BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 183/01 vom 15. Februar 2005 in der Patentnichtigkeitssache Bundespatentgericht Entsch. v. 22.05.01 - 2 Ni 44/99 (EU) X ZR 183/01 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Februar 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richte-rin Mühlens und die Richter Dr. Meier-Beck und Asendorf beschlossen: 1. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 festgesetzt. 2. Zugunsten des Beklagten wird gemäß § 144 Abs. 1 PatG ein Teilgegenstandswert von 25.564,59 festgesetzt. 3. Die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Vorbereitung des Termins am 14. Dezember 2004 und für die Teilnahme an diesem Termin wird unter Einschluß aller Auslagen und Abgaben auf 3.700,-- festgesetzt. Melullis Mühlens
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