BGHR! BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSIX ZR 497/00 vom12. September 2002in dem Rechtsstreit - 2 -Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden RichterDr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Ganter und Kayseram 12. September 2002beschlossen:Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 2. Zivilsenats desOberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 2000 wird nicht ange-nommen.Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 813.927,78 (1.591.904,37 DM) festgesetzt.Gründe: Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist rechtlicheinwandfrei entschieden worden (§ 554b ZPO a.F.).Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind die Einwendungendes Bürgen schon im Erstprozeß beachtlich, die sich aus dem zur Entschei-dung stehenden Sachverhalt ohne weiteres als begründet erweisen; eine ein-deutige Rechtslage hat der Richter jederzeit zu beachten (BGHZ 147, 99, 103;vgl. auch BGHZ 143, 381, 383). Daher steht dem Gläubiger aus einer Bürg- - 3 -schaft auf erstes Anfordern auch dann kein Anspruch zu, wenn die gesicherteForderung unstreitig nicht fällig ist, der materielle Bürgschaftsfall also nochnicht eingetreten sein kann. Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 28. Oktober1993 (IX ZR 141/93, WM 1994, 106, 107) etwas anderes ergibt, ist diese Ent-scheidung durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung über-holt.Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei den Einwand mangelnder Fäl-ligkeit durchgreifen lassen. Der Bauvertrag endete mit Zugang der von derStreithelferin erklärten Kündigung, unabhängig davon, ob ihr ein Recht zu-stand, den Vertrag fristlos zu beenden (vgl. § 8 VOB/B). Diese Kündigung hatzur Folge, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Schlußrechnung gemäß§ 16 Nr. 3 VOB/B fällig wird (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85,NJW 1987, 382, 383). Im Streitfall hat die Klägerin die Schlußrechnung nichterteilt, obwohl der Vertrag im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung inder Berufungsinstanz schon seit mehr als einem Jahr beendet war.Kreft Kirchhof Fi-scher Ganter Kayser
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