Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja Deckenheizung PatG 1981 247 10 Abs. 1, 247 139 a) Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wird nicht erst dann erf374llt, wenn der Abnehmer bereits die Bestimmung getroffen hat, ihm angebotene oder gelieferte, f374r die Benutzung der Erfindung geeignete Mittel erfindungs-gem344337 zu verwenden. Er greift vielmehr bereits dann ein, wenn der Lieferant wei337 oder den Umst344nden nach offensichtlich ist, dass der Abnehmer die gelieferten Mittel in patentverletzender Weise verwenden wird, und kn374pft insoweit an eine hinreichend sichere Erwartung des Lieferanten an. b) Welche Vorsorgema337nahmen der Anbieter oder Lieferant einer Ware, die sowohl erfindungsgem344337 als auch in anderer Weise verwendet werden kann, zu treffen hat, um die Erwartung einer erfindungsgem344337en Verwen-dung auszuschlie337en, hat der Tatrichter unter Abw344gung aller Umst344nde des Einzelfalls zu entscheiden. BGH, Urt. v. 13. Juni 2006 - X ZR 153/03 - Kammergericht LG Berlin
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