BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 57/08 vom 20. September 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers sowie die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Dr. Matthias und Pamp am 20. September 2010 beschlossen: Die Anh366rungsr374ge der Beklagten gegen das Urteil vom 13. Juli 2010 wird auf ihre Kosten zur374ckgewiesen, weil der Senat den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Geh366r nicht in entschei-dungserheblicher Weise verletzt hat (247 555 Abs. 1 Satz 1, 247 321a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 ZPO). Der Senat hat die von der Be-klagten geltend gemachten Gesichtspunkte umfassend gepr374ft und f374r nicht durchgreifend erachtet. Die Beklagte wendet sich in der Anh366rungsr374ge ohne Erfolg ge-gen die Auffassung des Senats, nach dem Vortrag des Kl344gers sei der mit der Klage ersetzt verlangte Verm366gensschaden in Deutschland eingetreten, weil der Kl344ger das angelegte Kapital von seinem bei einem Kreditinstitut in Deutschland gef374hrten Gi-rokonto an die Beklagte 374berwiesen hat. Mit dieser R374ge setzt sich die Beklagte in Widerspruch zu den rechtsfehlerfreien und von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Tatsa-cheninstanzen. Das Landgericht hat festgestellt, der Schadenser-folg sei in Deutschland eingetreten, weil der in Deutschland an-s344ssige Kl344ger das angelegte Kapital auf ein Konto der Beklagten in Deutschland 374berwiesen habe (LGU 9 Abs. 1, 10 Abs. 1). Diese tats344chlichen Feststellungen hat das Berufungsgericht gem344337 247 540 ZPO in Bezug genommen (BU 2 Abs. 4). - 3 - Die 366rtliche Zust344ndigkeit des Landgerichts ist gem344337 247 545 Abs. 2 ZPO im Revisionsverfahren nicht zu pr374fen. Dies gilt ent-gegen der in der Anh366rungsr374ge vertretenen Auffassung der Be-klagten auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, die internatio-nale Zust344ndigkeit der deutschen Gerichte durch das Revisionsge-richt zu pr374fen ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08, BGHZ 182, 24, Tz. 7 ff.). Wiechers Joeres Ellenberger Matthias Pamp Vorinstanzen: LG Kleve, Entscheidung vom 26.01.2007 - 4 O 141/06 - OLG D374sseldorf, Entscheidung vom 23.01.2008 - I-15 U 18/07 -
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