemäß Hilfsantrag VIII das we i- tere Merkmal gemäß Hilfsantrag I hinzugefügt werden. Wie bereits ausgeführt, ist die Kombination dieser Merkmale mit der Le h- re gemäß Patentanspruch 1 jeweils nahegelegt. Auch bei einer Gesamtbetrac h- tung der so in Hilfsantr ag IX kombinierten Lehren waren diese als aus dem Stand der Technik nahegelegt. 50 51 52 53 54 - 24 - V. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG in Verbi n- dung mit § 97 Abs. 1 ZPO. Gröning Ri 'i nBGH Müh lens kann ihre Unterschrift Grabinski wegen urlaubsbedingter Abwesenheit nicht beifügen. Gröning Hoffmann Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht, Entscheidung vom 28.09.2010 - 4 Ni 80/08 (EU) - 55
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