ECLI:DE:BGH:2018:290518UXZR51.16.0 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 51/16 Verkündet am: 29. Mai 2018 Zöller Justiz angestellte als Urkundsbeamt in der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Mai 2018 durch den Vo r- sitzenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck, die Richter Dr. Grabinski und Hoffmann sowie die Richterin nen Dr. Kober - Dehm und Dr. Marx für Recht erkannt: Die Berufung gegen das Urteil des 4. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 2. Februar 2016 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 448 915 (Streitpatents), das eine Synchronantriebsvorrichtung so wie ein Verfahren zum Betreiben und ein Ve r- fahren zum Aufbau einer solchen Vorrichtung betrifft. Das Streitpatent ist unter Inanspruchnahme der Prioritäten zweier US - amerikanischer Patenta nmeldu n- gen vom 27. November 2001 und vom 4. April 2001 am 24. Oktobe r 2002 a n- gemeldet worden. Die Patentansprü ch e 1 , 39 und 50 , auf die die übrigen Patentansprüche rückbezogen sind, lauten in der Verfahrenssprache: " 1. A synchronous drive apparatus, comprising: a continuous - loop elongate d rive structure (10) having a pl urality of engaging sections (15); a plurality of rotors comprising at least a first and a second rotor (11, 12), the first rotor (11) having a plurality of teeth (16) for engaging the engaging sections (15) of the elongate drive structure (10), and 1 2 - 3 - the s econd rotor (12) having a plurality of teeth (16) for engaging the engaging section (15) of the elongate drive structure (10); a rotary load assembly (26) coupled to the second rotor (12); the elongate drive structure being engaged about the first and se c- ond rotors, the first rotor (11) being arranged to drive the elongate drive structure (10) and the second rotor (12) being arranged to be driven by the elongate drive structure (10), and one of the rotors having a non - circular profile (19) having at least two protru ding po r- tions (22, 23) alternating with receding portions (24, 25), the rotary load assembly (26) being such as to present a periodic fluctuating load torque when driven in rotation; characterised in that the angular positions of the protruding and r e- ceding portions of the non - circular profile (19) relative to an angular position of the periodic fluctuating load torque present on the se c- ond rotor (12), and the magnitude of the eccentricity of t h e non - circular profile (19), are such that the non - circular profile applies to the second rotor an opposing fluctuating corrective torque (104) which reduces or substantially cancels the fluctuating load torque (103) of the rotary load assembly (26). 39. A method of operating a synchronous drive apparatus which co m- prises a continuous - loop elongate drive structure (10) having a pl u- rality of engaging sections (15); a plurality of rotors comprising at least a first and a second rotor (11, 12), the first rotor (11) having a plurality of teeth (16) engaging the engaging sections of the elo n- gate drive structure, and the second rotor (12) having a plurality of teeth (16) engaging the engaging section of the elongate drive stru c ture; and a rotary load assembly (26) coupled to the second r o- tor; one of the rotors havi ng a non - circular profile (19) having at least two protruding portions (22, 23) alternating with receding po r- tions (24, 25), and the rotary load assembly (26) presenting a pe - riodic fluctuating load torque (103) when driven in rotation; the method compris ing the steps of engaging the elongate drive structure about the first and second rotors, driving the elongate drive struc ture (10) by the first rotor (11 ), and driving the second rotor (12) by the elongate drive structure (10); characterised by applying to the second rotor (12) by means of the non - circular profile (19) an opposing fluctuating corrective torque (104) which reduces or substantially cancels the fluctuating load torque (103) of the rotary load assembly (26). 50. A method of constructing a syn chronous drive apparatus, compri s- ing: assembling components comprising a continuous - loop elongate drive structure (10) having a plurality of engaging sections (15); a plurality of rotors comprising at least a first and a second rotor (11 , 12), the first ro tor having a plurality of teeth (16) for engaging the engaging sections of the elongate drive structure (10), and the second rotor (12) having a plurality of teeth (16) for engaging - 4 - the engaging section of the elongate drive structure (10); and a rotary lo ad assembly coupled to the second rotor (12); and engaging the elongate drive structure about the first and second rotors, the first rotor (11) being arranged to drive the elongate drive structure (10) and the second rotor (12) being a r- ranged to be driven by the elongate drive structure (10), and one of the rotors having a non - circular profile (19) having at least two protruding portions (22, 23) alternating with receding portions (24, 25), the rotary load assembly (26) being such as to present a periodic f luctuating load torque (103) when driven in rotation; characterised by the steps of determining the angular positions of the protruding and receding portions of the non - circular profile (19) relative to an angular position of the pe riodic fluctuating load torque present on the second rotor (12), and the magnitude of the eccentricity of the non - circular profile (19), to be such that the non - circular profile (19) applies to the second rotor (12) an o p- posing fluctuating corrective torque (104) which reduces o r su b- stantially cancels the fluctuating load torque (103) of the rotary load assembly (26). " Die Klägerin, die m it Ausnahme der Patentansprüche 36 so wie 37 und 38, soweit sich letztere auf Patentanspruch 36 rückbeziehen, das Streitpatent in vollem Umfang angreift , hat geltend gemacht, der G egenstand des Streitpatents sei in soweit nicht patentfähig. Die Beklagte hat das Schutz recht in der erteilten Fassung sowie mit 16 Hilfsanträgen vertei digt. Das Patentgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen wendet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihr erstinstanzlic hes Klageziel weiterverfolgt. Die Beklagte verteidigt das Urteil des Patentgerichts und beruft sich im Übrigen auf die erstinstanzlich gestellten Hilfsanträge. Entscheidungsgründe: Die zulässi ge Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg . I. Das Streitpatent betrifft ein Synchronantriebssystem. 3 4 5 6 - 5 - 1. Nach den Ausführungen der Streitpatentschrift finden Synchrona n- triebssysteme mit Zahnriemen oder Ketten beispielsweise bei Verbrennung s- m o toren von Kraftfahrzeugen zum Antrieb der Nockenwelle Verwendung, mit der Ein - und Auslassventile des Motors geöffnet und geschlossen werden. Ve r- brennungsmotoren erzeug t en während des Betriebs verschiedene Arten von Schwingungen ( vibrations ). Eine Quelle besonders i ntensiver Schwingungen stellten die Ein - und Auslassventile und die diese betätigende Nockenwelle dar. Das Öffnen und Schließen der Ventile führe zu Drehschwingungen ( torsional vibrations ) . Liege deren Frequenz nahe der Eigenfrequenz des An triebs, trete Sy stemresonanz auf, bei der die Drehschwingungen ihr Maximum erreichten. Dies bedeute zugleich verstärkte Schwankungen ( f lu c tuation s ) der Spannung des Riemen - oder Ketten trums. Sie könnten eine erhöhte Abnutzung oder eine verminderte Lebensdauer des Zahnr iem ens oder der Kette zur Folge haben , außerdem Synchron i sierungsfehler bewirken und zu unerwünschten Gerä u- schen führen. Zur Abschwächung der Drehschwingungen sei es bekannt, die Zugspa n- nung auf den Riemen oder die Kette zu erhöhen oder Nockenwellendämpfer zu installieren. Durch die Erhöhung der Riemen - oder Kettenspannung werde j e- doch der Geräuschpegel erhöht und die Lebensdauer des Zahnr iemens oder der Kette vermindert. Nockenwellendämpfer seien aufgrund der Kosten ebe n- falls unvorteilhaft; gegebenenfalls s tehe auch nicht ausreichend Platz hierfür zur Verfügung . 2. Dem Streitpatent liegt vor diesem Hintergrund das Problem z u- grunde, Drehschwingungen oder deren Auswirkungen bei Synchronantriebssy s- temen mögli chst weitgehend zu reduzieren. 3. Das soll nach der Lehre des Patentanspruch s 1 mit folgender Vo r- richtung erreicht werden: 7 8 9 10 - 6 - 1. Synchronantriebsvorrichtung 1.1 mit eine m kontinuierlich schlaufenförmigen länglichen Zugmi t- teltrieb ( drive structure ) (Umschlingungstrieb) mit mehreren Eingriffsabschnitten (15 ), 1.2 mit wenigstens eine m ersten und eine m zweiten Rotor (11, 12) , jeweils mit mehreren Zähnen (16) zum Eingriff in die Ei n- griffs abschnitte (15) de s Umschlingungstrieb s (10); 1.3 der Umschlingungstrieb umgreift die ersten und zweiten Rot o- ren , wobei 1.3.1 der erste Rotor ( 11) dazu ausgestaltet ist, d en U m- schlin gungstrieb (10) anzutreiben (Antriebsrotor) , und 1.3. 2 der zweite Rotor (12) dazu ausgestaltet ist, durch den Um schlingungstrieb (10) angetrieben zu werden (A b- triebsrotor) , 1.3.3 und einer der Rotore n ein nicht - kreisförmiges Profil (19) mit wenigstens zwei vorstehenden Bereichen (22, 23) aufweist, die sich mit zurückgezogenen Bereichen (24, 25) abwechseln ; 1.4 mit einer Drehlast einrichtung ( rotary load assembly 26) , die mit dem zweiten Rotor (12) verb unden ist und ein periodisch schwankendes Lastdrehmoment ( periodic fluctuating load to r- que ) erzeugt , wenn sie zur Drehung angetrieben wird ; 1.5 e s sind 1.5.1 die Winkelpositionen der vorstehenden und der z u- rückgezogenen Bereiche des nicht - kreisförmigen Pr o- fils (19) relativ zu einer Winkelposition des periodisch schwankenden Lastdrehmoments am zweiten Rotor (12) und - 7 - 1.5.2 der Wert der Exzentrizit ä t des nicht - kreisförmigen Pr o- fils (19) so gewählt , dass das nicht - kreisförmige Profil auf den zweiten Rotor ein entgegengesetzt schwankendes K orrekturdrehm o- ment (104) ausübt, das das schwankende Lastdrehmoment (103) der Drehlasteinrichtung (26) reduziert oder im Wesentl i- chen aufhebt. 4. Die nachfolgenden Zeichnungen stammen aus dem Streitpatent und zeigen beispie lhaft in Figur 1 eine erfindungsgemäße Synchronantrieb s vo r- richtun g und in Figur 2 das Kurbelwellenzah nrad einer solchen Synchrona n- triebsvorrichtung : 5. Nach den von den Parteien insoweit nicht angegriffenen Ausfü h- rungen des Patentgerichts entsprechen die Merkmale 1 bis 1.3.3 und 1.4 dem notwendigen Aufbau eines bekannten Zugmitteltrie b s mit mindestens zwei mit Zähnen versehenen Rotoren (11, 12) für den An - und Abtrieb und eine m Hül l- trieb (10) mit Eingriffsabschnitten, wie beispielsweise einem Zahnriem en. 11 12 - 8 - Nach Merkmal 1 .4 erzeugt die Drehlast einrichtung , die mit dem zweiten Rotor verbun den ist, ein periodisch schwankendes Lastdrehmoment, wenn sie zur Drehung angetrieben wird. Unter einem solchen " Lastdrehmoment " ist aus Sicht des Fachmanns, den das Patentgericht zutreffend als Diplom - Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau bestimmt hat, der über mehrjährige Berufse r- fahrung in der Konstruktion von Getrieben zur Kraftübertragung, insbesondere von Zugmittel - oder Umschlingungsgetrieben verfügt, die Summ e aller Dre h- momente zu verstehen, die am Abtrieb ( der Nockenwelle) auftr e ten und das Antriebsdrehmoment des Antriebsmotors ( der Kurbelwelle) überlagern, wie be i- spielsweise Kräfte und Momente, die durch das Öffnen und Schließen der Ein - und Auslassventile u nd durch die oszillierende Massenwirkung der No cken en t- stehen und Drehschwingungen hervor rufen . Dieses Lastdrehmo ment ist, etwa aufgrund des Öffnens und Schließens der Ein - und Auslassventile bei einem Verbrennungsmotor , periodisch schwankend, d.h. es verä ndert sich in rege l- mäßigen Zeitintervallen. Die erfindungsgemäße Lehre zielt darauf ab, da s periodisch schwanke n- de Lastdrehmoment der Drehlastanordnung durch ein entgegengesetzt schwankende s Korrekturdrehmoment zu redu zieren oder idealerweise im Wes entlichen aufzuheben (Merkmal 1.5). Dafür weist einer der Rotoren nach Merkmal 1.3.3 ein nicht - kreisförmiges Profil mit wenigstens zwei vorstehenden Bereichen auf, die sich mit zurückg e- zogenen Bereichen abwechseln. Hat, wie in der Streitpatentschrift b eisp ielhaft beschrieben , der Kurbelwellenrotor eine derart nicht - kreisförmige, etwa ovale Form (vgl. Figuren 1 bis 3), wird eine zusätzliche Kraft am Außenradius des Rotors erzeugt, die durch Ziehen bzw. Freigeben des Zahnriemens über den Zahnriemen auf de n Außenradius des Nockenwellenrotors übertragen wird und dort ein zusätzliches Drehmoment in die Nock enwelle einleitet, das ebenfalls periodisch schwankend ist (Abs. 77). 13 14 15 - 9 - Merkmal 1.5 sieht vor , die Winkelpositionen der vorstehenden und z u- rückgezogenen Bereiche des nicht - kreisförmigen Profils relativ zu einer Winke l- position des periodisch schwankenden Lastdrehmoments, das an dem zweiten Rotor vorhanden ist, derart einzustellen und den Wert der Exzentrizität des nicht - kreisförmigen Profils so auszubilden, dass das nicht - kreisförmige Profil auf den zweiten Rotor ein entgegengesetzt schwankendes Korrekturdrehmoment ausübt. Wie in der Beschreibung erläutert wird, kann durch die Verwendung eines elliptischen Kurbelwellenzahnr ades, das den Riemen (zu einem geei gn e- ten Zeitpunk t) zieht, ein zusätzliches Drehmoment mit einer solchen Amplitud e und Phase erzeugt wer den, dass das kombinierte Drehmoment, das auf die Nockenwellen wirkt, im Idealfall gleich Null ist, sich mithin in seinen Wirkungen auf hebt, und entsprech end auch keine Drehschwingungen auftreten (vgl. Abs. 76). D iese Wirkungsweise wird in der nachfolgend wiedergegebenen graph i- schen Darstellung aus Figur 4a der Streitpatentschrift veranschaulicht, wonach - idealerweise - der Betrag und Kurvenverlauf des Korrekturdrehmoments exakt dem des schwankenden Lastdrehmoments der Drehlastanordnung entspricht, jedoch derart phasenverschoben ist, dass sich beide Momente zu jedem Zei t- punkt vollständig aufheben. 16 17 - 10 - II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung im We sentlichen wie folgt begründet: Die japanische Gebrauchsmusterschrift H ei 1 - 95538 (NK9, deutsche Übersetzung NK9b) offenbare eine Antriebsvorrichtung zum gleichförmigen Spannen eines Zahnriemens zum Übertragen der Drehung einer Kurbelwelle (1) auf eine Nockenwelle (2) und damit eine Synchronantriebsvorrichtung mit mindestens zwei mit Zähnen versehenen Rotoren für den An - und Abtrieb und ei nem Umschlingungstrieb in Form eines Zahnriemens (3) . Der mit der Kurbe l- welle verbundene Rotor (1) habe ein elliptisc hes oder ovales und somit nicht - kreisförmiges Profil mit wenigstens zwei vorstehenden Bereichen, die sich mit zurückgezogenen Bereichen abwechselten. Damit seien die Merkmale 1 bis 1.4.1 aus der NK9 bekannt. Zudem sei bereits in der NK9 erkannt worden, dass durch die Verwe n- dung eines elliptischen Kurbelwellenzahnrades Schwankungen der Trumlänge erzeugt würden und daher, ähnlich wie beim Streitpatent, periodisch auftrete n- de Kräfte und Momente in den Zahnriemen eingeleitet würden, wenn dieser während einer Kurbelwellenumdrehung zweimal gezogen und freigegeben we r- de. Aus der NK9 gehe aber nicht hervor, die Winkelpositionen der vorstehenden und zurückgezogenen Bereiche des nicht - kreisförmigen Profils relativ zu einer Winkelposition des periodisch schwankenden Lastdrehmoments, das an dem zweiten Rotor vorhanden sei, so zu positionieren und den Wert der Exzentrizität des nicht - kreisförmigen Profils so auszubilden, dass ein entgegengesetzt schwankendes Korrekturdrehmoment ausgeübt werde, das das Lastdrehm o- ment de r Drehlastanordnung reduziere oder im Wesentlichen aufhebe. Die zentrale Lehre der NK9 sei es vielmehr, die ovale Zahnscheibe so zu positioni e- ren, dass die Spannungsschw a nkungen des Zahnriemens minimiert w ürden . Dies führe zwangsläufig dazu, dass die Winke lpositionen der vorstehenden und zurückgezogenen Bereiche des nicht - kreisförmigen Profils bei der Synchrona n- triebsvorrichtung nach der NK9 entgegengesetzt zu der streitpatentgemäßen 18 19 20 - 11 - Vorrichtung angeordnet seien , und bewirke in der Folge, dass das schwanke n- de Lastmoment der Nockenwelle nicht redu ziert, sondern verstärkt werde. Die deutsche Offenlegungsschrift 195 2 0 508 (NK14) offenbare eine Synchronantriebsvorrichtung mit einem Umschlingungstrieb in Form eines Zahnriemens (12) sowie mehrere n Rotoren, die wenigstens einen von einer Kurbelwelle angetriebenen ersten Rotor (16) und einen mit einer Nockenwelle verbundenen angetriebenen zweiten Rotor (20) umfass t en. Da es sich um den Umschlingungstrieb für eine Brennkraftmaschine handele, sei eine Drehlast ei n- ri chtung vorhanden, die ein periodisch schwankendes Lastdrehmoment erze u- ge , wenn der zweite Rotor (20) zur Drehung angetrieben werde. Der NK14 liege die Erkenntnis zugrunde, dass aufgrund der Schwingungsüberlagerung aus den Gas - und Massenkräften der Kurbelw elle und den Wechselmomenten an der Nockenwell e , hervorgerufen durch die Spannung und Entlastung der Ventilf e- dern der Gaswechselventile, Resonanz bzw. Schwingungsanregungen entst e- hen könnten, welche die Lebensdauer und den Wirkungsgrad des Umschli n- gungstri ebs beeinträchtigten. Zur Lösung schlage die NK14 verschiedene Ma ß- nahmen vor, um de m Umschlingungstrieb eine zusätzliche Ungleichförmigkeit aufzuprägen und dadurch den kritischen Resonanzbereich zu verschieben oder zu eliminieren. Neben anderen weiter ab l iegenden Maßnahmen solle nach e i- nem Ausführungsbeispiel der Rotor (20) zur Aufprägung der Ungleichförmigkeit ein unrundes und somit ein nicht - kreisförmiges Profil aufweisen, bei dem sich mindestens zwei vorstehende mit den zurückstehenden Bereichen (30, 32 , 34, 36) abwechselten. Die NK14 gebe dem Fachmann jedoch keine Hinweise darauf, nach we l- chen Kriterien die Winkelpositionen des nicht - kreisförmigen Profils auszuwählen und einzustellen seien oder nach welchen Kriterien der Wert der Exzentrizität des ni cht - kreisförmigen Profils festzulegen sei, um die vorgeschlagene Ve r- schiebung oder Eliminierung der Resonanz zu erreichen. Soweit an einer Te x t- stelle der NK14 von einer geeigneten Positionierung der Phasenlage und einer 21 22 - 12 - Abstimmung der ausgeübten Wechselmom ente die Rede sei, beziehe sich di e- se Passage ausschließlich auf das Ausführungsbeispiel nach Figur 5, bei dem durch die Anordnung eines zusätzlichen Nockens (48) an der Nockenwelle und eines Reaktionselements in Form eines federgelagerten Stößels der Nock e n- welle ein zusätzliches Wechselmoment aufgeprägt werde, das den kritischen Resonanzbereich verschieben oder ve r meiden solle. Der Gegenstand von Patenta n spruch 1 werde dem Fachmann auch nicht nahegelegt. Die NK9 beschreite mit der auf die Spannungsredu zierung im Ri e- men gerichtete n Positionierung der nicht - kreisförmigen Riemenscheibe einen völlig anderen Lösungsansatz als das Streitp a tent, der nicht zu einer Reduzi e- rung, so n dern zu einer Verstärkung des schwankenden Lastmoments führe. Daran änd e re sich a uch nichts, wenn der Fachmann die Lösungen ähnlicher Synchrona n triebsvorrichtungen, wie beispielsweise die NK14, in Betracht gez o- gen hätte, da auch diese keine Hinweise auf Merkmal 1.5 enthielten. Entspr e- chend sei die erfindungsgemäße Lehre auch nicht nahe liegend, wenn die NK14 zum Au s gangspunkt der Überlegungen des Fachmanns genommen werde. Auch diese beschreite einen anderen Lösungsansat z als das Streitpatent. Der Entgege n haltung gehe es nicht darum, ein auftretendes schwankendes Las t- d rehmoment zu elimini eren. Vielmehr werde eine Verschiebung oder Elimini e- rung des krit i schen Resonanzbereichs angestrebt. III. Die Entsch eidung des Patentgerichts hält den Angriffen der Ber u- fung stand . 1. Der Gegenstand von Patentanspruch 1 des Streitpatents ist neu. a) Er wird durch die NK9 nicht vorweggenommen. 23 24 25 26 - 13 - (1) Die japanische Entgegenhaltung , aus der die nebenstehend wi e- dergegebenen Zeich nungen stammen, betrifft eine A ntriebsvorrichtung zum Antreiben eines Ventilmechanismus in einem Verbrennungsmotor mit eine r auf einer Kurbelwelle angeordneten und von dieser angetriebenen, kreisförmigen Zahnscheibe (1), eine r auf einer Nockenwelle angeordneten, anzutreibenden und nicht - kreisförmigen (ovalen) Zahnscheibe (2) und einem Umschlingung s- trieb in Gestalt eines Z ahnriemens (3). Entsprechend den oben wiedergegeb e nen Ausführungen des Patentgerichts und von den Parteien nicht in Frage g e stellt ve r- wirklicht diese Antriebsvorrichtung die Merkmale 1 bis 1.4 des P a tenta n- spruchs 1. (2) Die Entgegenhaltung adre s- siert di e Schwankungen der Riemenspa n- nung, deren Ursachen sie analysiert und beseitigen möchte . Die Riemenspa n- nung erreiche einen Höchstwert in einem tatsächlich verwendeten Drehbereich des Verbrennungsmotors in der Nähe von 3.000 U/ m in, wie in Kurve 13 der F i- gur 5 gezeigt. D ie s verkürze die Lebensdauer des Zahnriemens (NK9 b , S. 3 , Abs. 2, letzter Satz Übergang auf S. 4 Abs. 1). Vor diesem Hintergrund macht es sich die NK9 zur Aufgabe , eine A n- triebsvorrichtung " zum gleichförmigen Spannen " des Zahnr iemens zur Ve rf ü- gung zu stellen, die dessen Lebensdauer erhöht , indem Spannungsschwa n- kungen verhindert werden (NK9 b , S. 4, Abs. 2). Um dies es Ziel zu erreichen, wird in der NK9 vorgeschlagen, die ovale anzutreibende Zahnscheibe derart anzuordnen, dass ein Spannungs änd e- rungsmoment an d en Zahnr iemen an ge legt wird, d as in entgegengesetzter Phase zu der - aus der Schwankung des Last drehmoments resultierenden - 27 28 29 30 - 14 - Spannungsschwankung des Zahnriemens steht (NK9 b , S. 1, Anspruch 1; S. 5, Abs. 1 und 2). (3) Das Patentgeric ht hat d en Offenbarungsgehalt der NK9 anhand einer auf Seite 23 seines Urteils wiedergegebenen handschriftlichen Skizze we i ter dahin erläutert, dass zu einem Zeitpunkt, an dem das schwankende Lastmoment M LD an der Nockenwelle linksdrehend m it seinem Maximu m a n- greift und am Zugt rum (rechter T rum in der Skizze ) des Zahnriemens die Kraft F V den Riemen mit größter Kraft nach oben zieht, zur erstrebten Spa n- nungsreduzieru ng der Zahnriemen am Zug trum durch eine nach oben gericht e- te Druckkraft entlastet werden soll , wobei die nach oben gerichtete Druckkraft durch eine nach unten gerichtete Zugkraft im Leertrum (linker T rum in der Ski z- ze ) des Zahnriemens verwirklicht w e rd e , die wiederum auf das nicht - kreis - förmige Profil des antreiben den Rotors zurückgeh e . Dies hat n ach den Festste l- lungen des Patentgerichts eine deu tliche Reduzierung der Riemenspannung sowohl im Zugtrum als auch im Leertrum zur Folge , bewirkt aber wegen der gleichgerichteten Kräfte keine Reduzierung oder Aufhebung, sondern eine Ve r- stärkung des periodi sch schwankenden Lastdrehmoments . Demgegenüber lehrt das Streitpatent in Merkmal 1.5 , die Winkelposition des nicht - kreisförmigen Profils an der Kurbelwelle relativ zu einer Winkelposit i- on des periodisch schwankenden Lastdrehmome nts so anzuordnen, dass d as Lastmoment von dem durch das nicht - kreisförmige Profil erzeugten Drehm o- ment reduziert oder im Wesen tlichen ausgeglichen w i rd . Wie aus der auf Se i- te 24 des patentgerichtlichen Urteils wiedergegebenen Skizze anschaulich wird, erfolgt dies zu einem Zeitpun kt, an dem das schwankende Lastmoment M LD an der Nockenwelle linksdrehend mit seinem Maximum angreif t und am Zugt rum (rechter T rum in der Skizze ) des Zahnriemens die Kraft F V den Riemen mit größter Kraft nach oben zieht, dadurch, dass durch die Anordnung d es nicht - kreisförmigen Profils eine der Kraft F V entgegenwirkende Kraft F NK und dadurch ein dem Lastmoment M LD entgegenwirkendes rechtsdrehendes Korrekturm o- 31 32 - 15 - ment M NK an der Kurbelwelle erzeugt wird. Die s hat , wie das Patentgericht au s- geführt hat, zur Folge, dass sich die Kräfte F NK und F V sowie die Drehmome n- te M LD und M NK jeweils gegen seitig aufheben , jedoch di e Spannung im Zugtrum besonders hoch ist. (4) Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vol l- ständigkeit der Feststellungen des Pa tentgerichts begründen könnten, zeigt die Berufung nicht auf. Entgegen ihrer Auffassung lehrt die NK9 nicht , die Winke l- position des nicht - kreisförmigen Rotors derart zu justieren, dass die Spa n- nungs änderungen im laufenden Betrieb gegenphasig zu dem Lastdre hmoment erfolgen sollen. Die NK9 spricht allein das Problem der Spannungsschwanku n- gen mit der Folge einer reduzierten Lebensdauer des Zahnriemens an, die durch eine zum Lastdrehmoment gegenläufige Spannungs änderu ng reduziert oder beseitigt werden sollen. G enau dies ist auch gemeint, wenn in der NK9 im Hinblick auf deren Figur 1B ausgeführt wird, dass das (ovale) Antriebsrad derart angeordnet sei, dass es eine Spannungsschwankung an de n Zahnriemen anl e- ge, die sich in der entgegengesetzten Phase zu der durch das Lastdrehmoment bewirkten Spannungsschwankung befinde (NK9 b , S. 5, Abs. 1). Die Klägerin zeigt weder mit ihrem Hinweis auf die vorgenannte Zitats telle noch in ihren sonstigen Vorbringen auf und es ist auch sonst nicht ersichtlich, dass es der NK9 nicht nur um die Beseitigung von Spannungen im Riemen geht, sondern darüber hinaus auch um die Reduzierung oder Eliminierung des durch die Dre h last einricht ung hervorgerufenen periodisch schwankenden Lastdrehm o- ments und dass sie zu dessen Reduzierung oder Beseiti gung eine Anordnung des nicht - kreisförmigen Profils offenbart, die ein diesem entgegengesetzt flukt u- ierendes Korrekturdrehmoment erzeugt. 33 - 16 - (5) Nichts anderes gilt hinsichtlich der Ausführungen in der NK9 zu r (nebenstehend wi e- dergegebenen) Figur 2 (NK9b , Abs. 2) , welche die Klägerin in der mündlichen Verhandlung in den Vordergrund gerückt hat. Der Entgeg e n haltung ist insoweit zu ent nehmen, dass sich nach von dem Erfinder durchg e führten Experime nt en bei einer Red u- zierung des Antriebsdrehmoments des Ventil mechanismus auch die Spannung des Antriebsübertragungselements (Zahnriemen 3) verringere . I n Figur 2 werde gezeigt, dass die in Kurve 6 da r gestellte - Phase der durch d en ovale n Rotor (1) bewirkten Spannungsschwa n kung des Zahnriemens (3) entgegengesetzt zu der in Kurve 5 dargestellten - Phase der durch das Antriebsdrehmoment des Ventilmechanismus bewirkten Spannungsschwankung verlaufe und sich damit die zusammengesetzte n Spannungsschwankung en verringerten. Die Spannung des Zahnriemens 3 werde daher redu ziert (NK9b, S. 7, Abs. 2, S. 1 bis 3). S o- dann wird in NK9 e r läutert, dass der den Zeitpunkt maximaler Spannung s- s chwankung auf der Ku r ve 6 der Figur 2 kennzeichnende Punkt P 1 der in F i- gur 1(B) gezeigten Position des ovalen Rotors (1) entspreche, an der die ser an seiner Längsachse von dem Zahnriemen (3) an Punkt P 1 berüh rt werde , wä h- rend Punkt P 2 der Kurve 6 der Figur 2 d ie Position des ovalen Rotors (1) wi e- dergeb e, an der der Zahnriemen (3) bei minimaler Spannungsschwankung die Längsachse des Ro tors an Punk t P 2 in Fi gur 1(B) berühre (NK9b, S. 7 Abs. 2, S. 4, übergehend auf S. 8) . Damit entsprechen die Darstellungen in den Fig u- ren 1(B) und 2 der NK9 den Ausführ ungen des Patentgerichts zur Lehre der NK9, wonach zu einem Zei t punkt, an dem das schwankende Lastdr ehmoment 34 - 17 - an der Nockenwelle mit seinem Maximum an greift, der ovale antreibende R o- tor (1) sich mit seiner Längsachse derart ausrichtet , dass der Zugtrum des Zahnriemens (3) durch eine nach oben gerichtete Kraft entlas tet und die Spa n- nung im Zahnriemen red uziert wird. Demgegenüber wird nach der Lehre des Streitpatents der ovale an - treibende Rotor so positioniert , dass die lange Achse von einer Position sen k- recht zur Last auf die Nabe zu einer Position entlang der Lastrichtung der Nabe verlagert wird (Ab s. 78). Die s entspricht der Po sition P 2 in Figur 1 (B) der NK9, die der ovale Antriebsrotor (1) gerade im umgekehrten Fall minimaler Spa n- nung sschwankung des Ventilantriebsdrehmoments einnehmen soll , wäh rend dort bei maximaler Spannung sschwankung des Ventil drehmoments eine um 180° versetzte , durch den Punkt P 1 gekennzeichnete Positi on des Ro tors g e- zeigt ist. b) Der Gegenstand von P a- tenta n spruc h 1 wird auch nicht durch die deutsche Offenlegungsschrift ( NK14 ) o f- fenbart. (1) Die NK14 , deren Figur 1 n e- b e n stehend eingefügt ist, offenbart ebe n- falls einen Umschlingungstrieb für eine Brennkraftm a schine und entspricht den Merkmale n 1.1 bis 1.3.2, wie im Einzelnen vom Pa tentgericht e r läuter t. (2) Die Entgegenhaltung erläutert, dass insbesondere Steuerungs a n- triebe von Brennkraftmaschinen aufgrund von Drehschwankungen bzw. Wi n- kelgeschwindigkeitsänderungen Schwingungsanregungen unterworfen seien , die in Resonanzbereichen zu hörbaren Geräuschen führen könn t en. Damit ve r- bunden seien erhöhte Reibungskräfte, die die Lebensdauer des Umschli n- 35 36 37 38 - 18 - gungstriebs sowie dessen Wirkungsgrad beeinträchtigen könnten (NK14, Sp. 1, Z. 7 ff. ). Die NK14 möchte derartigen Drehschwingungen mit einfachen Mitteln entge gen wirken und insbesondere hörbare Schwingungsgeräu sche eliminier en (Sp. 1, Z. 28 ff.) und schlägt zur Lösung dem Trieb eine zusä tzliche Ungleic h- förmigkeit auf prägende Mittel vor (Patentan spruch 1) . Die vorgeschlagene Lösung wird dahin erläutert, dass entgegen den bekannten Maßnahmen, die auf eine Vernichtung der Schwi ngungsenergie abzielten, eine " Verstimmung des Umschlingungstriebes mit einer zusätzlichen Ungleichförmigkeit " vorg e- schlagen werde , mittels der " der kritische Resonanz - bzw. Drehzahlbereich in einen nicht störenden gegebenenfalls nicht auftretenden Bereich verschoben " werde (Sp. 1 Z. 36 bis 42). F ür die Mittel hierzu werden im Wesentlichen fünf Varianten (vgl. gutachterliche Stellun g- nahme H . , NK19 , S. 28 f. ; gutachter li - che Stellungnahme P . , NB36a , S. 21 f. ) offenbart, von denen eine vorsieht , ein an - oder abtreibendes Rad u n rund au s- zubilden oder exzentrisch zu lagern (NK14, Patentanspruch 2 ). In der nebenstehend wiedergegebenen Figur 3 ist ein Ausfü h- rungsbeispiel gezeigt, bei dem die A b- triebsräder (20, 22) auf den Nockenwellen (24, 26) " unrund " au sgeführt sind, indem sie an vier gleichmäßig über deren Umfang verteilten Bereichen mit Vertiefu n- gen (Einbauchungen) (30, 32, 34, 3 6) versehen sind (vgl. Sp. 2, Z. 36 ff.) . Die unterschiedlichen Mittel zur "Verstimmung" können nach der Entgegenhaltung auch in Kombination eingesetzt werden. 39 - 19 - (3) Zutreffend hat das Patentgericht das für die Erfindung nach dem Streitpatent entscheidende Merkmal 1.5 als nicht offenbart angesehen. Der Entgegenhaltung ist an keiner Stelle die Anwe i sung zu entnehmen , das schwa nkende Las t drehmoment durch ein schwankendes Korre k turdrehmoment mit möglichst gleicher Amplitude und entgegengesetzter Phase zu reduzieren oder aufzuheben und zur Erreichung dieses Ziels entsprechend die Wi n kelpos i- tionen der vorstehenden und zurückgezogen en Bereiche ein es nicht - kreis - förmigen Profils, etwa des in Figur 3 gezeigten Abtriebsrads , relativ zur Wi n ke l- position des periodisch schwankenden Last drehmoments anzuordnen und den Wert der Exzentrizität des nicht - kreisförmigen Profils auf die Schwanku n ge n des Lastdrehmoment s abzustimmen . Vielmehr lehrt die NK11 den Fac h mann, eine " Verstimmung " und dadurch eine Resonanzverschiebung zu bewi r ken, indem die gegebene Ungleichförmigkeit des Umschlingungstriebs durch eine zusätzliche Ungleichförmigkeit überlager t wird. D em steht nicht entgegen , dass an anderer Stelle in der NK14 ausg e- führt wird, durch eine geeignete Positionierung der Phasenlage und Absti m- mung der ausgeübten Wechselmomente (Federkräfte, Hub, Masse etc.) auf die Nockenwellen (24, 26) werde dem Umschlingungstrieb (10) eine zusätzliche Ungleichförmigkeit aufgeprägt, die wie vorbeschrieben den kritischen Res o- nanzbereich vermeide oder zumindest vermindere (NK14, Sp. 3, Z. 14 ff.). Di e- se Ausführungen beziehen sich, wie bereits das Patentgericht zutr effend ausg e- führt hat, auf das in Figur 5 gezeigte Ausführungsbeispiel, das ein Antriebsrad mit einem Nocken (vgl. Patentanspruch 10) und damit eine andere Ausfü h- rungsvariante des grundsätzlichen Ansatzes der NK 14 betrifft, ein dem Trieb eine zusätzliche Ungleichförmigkeit aufprägendes Mittel vorzuse hen, um die gegebene Unglei chförmigkeit des Umschlingungs triebs zu überlagern und dadurch eine Resonanzverschiebung zu bewirken (NK1 4, Sp. 1, Z. 43 ff.). 40 41 - 20 - Das in Figur 5 gezeigte Ausführungs beispiel ist ein e Ausgestal tung di e- ser " Nocken " - Variante , bei der ein Reaktionselement in Form eines Stößels (40) vorhanden ist , d as in einer Bohrung (42) im Zylinderkopf (44) der Brennkraf t- maschine vers chiebbar gelagert ist und auf das eine Schraubendruckfeder (46) wirkt , die den Stößel (40) gegen den auf der Nockenwelle (24) zusätzlich au s gebildeten Nocken (48) spannt (Sp. 3, Z. 7 ff.; Patentanspruc h 11). Auf diese Ausführung der " Nocken " - Variante bezieht sich der Hinweis, der neben einer geeignete n Posit i- onierung der Ph asenlage auch eine Abstimmung der ausg e ü b ten Wechselmomente (Federkräfte, Hub, Masse et c.) in den Blick nimmt, die bei dem Ausführungsbeispiel auftreten können , wobei offen bleibt, wie diese Absti m- mung erfolgen soll (vgl. Sp. 3, Z. 14 ff.) . Doch selbst wenn angenommen wird, dass dieser Hinweis nicht allein die in Figur 5 geze igte " Nocken " - Variante meint , offenbart es sich dem Fachmann jedenfalls auch insoweit nicht, das schwankende Lastdrehmoment durch ein in der Phase entgegengesetztes Korrekturdrehmom ent zu reduzieren oder im Wesentlichen aufzuheben, das durch eine entsprechende Winkelposition und Exzentrizität eines " unrunden " Abtriebsrade s er zeugt wird. 2. Der Gegenstand von Patentanspruch 1 war f ür ein en Fachmann , der sich zum Prioritätszeitpunkt um eine Reduzierung der Drehschwingungen oder deren Auswirkungen bei Synchronantriebssystemen bemühte, auch nicht naheliegend. a) D ie NK9 lehrt , Spannungsschwankungen im Zahnriemen, die aus de m Last drehmoment resultieren , durch Adressieren der Spannun gsschwa n- kung selbst mittels der ovale n oder elliptisch geformte n äußere n Umfangskante des Antriebsrades aus zu gleichen . D er Fac hmann erhält in der Entgegenhaltung 42 43 44 45 - 21 - die Anweisung , das oval e Antriebsrad derart anzuordnen, dass der Zahnriemen im Zugtrum bei max imale m Lastdrehmoment entlastet wird. Damit hatte er ke i- ne n Anlass , das ovale Antriebsrad stattdessen mit den Mitteln des Mer k- mals 1.5 (Winkelposition der vorstehenden und der zurückgezogenen Bereiche des nicht - kreisförmigen Profils relativ zu einer Winkel position des periodisch schwankenden Lastdrehmoments und Wert der Exzentrizität des nicht - kreis - förmigen Profils) d erart zu positionieren und zu konfigurieren, dass nicht der Zahnriemen entlastet , sondern das Lastdrehmoment am Abtriebsrad durch Au f- bringen eines Korrekturdrehmoments ausgeglichen wird . Eine solche Anregung ergab sich für den Fachmann auch nicht aus der Tabelle nach Figur 5 der NK9, die die Beziehung zwischen der Riemenspa n- nung und der Motord rehzahl zeigt, aber nicht auf eine n Ausgleich de s am zwe i- ten Rotor anliegenden schwankenden Lastdrehmoments durch Aufbringen e i- nes entgegengesetzt schwankenden Korrekturdrehmoments hinweist. b) An d iesem Ergebnis ändert sich nichts, wenn angenommen wird, dass Ausgangspunkt des Fachmann s bei seinen Ü b erlegungen zur Reduzi e- rung von Drehschwingungen bei einer Synchronantriebsvorrichtung die NK14 war . Die Vorveröffentlichung schlägt wie ausgeführt vor, die gegebene U n- gleichförmigkeit des Umsc hlingungs triebs durch eine zusätzliche Ungleichfö r- migkeit zu überlagern und damit eine Resonanzverschiebung zu bewirken. Die zusätzliche Ungleichförmigkeit soll durch ein Mittel erzeugt werden, das bevo r- zugt ein " unrundes " An - oder Abtriebsrad, unterschiedliche Elastizitäten oder Dicken in Längsrichtung des Umschli ngungsmittels oder ein oder mehrere f e- dernd vorgespannte Reaktionselement e sein kann , die in einer definierten Fr e- quenz und Phasenlage betrieben werden (NK14, Sp. 1, Z. 43 ff.), wobei nicht angegeben wird, wie sich die Frequenz und Phasenlage definieren. 46 47 48 - 22 - Hinsichtlich des in Figur 2 gezeigten Ausführungsbeispiels entnahm der Fachmann der Vorveröffentlichung , dass sich bei einer Vierzylinder - Brennkraft - maschine mit einem Umschlingungstrieb, wie er in der oben wiedergegeben en Figur 1 der NK14 gezeigt ist, ein kritischer Resonanzbereich bei einer Dre h- zahl n von ca. 2.500 min - 1 ergibt, bei dem die Schwingungsamplitude ca. 1° e r- reicht . Die Schwingungserregung soll sich na ch den weiteren Angaben der B e- schreibung aus den Massenkräften des Kurbelbetriebs übe r di e Kurbelwelle und aus den Wechselmomenten der Nockenwelle aufgrund der Spannung und Entlastung der Ventilfedern der von den Nockenwellen angetriebenen Ga s- wechselventile ergeben (Sp. 2, Z. 13 ff.). Um diese erhöhten Ungleichförmigke i- ten und die daraus resul tierenden negativen Wirkungen hinsichtlich Geräusc h- entwicklung sowie Verschleiß und Wirkungsgrad des Umschlingungstriebs zu vermeiden , sieht die NK14 in der in der oben wiedergegebenen Figur 3 gezei g- ten Ausführungsform zwei unrunde Abtriebsräder (20, 22) a uf den Nockenwe l- len (24, 26) vor, deren vier gleichmäßig über den Umfang verteilte Bereiche mit Vertiefungen (30, 32, 34, 36) sich jeweils über einen Umfangsbereich erstrecken, in der Winkelhalbierenden bei einem Durchmesser des Abtriebsr a- des von 100 mm 0,3% bzw. 0,3 mm vertieft sind und danach wieder in den Or i- ginaldurchmesser übergehen. Diese Vertiefungen sollen dem Zahnriemen (12) am Riemen - Einlauf bzw. Riemen - Auslauf der An tr i e bsräder ein e Ungleichfö r- migkeit aufprägen, " die sich der durch die Bauart der Brennkraftmaschine g e- gebenen dynamischen Ungleichförmigkeit über lagert und dadurch d e n krit i- schen Resonanzbereich verschiebt bzw. eliminiert " (Sp. 2, Z. 36 ff.) . Bei dem einzigen Ausführungsbeispiel in der NK14, das einen Synchro n- antriebsbetr ieb mit einem nicht - kreisförmig profilierten Rotor (Abtriebsrotor) b e- trifft, ist die Positionierung und Konfigurierung dieses Rotors damit ohne Bezug zu der Amplitude des schwankenden Lastdrehmoments und kann das Las t- drehmomen t nicht aufheben, wie die Dars tellung des Parteigutachters Prof. P . der Beklagten in Abbildung 8 seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 13. Februar 2017 (NB36, S. 21 = NB36a, S. 25) veranschaulicht. Auch i n- 49 50 - 23 - soweit kann sich daher aus der NK14 keine in Richtung der Lehre des Strei tp a- tents weisende Anregung für den Fachmann ergeben. Entsprechend kann der Klägerin und dem Parteigutachter Prof. H . nicht darin beigetreten wer den, dass der Fachmann durch die in Zusamme n- hang mit dem Ausführungsbeispiel in der NK14 stehenden Ausfü hrungen , die erhöhte Ungleichförmigkeit bzw. der kritische Resonanzbereich solle " vermi e- den " oder verschoben bzw. " eliminiert " wer den, zu Überlegungen und umfan g- reichen Be rechnungen ( wie sie vom Sachverständigen der Klägerin in seinen gutachterlichen Stell ungnahmen durchgeführt worden sind) angeregt wird, wie ein Unrundrad als A b triebsrad in einer Synchronantriebseinrichtung auszulegen wäre , um die Drehschwingungen der Nockenwelle durch ein entgegengesetzt wirkendes Drehmoment zu eliminieren (vgl. NK19, S. 30 ff.). Bei dieser Arg u- mentation blei bt zum einen außer Acht, dass die NK14 die Schwingung s anr e- gung nicht allein auf die Wechselmomente der Nocke nwelle zurückführt , so n- dern als weitere Ursache die Massenkräfte des Kurbeltriebs über die Kurbelwe l- le an gibt (Sp. 2, Z. 24 ff.). Zu m anderen wird in dem Ausführungsbei spiel nach Figur 3 zwar ein unrundes Ab triebsrad als Ungleichförmigkeit aufprägendes Mittel genannt. Dessen konstruktive Einzelheiten werden jedoch ohne jeden Bezug zu der Amplitude eines schwankend en Lastdrehmoments be schrieben. Zu der Frage, in welcher Phasenlage das unrunde Antriebsrad zur Winkellage der Nockenwelle rotieren könnte, um kritische Reso nanz en zu verschieben oder zu vermeiden, enthält die NK14 ebenfalls keinen Hinweis oder eine auch n ur im Ansatz weiterführende Anregung. D ies fügt sich auch in den Zusammenhang der in der NK14 vorgeschlagenen Lösung, durch die Aufbringung einer zusätzl i- chen Ungleichförmigkeit , insbesondere auch durch das unrunde Abtriebsrad , das System zu " verstimmen " u nd eine Resonanzverschiebung in einen ideale r- weise nicht störenden Bereich durch eine Überlagerung der gegebenen U n- gleichförmigkeit des Umschlingungstriebs z u bewir ken (Sp. 1, Z. 43 ff.). Gerade deswegen können die einzelnen von der NK14 vorgeschlagenen Ma ßnahmen auch miteinander kombiniert werden (Sp. 2, Z. 55 u nd 64, Sp. 3 , Z. 22 bis 24). 51 - 24 - c) Soweit die Berufung unter Berufung auf das von ihr vorgelegte Parteigutachten H . geltend macht, der Fachmann sei auch ohne ein kon - krete s Vorbild im Stand de r Technik in der Lage gewesen, das Lastdrehmoment der Nockenwelle als wesentliche Quelle einer Systemresonanz zu identifizieren und ein zu dessen Ausgleich benötigtes, mittels eines unrunden Antriebsrads zu realisierendes Korrekturdrehmoment zu berechnen, kann dahinstehen, ob der Fachmann, was die Beklagte in Abrede stellt, hierzu in der Lage war. Denn es fehlt an einer Anregung zur Beschreitung eines solchen, wie die Parteigu t- achten zeigen, durchaus anspruchsvollen Weges. Wie gerade die Entgegenha l- tungen N K9 und NK24 zeigen, hat der Fachmann den Steuerungsantrieb für eine Brennkraftmaschine als das komplexe System wahrgenommen, das es tatsächlich ist, und es nicht im Ausgangspunkt auf eine vereinfachte Anordnung mit An - und Abtriebsrad oder ein " schwingungs technisches Ersatzsystem " r e- duziert, wie es der Parteigutachter Prof. H . dargestellt hat (NK19 , S. 12). In diesem komplexen System adressiert die NK9 die Riemenspannung unmitte l- bar, während sich die NK14 auf eine zusätzliche " Verstimmung " des ohnehin " vielstimmigen " Systems verlegt und auf diese Weise eine störende Resonanz verhindern will. Für eine Konzentration der Überlegungen des Fachmanns auf Maßnahmen, die gerade eine Kompensation des Lastdrehmoments der N o- ckenwelle durch eine geeignete Ausgestal tung eines unrunden Antriebsrads mit phasenverschobener Wirkung zu erzielen geeignet wären, fehlt es damit an einem Anlass. 3. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Gegenstände der Patentansprüche 39 und 50, die die Lösungsmittel des Patentanspru chs 1 ve r- fahrensmäßig einkleiden, entsprechend. Die Berufung erhebt insoweit auch keine gesonderten Rügen gegen die Beurteilung des Patentgerichts. 52 53 - 25 - IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 97 Abs. 1 ZPO. Meier - Beck Grabinski Hoffmann Kober - Dehm Marx Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 02.02.2016 - 4 Ni 29/14 (EP) - 54
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