BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 53/12 Verkündet am: 17. September 2013 Wermes Justiz amtsinspektor als Urkundsbeamt er der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Z ivilsenat des Bundesgerichtshof s hat auf die münd liche Verhan d- lung vom 17. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier - Beck, die Richterin Mühlens, den Richter Gröning, die Richterin Schuster und den Richter Dr. Deichfuß für Recht erkannt: Auf die Berufun g der Beklagten wird das am 15. Novembe r 2011 verkündete Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bunde s- patentgerichts wie folgt abgeändert: Das europäische Patent 837 771 wird unter Abweisung der Klage im Übrigen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweis e für nichtig erklärt, dass in Patentan spruch 1 nach den Worten " that the other side of the paper web " die Worte " consisting of a so - called overlay paper " eingefügt werden und sich die übrigen Patentansprüche auf diesen Anspruch rückbezi e- hen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen - 3 - Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des am 18. Juni 1996 unter Inanspruchnahme der Priorität einer schwedischen Voranmeldung vom 19. Juni 1995 angemeld e- ten, mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 837 771, das ein Verfahren zur Herstellung eines dekorativen wärm e- härtbaren Kunststoffverbundmaterials betrifft. Es umfasst zwölf Patentanspr ü- che, deren erster in der Verfahrenssprache lautet: " Process for manuf acturing of a decorative thermosetting laminate with an abrasion resistant and a scratch resistant surface layer, which laminate comprises paper sheets impregnated with a the r- mosetting resin, characterized in that a continuous paper web is impregnated with melamine - formaldehyde resin, that one side of the web is coated with 2 to 20 g/m 2 of hard particles with an ave r- age particle size of 30 to 90 m evenly distributed over the whole wet resin surface of the paper web, whereafter the resin is dried, that the other side of the paper web or a second paper web is coated with a melamine - formaldehyde resin, where the resin co n- tains hard particles having an average particle size of 1 to 15 m, in such an amount that the web will have a surface coating of 1 to 15 g/m 2 of these hard particles, that the resin is dried, that the pa r- ticle - coated impregnated paper web is optionally cut into sheets, that at least one such sheet or web is placed as a surface layer on a base layer and is bonded thereto whereby the surface coated with the smallest particles is placed so that it is directed towards the upper side of the laminate and the surface with the bigger pa r- ticl es is directed downwards, alternatively that the first sheet or web with the smallest particles is placed as the uppermost layer in the laminate with the particle - coated side directed towards the u p- per side of the laminate and that the second sheet or web with the bigger particles is placed under the uppermost layer with the part i- cle - coated surface directed outwards. " 1 - 4 - Die Klägerin hat das Streitpatent in vollem Umfang angegriffen. Sie hat geltend gemacht, der Gegenstand der Patent ansprüche sei nicht neu und ber u- he nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Zur Begründung ihrer Auffassung hat sich die Klägerin auf zahlreiche Patent dokumente gestützt. Die Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten Fassung, hilfsweise mit drei weiteren Anspruchsfassungen ver teidigt. Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt. Dagegen richtet s ich die Berufung der Beklagten; sie verteidigt das Streitpatent in erster Linie in der aus dem Tenor ersichtlichen Anspruchsfa s- sung . Die Klägerin tritt dem Rechtsmi ttel entgegen. Entscheidungsgründe: I. Das Streitpatent betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines dekorat i- ven, wärmehärtbaren Laminats mit Abrieb und kratzfester Oberflächenschicht. 1. Nach der Patentbeschreibung werden derartige Laminate als O berfl ä- chenmaterial für Wände, Schranktüren, Schreibtisch und Tischplatten sowie für weitere Möbel und als Fußbodenmaterial verwendet. Die Laminate seien oft aus zwei bis sieben , mit Phenol - Formaldehyd imprägnierten Kraftpapierbögen, e i- nem einfarbigen oder gemusterten , mit Melamin - Formaldehyd - Harz imprägnie r- ten Dekorpapierbo gen und aus einem mit Melamin - Formaldehyd imprägnierten 2 3 4 5 6 7 - 5 - fe inen Deckblatt ( Overlay ) aus Alphaz ellulose hergestellt . Das Decklagenblatt, das in bestimmten Fällen weggelassen werden könne, s chütze das Dekorp a- pierblatt vor Abrieb. E ine Verbesserung der Abriebbeständigkeit und der Krat z- beständigkeit der Oberfläche bekannter Laminate, die einem extremen Abrieb ausgesetzt seien, sei notwendig. Dies treffe insbesondere für Fußboden lamin a- te und zu einem gewissen Grad auch für Schreibtisch und Tischplattenlaminate zu. Die Patentbeschreibung führt zahlreiche Entgegenhaltungen aus dem Stand der Technik an, die L aminate mit verbesserter Abrieb beständigkeit offenbar t en. Demgegenüber genüge die Kratzfes tigkeit der bekannten Laminate nicht immer den Anforderungen. Ferner könnten zur Verbesserung der Abriebbeständigkeit in die Oberfläche des Laminats eingearbeitete Hartpartikel die in der Laminie r- stufe eingesetzten Pressplatten beschädigen. 2. Vor diese m Hintergrund sieht das Streitpatent das technische Pro b- lem, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem ein abrieb und kratzb e- ständiges Laminat erzeugt und eine Beschädigung der Pressplatten vermieden werden kann (Beschreibung Abs. 12) . 3. Zur Lö sung des Problem s schlägt das Streitpatent in der verteidigten Fassung ein Verfahren zur Herstellung eines dekorativen , wärmehärtbaren L a- minats [ M1 ] mit folgenden Merkmale n vor (in eckigen Klammern die vom P a- tentgericht verwendeten Gliederungsziffern ): 1. Das Laminat 1.1 hat eine abriebfeste und kratzfeste Oberflächenschicht [ M1.1 ] und 1.2 umfasst mit einem wärmehärtbaren Harz imprägnierte Papierblätter [ M1.2, M1.3 ]. 8 9 - 6 - 2. Das Verfahren umfasst folgende Schritte: 2.1 Ein e kontinuierliche Papier bahn wird mit Melamin - Formaldehyd - Harz imprägniert [ M2 ]. 2.1.1 Eine Seite de r Bahn wird mit 2 bis 20 g/m 2 harter Teilchen mit einer durchschnittlichen Teilchengr ö- ße von 30 bis 90 µm beschichtet, wobei die Tei l- chen gleichmäßig über die gesamte feuchte Har z- oberfläche de r Papier bahn verteilt sind [ M3 mit Unterpunkten]. 2.1.2 Daraufhin wird das Harz getrocknet [ M4 ]. 2.1.3 Die andere Seite de r Papier bahn , die aus einem Overlay - P apier besteht, oder ein e zweite Papie r- bahn wird mit einem Melamin - Formaldehyd - Harz, das harte Teilc hen mit einer durchschnittlichen Teil chengröße von 1 bis 15 µm enthält, in einer solchen Menge beschichtet, dass d ie Bahn eine Oberflä chenbeschichtung von 1 bis 15 g/m 2 dieser harten Teilchen aufweist [ M5 mit Unterpunkten]. 2.1.4 Das Harz wird getrocknet [ M6 ]. 2.2 D ie teilchenbeschichtete, imprägnierte Papier bahn wird gegebenenfalls zu Blättern geschnitten [ M7 ]. 2.3 Mindestens ein solches Blatt oder eine solche Bahn wird als Oberflächenschicht auf eine Basisschicht platziert und damit verbunden [ M8 ] . 2.3.1 Dabei wird die mit den kleinsten Teilchen b e- schichtete Oberfläche so platziert, dass sie zur Oberseite des Laminats gerichtet ist [ M8.1 ]. - 7 - 2.3.2 Die Oberfläche mit den größeren Teilchen ist nach unten gerichtet [ M8.2 ]. Alternativ 2.3.3 wird das erste B lat t o der die erste B ahn mit den kleinsten Teilchen als oberste Schicht in dem L a- minat platziert [ M9 ], wobei die teilchenbeschicht e- te Seite zur Oberseite des Laminats gerichtet ist [ M9.1 ] 2.3.4 und das erste Blatt oder die erste Bahn mit den größeren Teilchen wird unter der obersten Schicht platziert [ M10 ], wobei die teilchenbeschichtete Oberfläche nach außen gerichtet ist [ M10.1 ]. 4. Da nach ist die erfindungsgemäße Lehre auf zwei unterschiedliche Laminataufbauten gerichtet . a) Nach der ersten Möglichk eit wird e ine imprägnierte B ahn aus Overlay - Papier auf beiden Oberflächenseiten mit harten Partikeln versehen, wobei die Partikel von unterschiedlicher Teilchengröße in zwei ve rschiedenen Bereichen sind. Die Teilchen im Größenbereich von 30 bis 90 µm werde n als Gr ob k orund , die Gruppe der harten Partikel im Größenbereich von 1 bis 15 µm als F ein k o- rund bezeichnet. Der G rob k orund wird auf die feuchte Harzoberfläche der i m- prägnierten Papierbahn aufgestreut. Der Fein k orund ist in einem Melamin - Formaldehyd - H arz d ispergiert; mit ihm wird die andere Seite der Papierbahn beschichtet. Zur Laminierung mit einer Basisschicht wird die mit den Harzpart i- keln beidseitig versehene Papierbahn so ausgerichtet, dass die feineren Tei l- 10 11 - 8 - chen enthaltende Harzschicht nach außen zeigt , während die Schicht mit den groben Teilchen zur Basisschicht zeigt. b) Alternativ können auch zwei Papierbahnen jeweils einseitig mit Har t- partikeln unterschiedlicher Teilchengröße beschichtet werde n , wobei eine P a- pierbahn zunächst mit Harz imprägnier t und dann die groben Teilchen auf der noch feuchten Harzoberfläche gleichmäßig verteilt werden. Die zweite Papie r- bahn , die aus Overlay - Papier besteht, wird dagegen mit einer Harz Feinkorund - M ischung beschichtet. Zur Laminierung mit einer Basisschicht wird die mit Harz - Feinkorund beschichtete P apierbahn als oberste Schicht des Laminats angeordnet, wobei die Schicht mit den feinen Teilchen nach außen zeigt. c) Die Feinkorundpartikel dienen der Verbesserung der Kratzfestigkeit und die Grobkorundpartikel der Verbesserung der Abrieb - und Scheuerfestigkeit ( the small hard pa r- ticles on the upper side of the uppermost sheet. The somewhat bigger particles on the lower side of the uppermost sheet or on t he top side of the following sheet give a very good abrasion resistance", Abs. 23). Die mit den Partikeln überzogene imprägnierte Pa pier bahn ( Pre preg ) wird gegebenenfalls zu Blättern oder Bögen geschnitten. II. Das Patentgericht hat angenommen, der G egenstand des Streitp a- tents beruhe sowohl in der erteilten als auch in den hilfsweise verteidigten Fa s- sungen nicht auf erfinderischer Tätigkeit . Es ist von der europäischen Patentanmeldung 519 242 (Anlage NiK 6 ' , Übersetzung Anlage NiK 6a) ausgegangen, die ein wärme und druckhärtbares 12 13 14 15 - 9 - Dekorlaminat offenbar t , das aus mit w ärmehärtbarem Harz imprägnierten P a- pier blättern hergestellt ist . Dieses Laminat weise eine ausgezeichnete Bestä n- digkeit gegenüber sämtlichen bekannten Arten körperlicher Beschädigung d er Oberfläche auf, die ein Verkratzen, Ritzen, Abschaben, Abrieb oder eine Ve r- unstaltung hervorriefen. NiK 6 a schlage dazu vor, abriebfeste Korundpartikel mit einer Teilchengröße von 1 5 bis 45 , die in einer Melamin - Formaldehyd - Ü berzugszusammensetzung suspendiert seien, direkt auf die Oberseite eines Dekorpapiers auf zubringen , so dass das fertige Laminat 8 bis 12g/m 2 an abrie b- festen Korundpartikeln enthalte. Danach werde die mit Harz i mprägnierte D e- korlage weiter beschichtet, wobei ein Schritt zur Trocknung des Harzes zw i- schen die beiden Beschichtungsvorgänge geschaltet werden könne. Die zweite Schicht werde durch Eintauchen der mit Harz imprägnierten Dekorlage in ein Gemisch aus hitzeh ärtbarem Harz und abriebfesten Teilchen einer Größe von 3 würden beide Seiten der Dekorpapierlage mit Korundteilchen beschichtet , eine Seite nur mit 3 µm - Korundpartikeln, die andere Seite sowohl mit Korundpart i- keln einer Größe von 15 bis 45 µm als auch mit 3 µm - Korundpartikeln. Weil für die Applikation immer Melamin - Formaldehyd - Imprägnierharz ver wendet we rde, seien die beiden Schichten auf der einen Oberfläche des Dekorpapiers nicht mehr voneinander unterscheidbar. In der Harzs chicht seien die größeren und kleineren Teilchen vielmehr derart verteilt, dass außen feine Partikel, dann ein Mischungsbereich mit groben und feinen Partikeln und zur Papieroberfläche hin grobe Partikel angeordnet seien. Feinschicht, Dekorschicht und gege benenfalls Overlayschicht würden übereinander gelegt und zwischen Stahlpressplatten eine Zeitlang Druck und Wärme ausgesetzt, die lange genug sei, um die Lam i- nierharze auszuhärten, mit denen die jeweiligen Schichten imprägniert seien. Die erhöhte Temperatu r und der erhöhte Druck brächten die Imprägnierharze innerhalb der Lagen zum Fließen, wodurch das Ganze zu einer einheitlichen - 10 - Masse , dem Laminat, verfestigt werde. Hinsichtlich der Orientierung der Schic h- ten schließe NiK 6a die Orientierung der Oberfläche der Dekorpapierschicht mit den kleinsten Partikeln an der Oberseite des Laminats nicht aus. Es sei Erfindungsgedanke der NiK 6a, zwar zur Erzielung einer gegen Beschädigungen widerstandsfähigen Laminatoberfläche, wie bekannt, gröbere Korundpartikel zu verwenden, dies aber durch eine darauf und auf der anderen Seite des Dekorpapiers angeordnete Harzschichten mit kleineren Korundpart i- keln derart auszugestalten, dass sich nicht nur abriebfeste, sondern auch glatte kratzfeste Oberflächen ergäben. Den konkr eten Grund für die Verwendung zweier unterschiedlicher Mineralteilchen entnehme der Fachmann ein mit der Entwicklung von Laminaten betrauter berufserfahrener Diplom - Ingenieur , der auch über die notwendigen werkstoffkundlichen Kenntnisse verfüge der eur o- päischen Patentschrift 472 036 (bzw. der unter der Nummer 691 07 370 verö f- fentlichten und als Anlage NiK 5 vorgelegten deutschen Übersetzung), die e i- nen Harzüberzug mit abriebfesten Mineralteilchen mit Teilchengrößen von etwa 3 µm und etwa 25 µm lehre, de ssen verbesserte Ritz - , Kratz - und Abriebfesti g- keit mit einem Verschleißschutz für die Pressbleche einhergehe. Sei der Fachmann mit dem nach der Lehre der NiK 6a erreichten Erge b- nis noch nicht zufrieden gewesen, habe es auf der Hand gelegen, die Eige n- s chaften der Überzüge durch Variation der Partikelgrößen und Applikationswe i- sen weiter zu optimieren. Eine solche Vorgehensweise habe im Erprobungse r- messen des Fachmanns gelegen, wobei ihm aufgrund seines durch die europ ä- ische Patentschrift 329 154 (als NiK 2 vorgelegt in Gestalt der Veröffentlichung 689 10 548 ihrer deutschen Übersetzung) belegten Fachwissens bekannt g e- wesen sei, dass gegebenenfalls auch verschiedene Papierlagen ein - oder bei d- seitig mit harte Teilchen enthaltenden Überzügen versehen werden könnten. 16 17 - 11 - III. Diese Beurteilung hält der rechtlichen Nachprüfung im Berufungsve r- fahren nicht stand. Der Gegenstand des Streitpatents in der verteidigten Fa s- sung war durch d en Stand der T e chnik nicht nahegelegt (Art. 56 EPÜ). 1. Allerdings lässt d ie Bestimmung des Fachmanns durch das Patentg e- richt keinen Rechtsfehler erkennen und wird auch von der Berufung nicht ang e- griffen. D er Fachmann verfügte über die notwendigen Kenntnisse auf dem G e- biet der Werkstoffkunde, d.h. über anwendungsorientierte Aspekt e von Materi a- lien und damit über Kenntnisse der im Herstellungsprozess für Laminate ma ß- geblichen Ausgangsmaterialien wie unterschiedliche Papiersorten, Kunststoffe, Beschichtungs - und Imprägnierungsstoffe organischer und anorganischer N a- tur. Ihm war en die Verwendung von Hartstoffpartikeln und ihre Wirkung bei der Herstellung von Laminaten und die mit ihnen erzielbaren Eigenschaften ve r- traut. 2. Ebenso z utreffend hat das Patentgericht angenommen , der v on di e- sem Kenntnisstand ausgehende Fachmann habe bei d er Lösung des geschi l- derten technischen Problems die NiK 6 a als Ausgangspunkt gewählt . Die in dieser Entgegenhaltung enthaltene Offenbarung legt jedoch den Gegenstand des Streitpatents nicht nahe. Ebenso wenig führ en die Offenbarung en der NiK 5 und der N iK 2 zu der im Streitpatent aufgezeigten Lösung. a) Bei den in der NiK 6a als Stand der Technik geschilderten Laminaten wurden für die Laminatherstellung imprägnierte Over lay - L agen aus Alphazell u- lose verwendet , mit denen das Dekorpapier überzogen w u rd e. Sowohl in der Overlay - L age als auch in der Dekorlage seien, so führt die Druckschrift aus, Abriebmaterialien einge setzt worden , die im Allgemeinen auf die Alphazellul o- 18 19 20 21 - 12 - sematrix aufgebracht oder mit einem Bindemittel gemischt w orden seien , was die Alphaze llulosematrix ersetzt habe . Die beschädigun gssicheren Dekorlam i- nate erforde rte n d en Einsatz eines Bindemittels, um die Abriebmaterialien an der Dekor - oder Overlay - Lage zu binden. Sie seien außerdem mit Hilfe schwi e- riger und teurer Mehrschrittverfahren gef ertigt worden , wo bei das Abriebmater i- al und das Bindemittel in einem getrennten Schritt dem Harzmaterial hinzug e- geben w ü rden, die Dekorlage zuerst mit dem Abriebmaterial und dem Bindemi t- tel überzogen w erde , um anschließend getrocknet zu werden und damit di e A b- riebmaterialien an d ie Dekorlage zu binden . Anschließend sei die Dekorlage mit einem hitzehärtbaren Harz imprägniert worden . Diejenigen Laminate, die die haltbarsten Oberflächen bes äßen , h ätten im Allgemeinen stumpfe, ungleichm ä- ßige und nicht attraktiv e Oberflächen, die sich rau anfühl ten, Schmutz aufnä h- men und h ie lten und schwierig zu reinigen s eien . Zur Vermeidung dieser Nachteile schlägt NiK 6a ein Laminat vor, bei dessen Herstellung Korundpartikel mit einer Teilchengröße von 15 bis 45 µm in eine m Melamin - Formaldehyd - Harz mit einer Auftragsdichte von 8 bis 12 g/m 2 auf die Oberseite eines Dekorpapiers aufge bracht werden . Die mit Harz i m- prägnierte Dekorlage kann weiter entweder mit einer reinen Harzüberzugsz u- sammensetzung oder mit einer solchen besc hichtet werden, die Partikel einer mittleren Teilchengröße von etwa 3 µm enthält . Beschichtet wird nur die Deko r- papierlage, die, so Patentanspruch 1 der NiK 6a, " auf sich " einen abriebfesten , also mit Grobkorundpartikeln versetzten, Überzug aufweist. B ei d er in NiK 6a offenbarten Laminatherstellung wird danach im Gegensatz zum Verfahren nach dem Streitpatent - kein Overlay - Papier verwendet . D ie auf das Dekorp a- pier aufgebrachte G robkorundschicht , die mit einer reinen Harzzusammense t- zung, gegebenenfalls mit feinen Partikeln versetzt, überzogen ist, weist zur ob e- 22 - 13 - ren Außenseite des Laminats in Richtung der Druckplatten . Die einzelnen Harz - Partikelschichten sind nicht durch eine Papierbahn voneinander getrennt. Mit dieser Ausgestaltung des Verfahrens zur H erstellung und dem da r- aus folgenden Aufbau des Laminats bietet NiK 6a eine in sich geschlossene Lösung , durch die der Fachmann keine Anregung zu der Lösung nach dem Streitpatent erhält . Er erfährt zwar aus NiK 6a, dass bei der Laminatherstellung auch Overl ay - Papier verwendet werden kann, wird aber wie dargelegt - durch die in NiK 6a geäußerte Kritik an den im Stand der Technik bekannten Lösu n- gen und die als Folge dieser Kritik in NiK 6a vorgeschlagene n Lösung von einer solchen Maßnahme abgehalten. Auch fü r die Anordnung der Overlay - Papierlage, die das Streitpatent auf der aus Grobkorund bestehenden Schicht und damit unmittelbar an den Pressplatten vornimmt, fin det sich in NiK 6a keine Anregung . Die technische Wirkung oder den Vorteil eine r derartige n Anor d- nung, nämlich , wie in der Beschreibung des Streitpatents ausgeführt, die Ve r- besserung des Schutz es der empfindlichen Pressplatten, be nennt NiK 6a nicht. b) Die Entgegenhaltung NiK 5 offenbart einen verschleiß festen Meh r- schichtstoff und ein Verfahren zu dessen Herstellung. Der Mehrschichtstoff soll eine verbesserte Ritz - , Kratz - , Schab - und Abriebfestigkeit aufweisen (NiK 5, S . 7, Z . 7 bis 29); außerdem sollen die teuren und empfindlichen Platten, die zum Erzeugen der Hochdruck - Dekorschichtstoffe verwend et werden, vor frü h- zeitigem Verschleiß geschützt werden (NiK 5, S . 8, Z . 1 bis 7). Der sich erg e- bende Dekorschichtstoff besitze , so heißt es in der NiK 5, sowohl eine hervo r- ragende Ritzbeständigkeit, die durch den Aluminiumoxidgrieß von 25 µm he r- vorgerufen werde , als auch eine durch den 3 - µm - Aluminiumoxidgrieß verlieh e- ne hervorragende Kratzbeständigkeit. 23 24 - 14 - D ie NiK 5 beschreibt sonach die W irkung, die das Aufbringen der Part i- kelschichten mit den unterschiedlichen Teilchengrößen Grob - und Feink o- rund für die Ritz - und Kratzbeständigkeit des Schichtstoffs hat. Für die B e- schichtung der Papierlagen zum Aufbau des Schichtstoffes m üssen danach sowohl Grob - als auch Feinkorundpartikel verwende t werden , um den Anford e- rungen an Ritz - und Kratzfestigkeit zu genüge n. Im Unterschied zum Streitpatent lehrt NiK 5 aber vergleichbar mit der O ffenbarung der NiK 6a in beiden dargestellten Verfahrensarten (Gießrohrve r- fahren, S . 11, Z . 15 ff. und Gravurkissenbeschichtungsverfahren, S . 12 , Z . 1 ff.) die Beschichtung v on Dekorpapier und führt damit gleichfalls von der Verwe n- dung eines Overlay - Papiers weg. I n der Beschreibung ist die Möglichkeit , ein Overlay zu verwenden, als bekannt dar gestellt (S . 3, Z . 6 bis 19) ; es ist jedoch nicht Bestandteil der Erfindung der NiK 5 , eine Overlay - Papierlage als an den Pressplatten anliegende Schicht einzufügen. Der F achmann hatte damit keine Veranlassung, aufgrund der Offenbarung der NiK 5 Overlay - Papier heranzuzi e- hen. Was den Schutz der Pressplatten betrifft , ist d er Klägerin zuzuge ben, dass auch nach dem Inhalt der NiK 5 die empfindlichen Pressplatten vor Verschleiß geschützt werden sollen. Dies geschieht jedoch nicht durch Hinzufügen einer weiteren mit Feinkorund beschichteten Overlay - Papierbahn, sondern durch Be i- fügen eines Algina t - Verdickungsmittels wie z.B. Xanthangummi (S . 10, Z . 4 bis 10) , um die P artikel zu suspendieren . Auch werden bei den in NiK 5 geschilde r- ten Ver fahren zwar G rob - und F einkorundteilchen gemischt, aber nicht auf g e- trenn te P apier seiten oder - lagen aufgebracht . Vergleichba r mit der Offenbarung der NiK 6a wird im Gravurkissenbeschichtungsverfahren nach der NiK 5 zudem ein nach außen abschließender Überzug mit einer reinen Harzschicht als vo r- teilhaft angesehen. Dieser Ausgestaltung kann aus fachmännischer Sicht k eine Anregung entnommen werden, den Laminataufbau in der im Streitpatent g e- 25 26 - 15 - schilderten Weise vorzunehmen, insbesondere die P artikelschichten nach Gr ö- ße getrennt aufzubringen und eine an der Außenseite mit Feinkorund beschic h- tete Overlay - Papierbahn als Tren nmittel zwischen den Pressplatten und der Grobkorundschicht zu verwenden. c) Die Entgegenhaltung NiK 2 betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines dekorativen , hitzehärtbaren La minats. Nach der Beschreibung war ein Laminat bekannt, bestehend aus einem Dekorpapierbogen und einem Overlay - B ogen aus Alphazellulose. Die Druckschrift bezeichnet es als notwendig, bei den b e- kannten Laminaten auf einfache Weise die Abriebfestigkeit zu verbessern (S . 2, 1. Abs . ) . Nach der in NiK 2 vorgeschlagenen Lösung soll das Overlay - Papier nur von unten beschichtet werden, um die Pressplatten zu schonen (S . 4 , let z- ter Abs . ). Die teilchenbeschichtete Seite des Dekorpapiers soll demgegenüber zur Oberseite des Laminats gerichtet sein; dadurch werde die beste Abriebfe s- tigkeit err eicht (S . 4, vorletzter Abs . ). Bei der Verwendung von zwei teilchenb e- schichteten Overlay - Bögen könne die oberste teilchenbeschichtete Seite zur Unterseite des Laminats gerichtet sein, während die teilchenbeschichtete Seite des anderen Overlay - Bogens zur ob eren Seite des Laminats gerichtet ist (S . 5, 1. Abs . ). Der Fachmann konnte danach der NiK 2 entnehmen , dass die Part i- kelschichten sowohl ein - als auch beidseitig auf die Papierbahnen aufgebracht werden konnten. Die Entgegenhaltung unterscheidet bei der Bes chichtung der Papierlagen aber nicht zwischen Grob korund - und Feinkorundpartikeln und spricht auch die Möglichkeit eines Auftrags von getrennten Grobkorund - und Feinkorundschichten auf unterschiedlichen Papierbahnen nicht an. Die B e- schreibung führt hierzu lediglich aus, dass die Teilchengröße für das Endresu l- t at wichtig sei, wobei zu große Teilchen zu einer rau en und unangenehmen Oberfläche führten und zu kleine Teilchen eine zu geringe Abriebfestigkeit ergäben (S . 5, 3. Abs . ). Allein aus den Angaben, ein O verlay - P apier zu verwe n- 27 - 16 - den und dies gegebenenfalls auf beiden Seiten oder zusätzlich einen zweiten Papierbogen mit harten P artikeln zu beschichten, konnte der Fachmann keine Anregung für die Lös ung des Streitpatents entnehmen, Feinkorund - und Gro b- korundsch icht durch ein Overlay - Papier zu trennen . d) Auch eine Kombination einzelner Aspekte der besprochenen Entg e- genhaltungen bot für den Fachmann keinen Anlass, das Verfahren zur Lam i- natherstellung wie im Streitpatent zu gestalten . Sowohl die Lehre nach der NiK 6a als auch die jenige der NiK 5 nehmen von der Verwendung des Overlay - Papiers wegen der Aufwendigkeit des Verfahrens Abstand und beschränken sich auf die Beschichtung eines Dekorpapiers. Eine Trennung der Partike l- schichten in Grobkorund - und Feinkorun dauftrag auf unterschiedlichen Papie r- flächen ist nicht vorgesehen. Demgegenüber zieht die Lehre nach der NiK 2 zwar die Verwendung des Overlay - Papiers in Betracht, sieht auch die ein - oder zweiseitige B eschichtung v on Papierbahnen vor, nimmt aber keine Trennung der Partikelschichten nach Größe der Partikel vor. Der im Streitpatent hervo r- gehobene technische Vorteil der Verwendung des beschichteten Overlay - Papiers - der Schutz der Pressplatten ist in den Entgegenhalt ungen nicht e r- wähnt (NiK 6a) oder wird auf andere Weise als im Streitpatent, nämlich entw e- der durch Verwendung eines Verdickungsmittels (NiK 5) oder durch eine abg e- wandte Anordnung der Partikelschicht von den Pressplatten (NiK 2) angestrebt. Mit Blick auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen der einzelnen Verfahren s- schritte und die unterschiedlichen Mittel, mit denen die gestellte Aufgabe vo r- teilhaft gelöst wer den soll , ist sonach auch bei eine r Zusammenschau der En t- gegenhaltungen de r Gegenstand des Streit patents nicht nahe gelegt . 28 - 17 - I V. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 9 2 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Meier - Beck Richterin am Bundesgerichtshof Gröning Mühlen s ist in den Ruhestand getreten und kann deshalb nicht unterschreiben. Meier - Beck Schuster Deichfuß Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3 Ni 27/10 (EP) - 29
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