X ZR 22/98 - X. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 22/98 Verkündet am: 23. März 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve r - handlung vom 23. März 2000 durch den Vorsitzenden Richter Rogge, die Richter Dr. Melullis, Scharen, Keukenschrijver und die Richterin Mühlens für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 4. Senats (Jurist i - scher Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespaten t - gerichts vom 4. August 1997 abgeändert. Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird das europäische Patent 0 287 984 im Umfang seiner Patentansprüche 1 und 4 für nichtig erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen - 3 - Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des am 18. April 1988 unter Inanspruchnahme einer italienischen Priorität vom 22. April 1987 angemeldeten europäischen Patents 0 287 984, das (unter anderem) mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden ist (Streitpatent). Verfahrensspr a - che ist englisch. Das Streitpatent betrifft eine Kreiselpumpe für Haushaltsg e - räte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und ähnliches. Es umfaßt fünf Patentansprüche, von denen die Nichtigkeitsklägerin allein die Patenta n - sprüche 1 und 4 angreift. Wegen des Wortlauts dieser Patentansprüche in der erteilten Fassung wird auf die Patentschrift verwiesen. Die Beklagte hat das Streitpatent, soweit es angegriffen ist, in erster I n - stanz nur beschränkt dahingehend verteidigt, daß Patentanspruch 1 folgenden Wortlaut erhält und Patentanspruch 4 auf diesen so gefaßten Patenta n - spruch 1 rückbezogen ist: Kreiselpumpe für elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmasch i - nen, Geschirrspülmaschinen und ähnliches, a) enthaltend ein Pumpengehäuse (1) und eine Volute, die einen wasserdichten Behälter bilden, b) enthaltend einen Permanentmagnet-Rotor (5) mit einer Welle (6) und ein Flügelrad (4; 22), die jeweils in einer ersten (2) und in einer zweiten Kammer angeordnet sind, - 4 - c) wobei das Flügelrad (4) symmetrisch ausgebildet ist, so daß es in beiden Drehrichtungen drehbar ist, d) wobei die erste und zweite Kammer durch einen durchbroch e - nen Abschnitt (7) vollständig voneinander getrennt sind, durch den die Welle (6) hindurchgeführt ist, durch den jedoch in der vom Flügelrad (4; 22) geförderten Flüssigkeit mitgeführte Tei l - chen vom Permanentmagnet-Rotor (5) ferngehalten werden, e) wobei das Flügelrad (4; 22) einen axialen Hohlraum aufweist, der einen im wesentlichen zylindrischen ersten Teil (16; 23) und einen zweiten, einen ringförmigen Hohlraum (17; 27) bi l - denden Teil aufweist, f) wobei die Welle (6) mit dem Flügelrad (4; 22) durch Verbi n - dungsmittel verbunden ist, die einen Zapfen (15; 26) und einen zweiten zylindrischen Körper (14; 24) umfassen, g) wobei der Zapfen (15; 26) in dem ringförmigen Hohlraum (17; 27) des Flügelrades (4; 22) enthalten ist und der zweite zyli n - drische Körper (14; 24) mit dem sich aus der Rotorkammer (2) erstreckenden Ende (13) der Welle verbunden ist und stirnse i - tig den nicht axial angeordneten Zapfen (15; 26) aufweist, h) wobei sich dieser Zapfen (15; 26) über einen kleineren Winkel von ungefähr 90° und der ringförmige Hohlraum (17; 27) über weniger als 360° und mehr als die winkelmäßige Ausdehnung des Zapfens (15; 26) erstreckt, - 5 - i) wobei ein an der Innenwandung des Hohlraums des Flügelr a - des elastisch festgehaltenes Verschlußstück (Scheibe 20 bzw. zylindrischer Körper 27; 28) den zweiten zylindrischen Körper (14; 24) im Hohlraum des Flügelrades (4; 22) sichert, jedoch eine begrenzte Relativdrehbewegung zwischen der Welle (6) und dem Flügelrad (4; 22) gestattet, k) so daß der Motor in diejenige der beiden Drehrichtungen sta r - tet, die keinen Widerstand entgegensetzt, l) wobei der Zapfen (15; 26) innerhalb des ringförmigen Hoh l - raums (17; 27) des Flügelrades (4; 22) so lange frei beweglich ist, bis er mit einem die Ausdehnung des ringförmigen Hoh l - raumes unterbrechenden Abschnitt (21) in Berührung kommt, m) wobei abgedichtet innerhalb des ringförmigen Hohlraums (17; 27) des Flügelrades (4; 22) eine viskose Flüssigkeit zur Dämpfung und Absorption von Klopfen und Geräuschen vorg e - sehen ist. Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand des Streitpatents, soweit angegriffen, beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und gehe über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Anmeldung hinaus, und hat b e - antragt, - 6 - das Streitpatent im Umfang der Patentansprüche 1 und 4 mit Wi r - kung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären. Demgegenüber hat die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, soweit sie sich gegen das Streitpatent im verteidigten Umfang richtet. Das Bundespatentgericht hat dem Streitpatent unter Abweisung der weitergehenden Klage die Fassung gegeben, in der es die Beklagte verteidigt hat. Dagegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihr Klageziel weiterverfolgt, wobei sie nunmehr auch geltend macht, das Streitpatent (in se i - ner verteidigten Fassung) offenbare die Erfindung nicht so deutlich und vol l - ständig, daß ein Fachmann sie ausführen könne. Zudem beantragt die Klägerin, im Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrep u - blik Deutschland die Fig. 4 und die dazuge hörende Beschreibung, nämlich S. 5 Z. 22 bis S. 6 Z. 7 der deutschen Übersetzung der Streitpatentschrift und die auf die Fig. 4 bezogenen Bezugsziffern, zu streichen. - 7 - Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Hilfsweise verteidigt sie das Streitpatent mit der Maßgabe, daß 1. Merkmal d) des Patentanspruchs 1 folgende Fassung erhält: "d) wobei die erste und die zweite Kammer durch einen durc h - brochenen Abschnitt (7), durch den die Welle (6) hindurchg e - führt ist, derart voneinander getrennt sind, daß in der vom Fl ü - gelrad (4; 22) geförderten Flüssigkeit mitgeführte Teilchen vom Permanentmagnet-Rotor (5) ferngehalten werden" und/oder 2. im Merkmal m) des Patentanspruchs 1 vor "abgedichtet" eing e - fügt wird "durch einen O -Ring (19)". Demgegenüber beantragt die Klägerin für den Fall, daß Patenta n - spruch 1 in der Fassung des ersten Hilfsantrages der Beklagten aufrechte r - halten werden sollte, im Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrep u - blik Deutschland in der Beschreibung S. 1 Z. 19 -28, S. 2 Z. 14 -16, S. 6 Z. 12 -22 und S. 7 Z. 12 -14 der deutschen Übersetzung der Streitpatentschrift zu streichen. - 8 - Als gerichtlicher Sachverständiger hat Herr Prof. Dr. -Ing. G. K., Techn i - sche Universität B., ein schriftliches Gutachten erstattet, das er in der mündl i - chen Verhandlung erläutert hat. Die Beklagte hat ein Gutachten der Prof. Dr. -Ing. Dr. -Ing. E.h. H. W. und Dr. -Ing. B.-R. H. eingereicht. Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Nichtigkeitsklägerin führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und zur Nichtigerklärung des Streitpatents im U m - fang seiner Patentansprüche 1 und 4. I. Das Streitpatent betrifft eine Kreiselpumpe für elektrische Haushalt s - geräte, wie Waschmaschinen, Geschirrspülautomaten und ähnliches, bei der - wie sich aus der Beschreibung ergibt - als Antrieb ein Permanentmagnet- Motor dient. In der Beschreibung des Streitpatents wird ausgeführt, daß derartige Pumpen im Stand der Technik aus der europäischen Patentschrift 0 207 430 bekannt seien. Bei diesen bestehe das Problem, daß der Permanentmagnet- Rotor den von der geförderten Flüssigkeit mitgeführten metallischen Staub a n - ziehe und von diesem bedeckt werde. Der vom Rotor eingefangene Staub ve r - möge sich nicht mehr von dem Magneten zu lösen, was zu Störungen und A b - nutzungen führen könne. Außerdem sind mit der Verwendung eines Permanentmagnet- Synchronmotors als Antrieb der Pumpe - wie der gerichtliche Sachverständige - 9 - erläutert hat - zwar einerseits die Vorteile eines hohen Wirkungsgrades, kleiner Abmessungen und geringer Herstellungskosten verbunden. Andererseits h a - ben derartige Motoren jedoch den Nachteil eines prinzipiell problematischen Anlaufverhaltens. Aus dem Stillstand zeigen sie ein vergleichsweise schw a - ches Anzugsmoment. Darüber hinaus ist die Drehrichtung, in die der Motor starten wird, unsicher, weil er in der Richtung drehen wird, in der er auf den kleinsten Widerstand trifft. Der Anlauf des Motors wird erleichtert, wenn Flüge l - rad und Motorwelle nicht fest miteinander verbunden sind, sondern zwischen beiden eine Kupplung mit erheblichem Verdrehspiel angeordnet ist. Dadurch kann der Motor zunächst weitgehend lastenfrei starten und seine Drehbew e - gung schnell beschleunigen, bevor die Kupplung in Eingriff kommt und auch das Flügelrad die Drehung aufnimmt. Der Eingriff der Kupplung kann jedoch Geräusche, Vibrationen oder