Nachschlagewerk:jaBGHZ: nein BGB § 1375a)Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein einheitlicher Anspruch, der dasBerufungsgericht zwingt, die Berechnung des Zugewinnausgleichs in Anse-hung aller Vermögensgegenstände zu überprüfen, die bei der Saldierung be-rücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen waren (im Anschluß anBGHZ 107, 236).b)Zur Bewertung eines auf den Erlebensfall zugesagten und noch nicht fälligenAnspruchs auf "Alterskapital" im Zugewinnausgleich.BGH, Urteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 218/00 - OLGBambergAGBayreuth
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