BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 99/07 vom 8. Mai 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Dr. Fischer am 8. Mai 2008 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27. April 2007 wird auf Kosten der Kl344ger zur374ckgewiesen. Der Streitwert wird auf 109.413,41 200 festgesetzt. Gr374nde: Die statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch im 334brigen zul344ssig. In der Sache bleibt sie aber ohne Erfolg. 1 1. Vergeblich wendet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die rechtliche W374rdigung des Oberlandesgerichts, dass die Kl344gerin ihren Betrieb nicht mit Gewinnerzielungsabsicht gef374hrt hat. 2 Soweit die Kl344ger vermeintliche Divergenzen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs r374gen, ist schon den Darlegungsanforderungen nicht gen374gt. Um eine Divergenz ordnungsgem344337 geltend zu machen, ist es erforderlich, die Vorentscheidung, zu der die Diver- 3 - 3 - genz behauptet wird, konkret zu benennen und zu zitieren, die angebliche di-vergierenden entscheidungserheblichen abstrakten Rechtss344tze aus dieser Vorentscheidung und aus der angefochtenen Entscheidung herauszustellen sowie vorzutragen, inwiefern diese nicht 374bereinstimmen (BGHZ 152, 182, 186). Davon abgesehen hat das Berufungsgericht in Aus374bung des tatrichterli-chen Ermessensspielraums die ma337geblichen Indizien rechtsfehlerfrei dahin gew374rdigt, dass es an einer Gewinnerzielungsabsicht gefehlt habe. 2. Ohne Erfolg beruft sich die Nichtzulassungsbeschwerde im Blick auf die steuerliche Abzugsf344higkeit der Reisekosten auf den Zulassungsgrund der grunds344tzlichen Bedeutung. Es fehlt an der gebotenen Darlegung, aus welchen 4 - 4 - Gr374nden, in welchem Umfang die Rechtsfrage kl344rungsbed374rftig ist (BGHZ aaO S. 191). Ganter Raebel Kayser Gehrlein Fischer Vorinstanzen: LG Osnabr374ck, Entscheidung vom 13.03.2006 - 8 O 2854/04 - OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2007 - 6 U 74/06 -
Full & Egal Universal Law Academy