ECLI:DE:BGH:2017:191217UXZR21.16.0 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 21 /1 6 Verkündet am: 19. Dez em ber 2017 Anderer Justiz angestellte als Urkundsbeamt in der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh andlung vom 7 . Novem ber 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabinski und Dr. Bacher sowie die Richterin Dr. Kober - Dehm für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklag t en wird das Urteil des 2. Senats (Nichtigk eitssenats) des Bundespatentgerichts vom 3. Dezember 2015 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits . Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des am 13. November 1997 - unter Ina n- spruchnahm e der Priorität einer deutschen Patent anmeldung vom 2 5. Novem - ber 1996 - angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäi schen Patents 844 678 (Streitpatents). Patentanspruch 1, auf den die w eiteren Patentansprüche 2 bis 8 unmi t- telbar oder mittelbar rückbezogen sind, hat in der Verfahrenssprache folgenden Wortlaut: " Monolithischer Vielschicht aktor (1) aus einem gesinterten Stapel (2) dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten metallischen lnnen - 1 2 - 3 - elektroden (3), die we chselseitig aus dem Stapel (2) herausführen und über Außenelektroden elektrisch parallel geschaltet sind, wobei die A u- ßenelektroden auf den Kontaktseiten des Stapels (2) aus einer aufg e- brachten Grundmetallisierung (4) bestehen, die mit elektrischen A n- schlu sselementen (5) bevorzugt über eine Lötung verbunden sind, zw i- schen der Grundmetallisierung (4) und den Anschlusselementen (5) eine dreidimensional strukturierte, elektrisch leitende Elektrode (6) angeor d- net ist, die über partielle Kontaktstellen (7) mit d er Grundmetallisierung verbunden ist und zwischen den Kontaktstellen (7) dehnbar ausgebildet ist und die Elektrode (6) zwischen den Kontaktstellen (7) von der Grundmetallisierung (4) abhebt, und die Elektrode (6) an den Kontak t- stellen (7) durch Löten, Kleb en mit Leitkleber oder Schweißen, z.B. L a- serschweißen mit der Grundmetallisierung (4) verbunden ist. " Die Klägerin nen haben geltend gemacht, der Gegenstand des Streitp a- tents sei nicht neu und beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit . Die B e- klagte hat das Streitpatent wie erteilt und in der Fas sung von vier Hilfsanträgen verteidigt. Das Patentgericht hat das Streitpa tent für nichtig erklärt. Mit ihrer B e- rufung verteidigt die Beklagte das Streitpatent im Hauptantrag weiterhin in der erteilten Fassung sowie mit den erstinstanzlich gestellten Hilfsan trägen . Die Klägerin nen tre t en dem Rechtsmittel entge gen . Entscheidungsgründe: Die Berufung der Beklagten ist zulässig und hat auch in der Sache E r- folg . I. Das Streitpatent betrifft eine n monolithischen Vielschichtaktor . 1. In der Beschreibung wird erläutert, dass monolithische Vielschichta k- tor en bekannt seien, die einen gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezok e- ramik (z. B. Bleizirkonattitanat) mit eingelagerten metallischen Innenelektroden aufwiese n. Die Innenelektroden seien wechselseitig aus dem Stapel herausg e- führt und über Außenelektroden elektrisch parallel geschaltet. Auf den Kontak t- seiten des Stapels sei hierzu eine Grundmetallisierung aufgebracht, die mit den 3 4 5 6 - 4 - einzelne n Innenelektroden verbun den sei und durch flächiges oder partielles Überdecken mit Lot verstärkt werde, um beim Betrieb des Aktors auftretende hohe Ströme tragen zu können und das Anlöten von elektrischen Zuleitungen zu ermöglichen (Abs. 2). Lege man eine elektrische Spannung an die A u- ßenelektrode an, dehnten sich die Piezofolien in Feldrichtung aus. Durch die mechanische Serienschaltung der einzelnen Piezofolien werde die Nennde h- nung der gesamten Piezokeramik schon bei niedrigen elektrischen Spannungen erreicht (Abs. 3). Piezok eramik sei von Natur aus spröde und habe nur eine geringe Zu g- festigkeit . Diese werde bei Vielschicht aktor en durch die laminare Anordnung der Innenelektroden und die bei m Polarisieren auftretende Aniso tropie der Fe s- tigkeit wei ter reduziert. Die maximal zulä ssige Zugspannung werde oftmals b e- reits beim Polarisieren überschritten, so dass unweigerlich Rissbildung auftrete (Abs. 5). Es gebe jedoch keinen Hinweis darauf, dass diese Art von Rissbildung unter normalen Betriebsbedingungen zum Ausfall der Aktoren füh re (Abs. 6). Das Risswachstum innerhalb der Keramik könne zudem durch Korngröße, Korngrenzenzusammensetzung und Porosität gut beeinflusst werden. Unter günstig eingestellten Bedingungen liefen Risse nicht transkristallin und würden schnell von Energiesenke n an Korngrenzen und Porten gestoppt. Bereits nach ca. 1.000 Belastungszyklen sei das Risswachstum weitgehend abgeschlossen und nehme auch nach langen Betriebszeiten (10 9 Zyklen) nur noch geringfügig zu. Kritisch könnten Risse jedoch bei hohen Belastung en der Viel schicht a k- tor en werden, wenn diese in der Keramik die Grundmetallisierung und die au f- gebrachte Lotschicht durchtrennten. Dadurch könnten sich einzelne Piezofolien abtrennen oder es könne an der Risskante zu Spannungsüberschlägen ko m- men, die zu ei ner Zerstörung des Vielschichtaktor s führ t e n , da der gesamte an dieser Stelle fließende Betri ebsstrom abgetrennt werde (Abs. 8). 7 8 - 5 - 2. Vor diesem Hintergrund liegt dem Streitpatent entsprechend der dort gewählten Formulierung - das techni sche Problem zugr unde, einen monol i- thischen Vielschicht aktor derart zu verbessern, dass auch bei hohen dynam i- schen Belastungen keine Zerstörung eintritt (vgl. Abs. 11) . 3. Das soll nach der Lehre aus Patentanspruch 1 durch folgende Vo r- richtung erreicht werden : 1. Mon o l ithischer Vielschichtaktor (1) aus einem gesinterten Stapel (2) dünner Folien aus Piezokeramik. 2. Metallische I nnenelektroden (3) a. sind in dem Stapel dünner Folien aus Piezokeramik eingelagert , b. führen wechselseitig aus dem Stapel (2) heraus und c. s ind über Außenelektroden elektrisch parallel geschaltet. 3. Die Außenelektroden bestehen auf den Kontaktseiten des Stapels (2) aus einer aufgebrachten Grundmetallisierung (4). a. Die Grundmetallisierung (4) ist mit elektrischen Anschluss - elementen (5) bev orzugt über eine Lötung verbunden. 4. Ein e dreidimensional strukturierte, elektrisch leitende Elektrode (6) a. ist zwischen der Grundmetallisierung (4) und den Anschlussel e- menten (5) angeordnet , b. ist über partielle Kontaktstellen (7) mit der Grundmetalli sierung verbunden , c. ist zwischen den Kontaktstellen (7) dehnbar ausgebildet , d. hebt zwischen den Kontaktstellen (7) von der Grundmetallisi e- rung ab und 9 10 - 6 - e. ist an den Kontakt stellen (7) durch Löten, Kleben mit Leitkleber oder Schweißen, z.B. Laserschweiße n mit der Grundmetallisi e- rung (4) verbunden. 4. Die nachfolgend wiedergegebenen Figuren der Streitpatentschrift zeigen den Stand der Technik (Figuren 1 und 2) sowie mehrere erfindungsg e- mäße Ausführungsbeispiele (Figuren 3 bis 5) : 5 . Hinsichtl ich des Verständnisses der Lehre aus Patentanspruch 1 sind folgen de Erläuterungen veranlasst: a) Nach Merkmal 3 bestehen die Außenelektroden auf den Kontaktse i- ten des Stapels aus einer aufgebrachten Grundmetallisierung, die mit den elektrischen Anschlus selementen bevorzugt über eine Lötung verbunden ist. 11 12 13 - 7 - Wie der Fachmann, der vom Patentgericht zutreffend als berufserfahrener Di p- lom - Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder als Dip lom - Physiker mit guten Kenntnis sen auf dem Gebiet der Werkstoff - bzw. Festkörperkunde und Erfahrung im Bereich piezoelektrischer Bauelemente bestimmt worden ist , der Beschreibung entnimmt, wird oftmals bereits beim Po larisieren die zulässige Zugspannung überschritten, so dass es zur Bildung von Rissen kommen kann. Wenngleich diese Rissbildung unter normalen Betriebsbedingungen nicht zum Ausfall der Aktoren führt, können sich die Risse in der Keramik bei hohen d y- namischen Belastungen der Vielschichtaktor en in der Gr undmetallisierung for t- setzen und diese d urchtren nen, so dass d er Be triebs strom unterbrochen wird (Abs. 8). U m derartige Unterbrechungen des Betriebsstroms zu vermeiden, ist erfindungsge mäß eine dreidimensio nal strukturierte Elektrode vorgesehen, die mit der Grund metallisie rung nur über partielle Kontaktstellen verbun den ist, so dass sich die Risse in diese r nicht in die zusätzliche dreidimensionale Elektrode fortsetzen können , sondern le d i glich zu einer Umlenkung der Nebenströme über die dreidimensionale Elektrode und damit nicht zu einer Stromunterbr e- chung führen (Ab s. 13). Die dreidimensionale Elektrode hat damit erfindung s- gemäß eine Auffangfunktion fü r den Fall der Bildung von Spannungsrissen in der Grundme tallisierung , die sonst zu Stromunterbrechung en führen würden . Das setzt erfindungsgemäß voraus, dass die Grund metallisierung jedenfalls vor der Polarisierung und Inbetriebnahme durchgehend ausgebil det ist und für die Parallelschaltung aller Innenelektroden einer Seite sorgt ( Merk mal 2 c ). b) Merkmal 4 sieht vor, dass die zwischen der Grundmetallisierung und den Anschlusselementen angeordnete elektrisch leitende Elektrode dreidime n- sional strukturiert ist. Entgegen der Ansicht des Patentgerichts ist damit nicht lediglich eine beliebige räumliche Ausdehnung der Elektrode gemeint. Zwar kann in einem Anspruchsmerkmal lediglich eine Selbstverständlichkeit ausg e- drückt sein, so wie dies hier bei der Eigenschaft " elektrisch " bezogen auf die Elektrode der Fall ist. Hinsichtlich der gleichfalls auf die Elektrode bezogenen Eigenschaft " dreidimensional strukturiert " ist jedoch zu berücksichti gen, dass 14 - 8 - die erfindungsgemäße Le hre darauf abzielt , dass es auch bei hohen dynam i- schen Belastungen nicht zu einer Zerstörung des Vielschicht aktor s infolge von Stromunterbrechungen kommt ( vgl. Abs. 8 und 11). Eine dreidimensionale Strukturi erung setzt deshalb eine gewisse Ausdehnung der Elektrode nach Länge, Breite und Höhe voraus, die es erlaubt, eine Mehrzahl von Kontaktste l- len mit der Grundmetallisierung (Merkmal 4b) auszubilden und gleichzeitig zw i- schen diesen Kontaktstellen von der Grun dmetallisierung abzuheben (Mer k- mal 4d). Mit diesem Verständnis steht es in Einklang, dass die in den Ausfü h- rungsbeispielen offenbarten Elektroden über eine derartige dreidimensionale Struktur verfügen, wie dies bei den in den Figuren 3 bis 5 gezeigten Elek troden der Fall ist und wie die Draufsichten auf die Elektroden in den Figuren 6 und 7 zeigen, wenn die wellenförmig ausgebildete Metallfolie der Figuren 3 und 6 und bei den Figuren 4 und 5 nicht der einzelne Draht, sondern das gesamte Drah t- gewirk oder der Metallschaum als Ganzes in den Blick genom men wer d en . II. Das Patentgericht ha t zur Begründung seiner Entscheidung im W e- sentlichen F olgendes ausgeführt: Der Gegenstand von Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung sei nicht patentfä hig, weil er auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruhe . Die europäische Patentanmeldung 479 328, aus der die nachfolgend wiedergegebenen Figuren 2A, 2B und 8 stammen , 15 16 17 - 9 - offenbare einen monolithischen Vielschichtaktor entsprechend den Merkm a- len 1 bis 3a. Zwischen der Grundmetallisierung (4a, 4b) und den Anschlu s- selemen ten sei eine dre idimensional strukturierte, elektrisch leitende Elektrode in Gestalt von Leitungsdrähten ( lead wire 8 ) angeordnet, die über partielle Ko n- taktstellen mit der Grundmetalli sierung (4a, 4b) v erbunden und zwischen den Kontaktstellen dehnbar ausgebildet sei , wie sich aus der bogenartigen Form der Leitdrähte ergebe. Daraus folge auch, dass die Elektrode (8) zwischen den Kontaktstellen abhebe. Nicht offenbart sei das Merkmal 4 e, da in der Entge genhaltung nicht e r- läutert werde, wie die Elektrode (8) an den Kontaktstellen mit der Grundmetall i- sierung verbunden sei. Dieser Unterschied beruhe aber nicht auf einer erfind e- rischen Tätigkeit, da es eine übliche und damit vom Fachwissen des Fac h- manns umfa sste Methode sei, einen Draht, wie er in der Figur 2B der D7 g e- zeigt werde, elektrisch leitend durch Anlöten, Anschweißen oder mit Leitkleber zu befestigen . 18 19 - 10 - Die in Figur 2 der D7 dargestellte Situation unterscheide sich nicht w e- sentlich von der im Stre itpatent beschriebenen. In der D7 sei eine mehrteilige Grundmetallisierung (4a, 4b) offenbart, die durch absichtlich angebrachte Schlitze (7) im Keramikkörper unterbrochen sei. Diese Schlitze stellten absich t- lich angebrachte Risse dar, welche die weitere R issbildung verhindern und durch den Draht (8) als Elektrode überbrückt werden soll t e n . Nach dem Strei t- patent träten die Risse b ereits bei der Polarisierung des monolithischen Vie l- schicht aktor s auf. In dem der Polarisierung folgenden normalen Betrieb sei di e Grundmetallisierung somit in beiden Fällen bereits durch Risse unterbrochen und bestehe aus mehreren Teilen. III. Die Begründung des Patentgerichts hält den Angriffen der Berufung nicht stand . D er Fachmann entnahm der D7 einen monolithi schen Viel schichtaktor aus einem gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelage r- ten metallischen Innenelektroden ( internal electrodes 3a, 3b ), die wechselseitig aus dem Stapel herausführen, und Außenelektroden (external electrodes 4a, 4b) , die auf d en Kontaktseiten des Stap els aus einer aufgebrachten Grundm e- tallisierung bestehen (D7, Sp. 3, Z. 39 ff.; Figuren 2A und 2B). Auf den zwei Seitenflächen der Außenelektroden, an denen die Innenelektroden freiliegen, sind Leitungsdrähte (lead wire 8) befestig t, die der elektrischen Verbindung di e- nen (Sp. 4, Z. 2 ff.) und über partielle Kontaktstellen mit der Grundmetallisi e- rung verbunden sind . Zwischen den Kontaktst ellen sind die Leitungsdrähte (lead wire 8) dehnbar ausgebildet, wie sich aus der en bogenartige r Form ergibt. Zu dem sind diese zwischen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung (external electrodes 4a, 4b) abgehoben. D ie D7 offenbart einen Aktor des Schlitztyps ( " slit type actuator " ) , bei dem die Grundmetallisierung werkseitig durch Schlitz e ( slits 7 7d ) unterbr o- chen ist . Die Schlitze ermöglichen es den voneinander getrennten Teilen der Grundmetalli sierung, Spannung en, die bei Betätigung des Aktors infolge von 20 21 22 - 11 - Ausdehnungen entstehen, besser zu verteilen und zu entspannen ( vgl. D7, Sp. 3, Z . 16 ff.). Da die Teile der Grundmetallisierung infolge der Schlitze nicht miteinander verbunden sind, wird der Strom bereits bei der ersten Inbetrie b- nahme über die Leitungsdrähte ( lead wire 8 ) geführt . Diesen kommt damit nicht nur eine Auffangfunktion für den Fall zu, dass sich während der Polarisierung oder des Betriebs des Ak tors ein durchgehender Riss in der Grundmetallisi e- rung bildet. Folglich sind die Innenelektroden bei der Polarisierung und Inb e- triebnahme des in D7 offenbarten Aktors auch nicht über die Grundmetallisi e- rung als Außenelektrode parallel geschaltet (Merkmal 2c), sondern über die Grundmetallisierung und die diese verbindenden Leitungsdrähte . Schließ lich fehlt es an d er erfindun g sgemäßen dreidimensionalen St r uktur der Leitung s- drähte ( lead wire 8 ), da diese, wie ausgeführt, nicht als im Sinne des Mer k- mals 4 dreidimensional strukturiert angesehen werden können . Die D7 offenbart damit jedenfalls nicht die Merkmale 3, 2c und 4 der Lehre aus Patenta n- spruch 1. IV. Das Urteil des Patentgerichts stellt sich auch nicht aus anderen Grün den als zutreffend dar . Die Klägerinnen haben sich zur weiteren Begründung ihres Vorbringens neben ihrem erstinstanzlichen Vorbringen im Wesentlichen auf die Ausführu n- gen des Patentgericht s in seinem Hinweis nach § 81 Abs. 2 PatG vom 5. Okt o- ber 2015 berufen, soweit darin behandelter Stand der Technik als erfolgve r- sprechend angese hen worden ist . Auch daraus ergibt sich jedoch nicht, dass der Gegen stand aus Patentan spruch 1 nicht neu ist oder ihm keine erfinder i- sche Tätig keit zugrunde liegt . 1. Der Gegenstand des Streitpatents ist auch gegenüber diesen weit e- ren Entgegenhaltungen neu. a) Die japanische Offenlegungsschrift Hei 8 - 236 828 (D1) befasst sich mit dem Problem, mehrschichtige piezoelektrische Elemente s o zu gestalten, dass ihre Verformung nicht durch die Seitenflächenelektrode beschränkt und 23 24 25 26 - 12 - die Leitfähigkeit der Elektrode nicht beschädigt wird (D1 [deutsche Überse t- zung] , Abs. 4) . Es wird ein monolithischer Vielschicht aktor (1) aus einem gesi n- terten Stap el dünner Folien aus Piezokeramik ( 10) mit eingelagerten metall i- schen Innen elektroden (11, 12) offenbart (D1, Abs. 20). Die Innenelektroden führen wechselseitig aus dem Stapel heraus (vgl. Figur 2) und sind über Außen - elektroden (21, 22) elektrisch parall el geschaltet, wobei die Außenelektroden (21, 22) auf der Kontaktseite des Stapels (1) aus einer aufgebrachten Grun d- m e tallisierung bestehen (D1, Abs. 22), die mit elektrischen Ansch lusselementen (5) verbunden ist . Zwischen der Grundmetallisierung (21, 22) und den An - schluss elementen (5) ist eine dreidimensional strukturierte, elektrische leitende Elektrode (3, 33, 34) angeordnet, die in dem in den Figur en 1 , 3, 5 und 7 g e- zeigten Ausführungs beispiel 1 als gewellt e Platte (3) (D1, Abs. 29, 39, 45 , 54 ), in d en in Fig uren 6 und 8 gezeigten Ausführungsbeispiel en als flach e Platte (33) (D1, Abs. 46, 56) und in dem in Figur 9 gezeigten Ausführungs beispiel als Netz element (34) ausgestaltet ist (D1, Abs. 57 f.). Die gewellten Platten (3) werden durch einen Wärme s chrumpf schlauch (41) als Vorspannmittel auf die Außen elektroden (21, 22) gepresst (D1, Abs. 33, 36). Bei den flachen Platten (33) wird ein Silikon gummi schlauch (43) als Vorspannmittel verwendet (D1, Abs. 46). Hinsichtlich der als Netzelement (34) a usgebildeten Elekt rode wird ein Vorspannmittel in der Beschreibung des in Figur 9 gezeigten Ausführungs - beispiels nicht erwähn t. Es wird lediglich ausgeführt , dass das Netzelement (34) dem laminierten Körper fol gen könne , ohne dessen Ausdehn - oder Zusamme n- ziehbewegungen einzuschränken, weshalb auch keine Reibung zwischen dem Netzelement und den Außenelektroden (21, 22) vorliege (D1, Abs. 58 , vgl. auch Abs. 18 ) . Der Fachmann wird jedoch , wovon auch das Patentgericht in seinem Hinweis ausgegangen ist, im Hinb lick auf die in Zusammenhang mit den and e- ren Ausführungsbeispielen genannten Vorspannmittel annehmen, das s auch hin sichtlich de s in Figur 9 gezeigten Netzelement s (34) ein solches Vorspan n- mittel zur Herstellung der Kontaktpunkte zwischen der Elektro de und den 27 - 13 - Außen elektroden (21, 22) verwendet wird. In dieser Annahme wird er sich dadurch bestätigt sehen, dass Anspruch 9 der D1, der als Auflager - Elektroden elektrisch leitfähige Netzmaterialien vorsieht, auf Anspruch 1 rückbezogen ist, der isolierende Vorspa nnmittel zum Halten der Auflager - Elektrode mit den Außen elektroden vorschreibt. Mithin fehlt es in der D1 an einer Offenbarung des Merkmals 4e, wonach die dreidimensional strukturierte Elektrode an den Kontaktstellen durch Löten, Kleben, mit Leitkleber od er Schweißen mit der Grundmetallisierung verbunden ist. I m Hinblick auf die in der D1 ausdrücklich genannten Vorspannmittel geht dergleichen - entgegen der Ansicht der Klägerinnen - auch nicht aus der Beschreibung des in Figur 9 der D1 gezeigten Ausführ ungsbeispiels hervor, wenn darin ausgeführt wird, dass viele Kontaktpunkte zwischen dem Netzel e- ment (34) und den Außenelektroden (21, 22) vorhanden seien und das Fase r- material, welches das Netzelement bilde, " mikroskopisch mit Elastizität an den Außenelekt roden " liege, weshalb eine sehr zuverlässige Leitfähigkeit erzielt werde (Abs. 58). D er Gegenstand von Patentanspruch 1 ist damit gegenüber der D1 neu . b) Die nachveröffentlich te WO 98/20721 (D2) offenbart einen monolith i- schen Vielschicht aktor (Pie zoaktor 1) e ntsprechend den Merkmalsgruppen 1 und 2 (D2, S. 8, Z. 4 ff.; Figuren 1 bis 3). Die Außenelektroden (Metallisierung s- streifen 4, 5) sind elektrisch parallel geschaltet (vgl. D2, S. 9, Z. 1 ff., Figur 1) und bestehen auf den Kontaktseiten des Stap els aus einer aufgebrachten Grundmetallisierung (D2, S. 8, Z. 18 ff.), die mit elektrischen Anschlüssen (6, 7) verbunden ist (D2, S. 8, Z. 24 ff.). Zwischen der Grundmetallisierung und den Anschlüssen ist eine dreidimensional strukturierte, elektrisch leit ende Elektro de ( Kontaktfah ne 13) angeordnet (D2, S. 9, Z. 32 f. ) , die gegenüber der Grund - metalliserung einen überstehenden Bereich ( b ) aufweist (D2, S. 10, Z. 1 ff.) . 28 29 30 31 - 14 - Die Kontaktfahne (13) ist durch ein Verbindungsmittel, wie etwa einen leitfähige n Kl eber oder eine Lotschicht, über die gesamte Länge der Grund - metallisierung und damit nicht über (lediglich) partielle Kontaktstellen mit dieser verbunden ( D2, S. 9. Z. 35 ff.). Treten während der Polung oder des Betriebs Spannungsr isse in der Grundmetallis ierung auf, können diese in der Kontak t- fahne (13) " auslaufen " und durch di e elektrisch leitende Schicht in dem übe r- stehenden Bereich (b) der Kontaktfahne überbrückt werden (D2, S. 4, Z. 10 ff.; S. 10, Z. 1 ff.). Damit ist die Kontaktfahne (13) zwar nach de r Polung oder In - betrieb nahme möglicherweise nur noch über partielle Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung verbunden. Es fehlt aber jedenfalls an einem Abheben der Kontaktfahne zwischen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung im Si n- ne von Merk mal 4d der erfindungsgemäßen Lehre. Vielmehr erfolgt die Übe r- brückung von Spannungs rissen bei der D2 über den überstehenden Bereich (b) der Kontaktfahne, vor dem die Spannungsrisse " auslau fen " , und bleibt damit auf einer Ebene, ohne dass sich die Elektrode von der Grundmetallisierung a b- hebt. An anderer Stelle in der D2 wird offenbart, dass die Verbindung zwischen der Grundmetallisierung (Metallisierungsstreifen) und der Kontaktfahne auch an mehreren Punkten hergestellt werden könne (D2, S. 8, Z. 27 ff.). Wie bereits das Patentgericht in seinem Hinweis ausgeführt hat, ist der D2 aber auch ins o- weit nicht zu entnehmen, dass die Kontaktfahne zwischen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung abhebt. c ) Der Gegenstand von Patentanspruch 1 war auch nic ht aus dem B e- richt des Praktikanten H . K . zur Herstellung von piezoelektrischen Viel - schichtaktor en (D3) vorbekannt , so dass dahinstehen kann, ob die in dem B e- richt dargestellten Ergebnisse, wie die Klägerinnen behaupten, in einem der Öffentlichkei t zugänglichen Vortrag wiedergegeben worden sind. Aus Bild 1 der D3 geht zwar ein monolithischer Vielschichtaktor entspr e- chend den Merkmalsgruppen 1 und 2 hervor, der auch über Außenelektroden 32 33 34 - 15 - verfügt, die auf den Kontaktseiten des Stapels aus einer auf gebrachten Metall i- sierung bestehen (D3, Abs. 3.4). Zudem ist die M etallisierung mit elektrischen Anschlusselementen verbunden (D3, Bild 1 " + " - und " - " - Enden). Nicht offenbart sind jedoch im erfindungsgemäßen Sinne dreidimensional strukturierte Elektr o- den, die zwischen der Metallisierung und den Anschlusselementen angeordnet sind. I n Bild 10 der D3, mittlere Darstellung , werden zwar spinnenbeinartig auf der Metallisierung angeordnete Litzendrähte gezeigt (D3, Bild 10: " Spinnenl ö- tung " ) , die an jeweils einem E nde in der Mitte zusammengeführt sind, woran sich das elektrische Anschlusselement anschließt. Diese Litzendrähte können aber nicht als dreidimensionale Elektroden angesehen werden, da es ihnen an der dafür erforderlichen Ausdehnung in der Breite fehlt . Di e Litzendrähte sind in ihrer Ge samtheit auch keinem Drahtgewirk gleichzustell en , das eine erfi n- dungsgemäße dreidimensional strukturierte Elektrode bilden kann (vgl. Streitp a- tent, Abs. 27, Figur 4, Patentanspruch 7), da die Litzendrähte der " Spinnenl ö- tung " zwar an einem Ende (am " Spinnenkörper " ) verbunden, nicht aber mite i- nander verwirkt sind und dadurch eine dreidimensionale Struktur bilden . d) Der Gegenstand von Patentanspruch 1 wird auch nicht durch die j a- panische Offenlegungsschrift Hei 7 - 226 541 (D1 3) vorweggenommen. Die D13 offenbart ei n laminiertes piezoelektrisches Element aus einem gesinterten St a- pel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten metallischen Innen - elektroden (12) (D13 [deutsche Übersetzung], Abs. 16, Figur 2). Die Innen - elektr oden (12) führen wechselseitig aus dem Stapel heraus, wie aus Figur 2 ersichtlich ist. Wie sich etwa aus Figur 1 und der Beschreibung der D13 ergibt, werden die Innen elektroden (12) über konvex geformte elektrisch leitfähige Elemente (16) mit eine r Kupfer folie (15), die in der D13 als " Außen elektrode " bezeichnet wird, über deren Vorsprünge (15a) elektrisch verbunden (D13, Abs. 15 , Figur 1 ). Entgegen dem Hinweis des Patentgerichts können die konvex geformten elektrisch leitfähigen Elemente nicht als Grundm etallisierung oder Außen elektrode im erfindungsgemäßen Sinne angesehen werden, da diese 35 - 16 - nicht unmittelbar miteinander, sondern nur mittelbar über die Kupferfolie (15) und deren Vorsprünge (15a) elektrisch verbunden sind. e) Gleiches gilt für die japan ische Offenlegungsschrift Hei 7 - 283 453 (D14), die ebenfalls ein laminiertes piezoelektrisches Element betrifft, bei dem konvex geformte elektrisch leitfähige Elemente (16) die Innenelektroden (12) über eine Kupferfolie (15) mit einem Metallgitter (17), da s in der D14 als " Außen elektrode " bezeichnet wird, elektrisch verbinden (D14 [deutsche Übe r- setzung] Abs. 11, Figur 1). f) Der Beitrag von Lubitz et al. ( " Piezokeramische Vielschicht - Aktoren " in: " Proceedings der Werkstoffwoche ' 9 6 " , Stuttgart 28. 31. 5.1996, Symposium 6 " Werkstoff - und Verfahrenstechnik " , DGM Informationsgesellschaft, Frankfurt 1997, 431 ff.; D15) befasst sich mit monolithischen Vielschicht aktor en aus e i- nem gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten m e- tallische n Innenelektroden entsprechend den Merkmalsgruppen 1 bis 3 der Le h- re aus Patentanspruch 1 des Streitpatents (vgl. D15, S. 431, Abbildung 1) , w o- bei mit dem Hinweis des Patentgerichts davon ausgegan gen werden mag , dass das Bestehen der Außen elektrode auf de n Kontaktseiten des Stapels aus einer aufgebrachten Grund metallisierung dem Fachmann durch die Abbildung 1 d er D15 zumindest nahegelegt wurde . Auf jeden Fall fehlt es jedoch an der Offe n- barung einer zwischen der Grund metallisierung und den in Abbildung 1 der D15 gezeigten Anschluss elementen (Leitungen zu + und - ) angeordneten Elektrode , so dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 aus der D15 nicht vorbekannt war. 2. Der Gegenstand des Streitpatents wird durch den entgegengehalt e- nen Stand der Technik n icht nahegelegt. a) Für den Fachmann bestand keine Veranlassung, ausgehend von der D1 die darin offenbarte dreidimensionale Elektrode an den Kontaktstellen statt 36 37 38 39 - 17 - durch ein Vorspannmittel wie einen Wärmeschrumpf - oder Silikongumm i- schlauch (D1, Abs. 33, 3 6, 46) durch Löten, Kleben oder Schweißen mit der Grundmetallisierung in Verbindung zu bringen. Insoweit ist zunächst zu berüc k- sichtigen, dass in der D1 hinsichtlich des Standes der Technik kritisiert wird, dass bei einer Verbindung der Seitenflächenelektr ode eines mehrschichtigen piezoelektrischen Elements mit einem Leitungsdraht durch Löten eines Punk t- kontakts das Lötmittel durch Wärme weggeschmolzen werden oder durch lan g- fristige Wärmebelastung oder Ermüdung brechen kann, was die elektrische Leitfähigkei t beschädige (D1, Abs. 3). Bereits dies wird d en Fachmann, der sich über eine Verbesserung der Verbindung zwischen der Auflager - Elektrode aus Netzmaterial und den beiden Außenelektroden der D1 Gedanken macht, eher skeptisch stimmen, ob eine Verbindung durc h Löten gegenüber der Verwe n- dung von Vorspannmitteln eine vorteilhafte Alternative ist, jedenfalls aber nicht zu einer solchen Abänderung motivieren. Eine Anregung, die Verbindung bei dem in Figur 9 der D1 gezeigten Au s- führungsbeispiel durch Löten herz ustellen, ergab sich - entgegen den Ausfü h- rungen des Patentgerichts in seinem Hinweis - auch nicht aus der deutschen Offenlegungsschrift 33 30 538 (D4) und der deutschen Patentschrift 34 22 935 (D5). Die D4 betrifft ein piezoelektrisches Stellglied, bei de m zwischen der Grundmetallisierung (Elektrode 14, 15) und den Anschlusselementen (Strom - zuführungsleitungen 21, 22) ein Metallnetz als Elektrode (32, 33) angeordnet ist, wobei das Metallnetz an Kontaktstellen durch Löten oder Kleben mit Leitkl e- ber mit der Grundmetallisierung (14, 15) verbunden ist ( D4, S. 8 Z. 30 ff.; S. 9, Z. 10 ff.; Figuren 2, 3). Mit dem Patentgericht ist anzunehmen, dass der Sinn des Drahtnetzes darin liegt, bei dem piezoelektrischen Stellglied isolierende Bereiche zu überbrücken (D4, S . 8, Z. 27 ff.). Die D5 offenbart einen piezo - elektrischen Wandler, bei dem ein Drahtgitter (41) verwendet wird, das durch Silberpaste oder Lötmittel mit Seitenelektroden (3) verbunden ist und auftrete n- de Risse überbrücken soll (Sp. 3, Z. 20 ff.). Die japa nische Offenlegungsschrift Sho 59 - 135784 offenbart einen laminierten piezoelektrischen Körper (A) mit 40 - 18 - mehreren keramischen piezoelektrischen Einzelkörpern (1), Außenelektroden (4), die in Figur 5 mit einem wellenförmigen Kupferblech und in Figur 7 mit e i- ne m Gitter an Kontaktstellen mit einer Silberpaste oder Lötzinn verbunden sind (D17 [deutsche Übersetzung], S. 5, Z. 32 ff.; S. 6, Z. 16 ff.). In dem japanischen Gebrauchsmuster Sho 62 - 40818 (D18) werden Anschlusselektroden (3) offe n- bart, die mit den Außenel ektroden (2) eines laminierten keramischen Konde n- s a tors (1) an punkt - oder linienförmigen Kontaktstellen durch Löten verbunden sind (D18 [deutsche Übersetzung], S. 2, Z. 5 ff., 15 ff., 31 ff.; Ausführungsbe i- spiele in den Figuren 1 bis 4), wodurch das Probl em gelöst werden soll, dass wenn aufgrund unterschiedlicher Wärmeausdehnungskoeffizienten der keram i- schen Kondensatorkomponente und der Anschlusselektroden Spannungsrisse in der Keramik entstehen, eine Migration auftritt und die elektrische Isolierung der Kondensatorkomponente verschlechtert wird (D18, Z. 23 ff.). Die genannten vier Entgegenhaltungen (hinsichtlich der D5 wird insoweit auf die Offenlegung der dieser zugrundeliegenden Anmeldung abgestellt) sind etwa 9 bis 12 Jahre älter als die D1. Weder dem Hinweis des Patentgerichts noch den Darlegungen der Klägerin ist eine Anregung oder Motivation zu entnehmen, die den Fac h- mann hätte veranlassen können, die in der D1 genannten Bedenken, die Elek - trode an den Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung durch Löten zu verbi n- den, bei einer dreidimensional strukturierten Elektrode, die über eine Vie l zahl von Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung verbunden werden soll, im Hi n- blick auf den jeweiligen Offenbarungsgehalt der älteren Entgegenhaltungen D4, D5, D1 7 oder D18 zurückzustellen. b) Dem Fachmann wurde der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ebenso wenig durch die D3 in Verbindung mit der D1 nahegelegt. In Abschnitt 3.6 der D3 wird zwar im Hinblick auf die in Bild 10 gezeigte "T - Lötung" ausg e- führt, dass b ei dieser im Bereich der Polungsrisse im späteren Aktorbetrieb l o- kale Wechseldehnungen "von einigen 100 %" aufträten, die zum Bruch von Lotbahn und Dräht en führten und dadurch den Rest des Aktors von der Stro m- zuführung abtrennten. Die D3 offenbart für dies es Problem die "Spinnen - oder 41 - 19 - Folienlötung" als Lösung, weil dabei alle Aktorteile piezoelektrisch aktiv blieben, auch wenn es bei einzelnen Lotbahnen oder Drähten zu Brüchen komme (D3, Abschnitt 3.6, letzter Satz). Danach bestand für den Fachmann ausg ehend von der D1 bereits kein Anlass, über eine (weitere) Verbesserung der "Spinnenlötung" nachzudenken, weil das hinsichtlich der "T - Lötung" erkan nte Problem durch die "Spinnenl ö- tung" gelöst war. Im Übrigen ist der in der D1 gewählte Ansatz, ein isolieren des Vorspannmittel zum Halten der Auflager - Elektroden mit den Außenelektroden zu wählen, derart verschieden, dass sich daraus eine Anregung für den Fac h- mann, die Litzendrähte der "Spinnenlöt ung" als dreidimensionale Elektrode auszubilden, nicht ergeben kon nte. Gleiches gilt im Hinblick auf die D4 und D5, bei denen das Metallnetz bzw. Drahtgitter zwar wie bei der D3 durch Lötung mit der Grundmetallisierung verbunden ist, bei denen es aber ebenfalls an ei nem Anlass fehlt, die "Spinne n- l ötung" der D3 durch die "Metallnetz - Lötung" der D4 oder die "Drahtnetz - Lötung" der D5 zu ersetzen. Schließlich ist auch nicht ersichtlich, was den Fachmann dazu hätte bewegen können, die aus de r D3 bekannte "Spinnen l ö- tung" durch den in den Figuren 13A und 13B der US - amerikani schen Paten t- schrift 4 855 399 (D6) im Hinblick auf einen laminierten piezoelektrischen Wan d ler offenbarten zick - zack - oder spiralförmigen Anschlussdraht ( side lead 34 ) auszutauschen. Im Übrigen handelt es sich bei diesen Anschlussdrähten ( side lead 34 ) auc h nicht um eine dreidimensional strukturierte Elektrode im erfindungsgemäßen Sinne. c) Schließlich ist auch der D15 eine zum Gegenstand des Streitpatents führende Anregung nicht zu entnehmen. In der D15 wird allerding s ähnlich den Ausführungen in der Streitp a- tentschrift - auf die Bildung von Rissen hingewiesen, die durch mechanische 42 43 44 45 - 20 - Zugspannungen im inaktiven Kontaktierungsbereich am " Interface Elektrode - Keramik der nach außen durchtretenden Elektroden " entstehen können. Zudem liegt, wie bereits ob en in Zusammenhang mit der D1 ausgeführt, der Sinn des in der D4 bei einem piezoelektrischen Stellglied offenb arten Drahtnetzes darin, isolierende Bereiche im Bereich der Außenelektrode zu überbrücken (D4, S. 8, Z. 27 ff.) und offenbart die D5 einen piezoe lektrischen Wandler, bei dem ein Drahtgitter (41) verwendet wird, das durch Silberpaste oder Lötmittel mit Se i- tenelektroden (3) verbunden ist und auftretende Risse überbrücken soll (D5, Sp. 3, Z. 20 ff.) . An diesen Stand der Technik anknüpfend hat das Pate ntgericht in seinem Hinweis gemeint, dass es für den Fachmann naheliegend gewesen sei, auch bei der D15 ein solches zusätzliches Drahtnetz oder Drahtgitter als Elek trode einzuführen, wo Risse im Bereich der Außen elektrode auftreten kön n- ten. In dieser (vorläufigen) Beurteilung kann dem Patent gericht jedoch nicht beigetreten werden. Denn dabei bleibt unberücksichtigt, dass in der D15 nicht nur das Problem von Bruchbildungen in der Außenelektrode beschrieben, so n- dern auch ein Vorschlag zu deren Vermeidung gemacht wird. Danach soll es eine Ver dopplung der Interfacefestigkeit ermöglichen, Risse im inaktiven Kontakt bereich ganz zu vermeiden, indem bereits vor Erreichen der Festi g- keitsgrenze mechanisch induzierte Domänenumschaltprozesse einsetzen, die wie i n der D15 detaillier t beschrieben - unter der Voraussetzung einer gle ichen Wirkung von Zug und Druck auch den inaktiven Kontaktbereich ferroelastisch dehnen und damit die Zugspannungen verringern könnten (D15, S. 436 f., unter 5., letzter Absatz). Angesich ts dieses Lösungsansatzes bestand für den Fac h- mann keine Veranlassung, weitere Entgegenhaltungen heranzuziehen, um der in der D15 beschriebenen Rissbildung entgegenzuwirken , zumal die D4, die D5 , die D17 und die D18 keinen monolithischen Vielschicht aktor b etreffen und von der D15 auch in diesem Zusammenhang nicht aufgegriffen worden sind, obwohl sie bei deren Publikation bereits seit etwa 9 bis 12 Jah re n veröffentlicht waren . 46 - 21 - Gleiches gilt im Hinblick auf das vom Patentgericht in seinem Hinweis ebenfalls in Betracht gezogene Naheliegen der Lehre aus Patentanspruch 1 durch die D15 in Verbindung mit der einen piezoelektrischen Wandler betre f- fenden D6, wobei noch hinzukommt, dass die in den Figuren 13A und 13B der D6 gezeigten zick - zack - oder spiralförmigen Anschlussdrähte ( side lead 34 ) auch nicht als eine dreidimensional strukturierte Elektrode im erfindungsgem ä- ßen Sinne anzusehen sind, und Entsprechendes gilt schließlich für die D7 als möglichen Ausgangspunkt des Fachmanns. d) Die im Übrigen von der Klä ger in angeführten Entgegenhaltungen li e- gen von der Erfindung wei ter entfernt als der vorstehend beurteilte Stand der Technik. Sie leg en die Lehre aus Patentan spruch 1 daher gleichfalls nicht nahe. 47 48 - 22 - V . Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG, §§ 91 Abs. 1 ZPO . Meier - Beck Gröning Grabinski Bacher Kober - Dehm Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 03.12.2015 - 2 Ni 4/14 (EP) verb. mit 2 Ni 6/14 (EP) - 49
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