BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 66/07 vom 11. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit Beklagter und Antragsteller, gegen Kl344gerin und Antragsgegnerin, - Prozessbevollm344chtigte: Rechtsanw344lte - - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Dr. Kapsa, D366rr, Dr. Herrmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt beschlossen: Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe f374r die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkam-mer des Landgerichts Duisburg vom 25. Juli 2007 - 5 S 72/07 - wird abgelehnt. Gr374nde: Die beabsichtigte Rechtsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, wie es Voraussetzung f374r die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist. Dieses Rechtsmittel ist zwar von Gesetzes wegen statthaft, soweit sich der Beklagte gegen die Verwerfung seiner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts M374l-heim an der Ruhr vom 31. Mai 2007 wendet (247 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO i.V.m. 247 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Jedoch ist die Rechtsbeschwerde im 334brigen nicht zul344ssig, weil die Rechtssache weder grunds344tzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtspre-chung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern (247 574 Abs. 2 ZPO). Insbesondere trifft es zu, dass die gem344337 247 511 Abs. 2 ZPO not-wendige Mindestbeschwer f374r eine Berufung nicht erreicht ist. 1 Soweit der Beklagte die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskosten-hilfe f374r das Berufungsverfahren anfechten will, ist die beabsichtigte Rechtsbe- 2 - 3 - schwerde nicht statthaft (247 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO, vgl. auch den dieselben Parteien betreffenden Senatsbeschluss vom 13. September 2007 - III ZB 61/07). Schlick Herrmann Vorinstanzen: AG M374lheim an der Ruhr, Entscheidung vom 31.05.2007 - 23 C 168/07 - LG Duisburg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 S 72/07 - Vorinstanzen: AG M374lheim an der Ruhr, Entscheidung vom 31.05.2007 - 23 C 168/07 - LG Duisburg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 S 72/07 -
Full & Egal Universal Law Academy