BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 44/10 vom 16. Mai 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1 6 . M ai 2012 durch die Richter Dose, Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden - Boeger und Dr. Botur beschlossen: Das Senatsurteil vom 14. März 2012 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 15 in Randnummer 32 dahin berichtigt, dass der Satz: " So würde die Haftungsfreistellung etwa dann entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei au ch bei " nunmehr " So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei " lautet. Dose Schilling Günter Nedden - Boeger Botur
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