BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 54/08 vom 15. September 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. G374nter beschlossen: Die Anh366rungsr374ge gegen den Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 wird auf Kosten der Kl344gerin zur374ckgewiesen. Gr374nde: Die Anh366rungsr374ge ist unbegr374ndet. 1 Der Senat hat das Vorbringen der Kl344gerin zur Erfolgsaussicht der beab-sichtigten Revision nicht 374bergangen. Vielmehr hat er - wie es infolge des Weg-falls des urspr374nglich gegebenen Zulassungsgrundes der grunds344tzlichen Be-deutung erforderlich war (BGH Beschl374sse vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 - NJW 2005, 154, 155 f. und vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188 f.) - 374berpr374ft, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg h344tte. Er hat sich nicht nur mit s344mtlichen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ge-gen das Berufungsurteil erhobenen Angriffen befasst, sondern er hat das Beru-fungsurteil auch dar374ber hinaus revisionsrechtlich 374berpr374ft. Dabei ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass das Berufungsurteil s344mtlichen Angriffen standh344lt - auch den erhobenen Geh366rsr374gen - und die beabsichtigte Revision auch sonst keine Erfolgsaussicht hat. Sofern dies im Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 nicht vollst344ndig zum Ausdruck kommen sollte, w344re darin allen-falls ein auf einem Versehen bei der Abfassung beruhender Begr374ndungsman-gel zu sehen, jedoch keine (entscheidungserhebliche) Geh366rsverletzung. 2 - 3 - Von einer weiterreichenden Begr374ndung wird in entsprechender Anwen-dung des 247 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO abgesehen (vgl. BGH Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - NJW-RR 2006, 63, 64). 3 Hahne Dose Klinkhammer Schilling G374nter Vorinstanzen: LG Gera, Entscheidung vom 04.01.2007 - 4 O 454/05 - OLG Jena, Entscheidung vom 13.03.2008 - 1 U 130/07 -
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