Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja BGB 247 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cl Regeln die Bef366rderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Bef366rderung berechtigt und der Fahrausweis ung374ltig ist und eingezogen werden kann, wenn die Ur-kunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam: 1. Fahrgeld f374r eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet. 2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ung374ltig einge-zogenen Fahrausweisen. BGH, Urt. v. 23. November 2006 - X ZR 16/05 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe
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