ECLI:DE:BGH:2017:230317BIIIZA34.16.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZA 34/16 vom 23. März 2017 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. März 2017 durch die Richter Seiters, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter sowie die Richterin Pohl beschlossen: D er Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Oktober 2016 - I - 18 U 155/15 - wird abgelehnt. Gründe: De r Kläger nimmt das beklagte Land unter dem Gesichtspunkt der Amt s- haftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG) auf Schadense r- satz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem behaupteten Sturz im Duschbereich einer Justizvollzugsanstalt in Ans pruch. Die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde hat keine Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil der gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO für diesen Rechtsbehelf erforderliche Mindestbetrag der Beschwer von mehr a nicht erreicht ist. Das Oberlandesgericht hat den Streitwert - entsprechend den Angaben des Klägers (siehe Klageschrift, S. 1) und in Übereinstimmung mit dem Landg e- richt - resse des Klägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Soweit in dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstmals geltend gemacht 1 2 3 - 3 - wird, der Streitwert sei zu niedrig festgesetzt worden und betrage mindestens damit nicht gehört werden. Es handelt sich um neuen Vortrag, der lediglich darauf abzielt, die im Berufungsverfahren zugrunde gele g- ten tatsächlichen Voraussetzungen für die Bewertung des Klageantrags auf Feststellung der Ersatzpflicht zu ändern. Dies ist im Nichtzulassungsbeschwe r- deverfahren unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2016 - III ZR 104/15, BeckRS 2016, 12557 Rn. 10 und vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, BeckRS 2016, 20067 Rn. 4 sowie III ZR 300/15 , BeckRS 2016, 19428 R n. 5; jeweils mwN). Seiters Reiter Vorinstanzen: LG Krefeld, Entscheidung vom 21.10.2015 - 2 O 224/15 - OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2016 - I - 18 U 155/15 -
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