Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZA 14/07 vom 1. August 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2007 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Dr. Kapsa, D366rr, Dr. Herrmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt beschlossen: Der Antrag des Kl344gers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe f374r die Nichtzulassungsbeschwerde und die hilfsweise erhobene so-fortige Beschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts N374rnberg 226 8. Zivilsenat - vom 31. Mai 2007 226 8 W 710/07 - wird abgelehnt. Gr374nde: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wie es Voraussetzung f374r die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist (247 114 Satz 1 ZPO). 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde findet nur gegen die Nichtzulassung der Revision in einem in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteil statt (247 542 Abs. 1, 247 543 Abs. 1, 247 544 Abs. 1 ZPO). Der Kl344ger beabsichtigt jedoch, einen Beschluss des Oberlandesgerichts anzufechten, mit dem seine Beschwerde gegen die Zur374ckweisung eines Ablehnungsgesuchs verworfen wurde. Die hilfsweise erhobene sofortige Beschwerde, die der Senat im Kosteninteresse des Kl344gers als Prozesskostenhilfegesuch f374r dieses Rechtsmittel auslegt, ist ebenfalls ohne Erfolgsaussicht, da die sofortige Beschwerde nur gegen im ers- 2 - 3 - ten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amts- und Landgerichte stattfin-det (247 567 Abs. 1 ZPO). Auch als Rechtsbeschwerde w344re das Rechtsmittel unzul344ssig, da es f374r Entscheidungen der vorliegenden Art weder ausdr374cklich im Gesetz als statthaft bestimmt ist (247 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) noch es das Oberlandesgericht zugelassen hat (247 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Schlick Herrmann Vorinstanzen: LG N374rnberg-F374rth, Entscheidung vom 20.3.2007 226 8 O 5960/99 - OLG N374rnberg, Entscheidung vom 31.5.2007 226 8 W 710/07 - Vorinstanzen: LG N374rnberg-F374rth, Entscheidung vom 20.03.2007 - 8 O 5960/99 - OLG N374rnberg, Entscheidung vom 31.05.2007 - 8 W 710/07 -
Full & Egal Universal Law Academy