BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/13 vom 13 . Febr uar 2014 in de m Verfahren auf Aufheb ung eines in ländischen Schiedsspruchs - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13 . Febr uar 201 4 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richt er Dr. Herrmann, Seiters , Dr. Remmert und Reiter beschlossen: D er Senatsbeschluss vom 28. Januar 2014 wird wegen eines o f- fensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 8. Zivils enats des Oberlandesgerichts Celle vom 25. ( und nicht vom 12. ) April 2013 (8 Sch 7/12) als unzulässig verworfen wird. Schlick Herrmann Seiters Remmert Reiter Vorinstanz: OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2013 - 8 Sch 7/12 -
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