BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 334/12 vom 11. Juli 2013 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden R ichter Prof. Dr. Kayser, den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape a m 11. Juli 2013 beschlossen: Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 25. April 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. . Gründe: Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat in dem Beschluss vom 25. April 2013 die von der Anhörungsrüge des Klägers umfassten Angriffe der Nichtzulassungsbeschwerde in vollem Umfang darauf geprüft, ob sie einen Zulassungsgrund ergeben. E r hat die Beanstandungen sämtlich für nicht durc h- gr eifend erachtet und seinem die Beschwerd e verwerfenden Beschluss eine den Kern der Angriffe betreffende Begründung (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO) be i- gefügt , nämlich darauf hingewiesen, dass das Berufungsgericht keine Tats a- chen festgestellt hat, welche den Subsumtionsschluss auf eine rechtlich wir k- sam e Zustimmung des Finanzamts tragen . Von einer weiterreichenden B e- gründung kann auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwe n- dung des § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen werden. Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dessen Inhalt de r Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Ve r- pflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung. Nach der 1 - 3 - Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzul assungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründung s- ergänzung herbeizuführen (vgl. BT - Dru cks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; v om 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW - RR 2006, 63, 64; v om 6 . Oktober 2005 - IX ZR 1 20/03; siehe ferner BGH, Beschluss v om 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895). Kayser Gehrlein Lohmann Fischer Pape Vorinstanzen: LG Oldenburg, Entscheidung vom 09.12.2011 - 2 O 1626/11 - OLG Oldenburg, Entsche idung vom 31.05.2012 - 8 U 43/12 -
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