BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 96/06 vom 10. Juli 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger, und Prof. Dr. Schmitt beschlossen: Die Beschwerde der Kl344gerin gegen die Nichtzulas-sung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Februar 2006 wird zur374ckgewiesen, weil die Rechtssache keine grund-s344tzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Recht-sprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (247 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Insbeson-dere verst366337t das Berufungsurteil nicht gegen Artikel 103 Abs. 1 GG. Der Zeuge J. war schon deshalb nicht zu vernehmen, weil die Kl344gerin nicht behauptet hat, ihr angebliches Schreiben vom 18. August 2003 mit der darin vom 334berweisungsauf-trag abweichenden Tilgungsbestimmung sei der Be-klagten bereits vor Gutschrift des 334berweisungsbetra-ges zugegangen. Die isolierte Abtretung der Vertrags-erf374llungsb374rgschaft war unwirksam; 374berdies war die Beklagte jedenfalls vor Eintritt des Sicherungsfalles zur Geltendmachung der B374rgschaftsforderung nicht verpflichtet. Zur Zahlungsgarantie sind die Vorausset-zungen des 247 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht schl374ssig - 3 - dargelegt. Die hilfsweise erhobene Feststellungsklage und die Klage auf Abtretung der Grundschulden schei-tern au337er an Nr. 4 AGB der Beklagten daran, dass die von der Kl344gerin erhobene Verj344hrungseinrede sich nur auf den Zinsanspruch bezieht und eine 334ber-sicherung der Beklagten nicht dargelegt ist. Von einer weiteren Begr374ndung wird gem344337 247 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Die Kl344gerin tr344gt die Kosten des Beschwerdeverfah-rens (247 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert f374r das Beschwerdeverfahren betr344gt 2.526.559,93 200. Nobbe Joeres Mayen Ellenberger Schmitt Vorinstanzen: LG Hagen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 10 O 118/04 - OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2006 - 5 U 78/05 -
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