Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Zerkleinerungsvorrichtung ZPO 247247 322, 516 Abs. 2, 247 524 Abs. 4, 247 522 Abs. 1 a. F.; BGB 247 249 Ha, I a) Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zur374ckgenommen, tritt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der R374cknahme ein. b) Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis zur rechtskr344ftigen Entscheidung 374ber den Schadensersatzanspruch zwi-schen einer der drei m366glichen Berechnungsarten gew344hlt werden kann, ist dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht dann verliert, wenn 374ber seinen Schadensersatzanspruch bereits f374r ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist. BGH, Urt. v. 25. September 2007 - X ZR 60/06 - OLG D374sseldorf LG D374sseldorf
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