ECLI:DE:BGH:2017:210317BXZR48.16.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 48/16 vom 21. März 2017 in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck, die Richter Dr. Grabinski und Dr. Bacher , die Richt erin Schuster und den Richter Dr. Deichfuß beschlossen: Der Streitwert wird für beide Instanzen des Patentnichtigkeitsve r- fahrens auf 1,4 Millionen Euro festgesetzt. - 3 - Gründe: 1. Das mit der in erster Instanz erfolgreichen und in zweiter Instanz z u- rück genommenen Nichtigkeitsklage angegriffene Patent betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Acylphosphanen. Das Patentgericht hat den erstinstanzl i- chen Streitwert auf 8 Millionen Euro festgesetzt. Hierbei ist es von einer Res t- laufzeit von zehn Jahren, eine m Jahresumsatz von Tonnen, einem Ein - zelpreis von Euro pro Kilogramm, einem Lizenzsatz von % und einem Ab - zug im Hinblick auf den bloßen Verfahrensschutz von 50 % ausgegangen. 2. Diese Schätzung kann im Hinblick auf die zweitinstanzlichen Ang a- be n der Klägerin, die mit den Angaben der Beklagten in Einklang stehen, nicht in vollem Umfang Bestand haben. a) Aufgrund der Angaben der Klägerin geht der Senat davon aus, dass nur Bisacylphosphanoxide (BAPO) nach dem geschützten Verfahren hergestellt wer den und dass der darauf entfallende Jahresumsatz Euro be - trägt. Die Schätzung des Patentgerichts ist insoweit zu korrigieren. b) Aufgrund des abweichenden Berechnungsansatzes ist der vom P a- tentgericht mit % angesetzte Lizenzsatz aber in vol ler Höhe heranzuziehen. Das Patentge richt hat einen Abschlag von 50 % vorgenommen, weil es vom Gesamtumsatz aller Produkte ausgegangen ist, die nach dem geschützten Verfahren hergestellt werden können. 1 2 3 4 5 - 4 - Der von der Klägerin angegebene Umsatz betrifft hi ngegen ausschlie ß- lich Produkte, die tatsächlich nach dem geschützten Verfahren hergestellt we r- den, denn der Marktanteil der Beklagten für Bisacylphosphanoxide beträgt nach Angaben der Klägerin nahezu 100%. Angesichts dessen erscheint eine zusät z- lic he Reduz ierung nicht angezeigt. Meier - Beck Bacher Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 Ni 30/14 (EP) - 6
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